Vorbereitungsdienst
Die folgenden Regelungen enthalten Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
Zweite Ausbildungsphase
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) Die OVP enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
- Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS). Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
- Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF). Diese Verordnung regelt eine zeitlich begrenzte Ausbildungsmaßnahme, die Inhaberinnen und Inhabern einer Lehramtsbefähigung den berufsbegleitenden zusätzlichen Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung ermöglicht.
- Pädagogische Einführung in den Schuldienst. Der Erlass vom 19.12.2011 betrifft Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Befähigung zu einem Lehramt, die mit einer einjährigen Einarbeitung unterstützt werden.
- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.09.2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt)
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