Zielsetzung
Gegenstand des Schulversuchs "Gemeinschaftsschule" (Schulversuch gem. § 25 Abs. 1,4 SchulG; Art. 2, Abs. 1, 6. Schulrechtsänderungsgesetz) ist es zu erkunden, wie durch längeres gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden können.
Außerdem soll ermittelt werden, wie Kinder durch längeres gemeinsames Lernen zu besseren Abschlüssen geführt werden können.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Neuorganisation eine Möglichkeit ist, ein diesen Zielen verpflichtetes wohnortnahes Schulangebot zu schaffen.
Schulen, die an dem 2011/12 begonnenen Schulversuch teilnehmen, können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/20 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten.
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