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Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Die Ausbildung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen ist durch das Lehrerausbildungsgesetz und die Lehramtszugangsverordnung geregelt. Danach besteht die Ausbildung zum Lehramt aus einem mit dem Master of Education abschließenden Studium und einem mit der Staatsprüfung abschließenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Beide Abschlüsse sind für die Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen erforderlich.

Der Lehrerberuf setzt die Freude an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen voraus. Lehrerinnen und Lehrer müssen begeistern können - und sie müssen das Ziel verfolgen, mit großem Engagement zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler beizutragen. Wer andere fördern möchte, muss Interesse an der Entwicklung des eigenen Fähigkeitsprofils haben. Das schließt die Bereitschaft ein, fachliche, kommunikative und soziale Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Organisatorische Kompetenzen sind ebenso gefragt wie die Fähigkeit zum selbstständigen, gruppenorientierten und reflektierten Lernen und Arbeiten.