Zurückstellungen vom Schulbesuch
Ministerin Gebauer: Schulstart soll eine gute Entwicklung ermöglichen
Vor Beginn der Grundschulanmeldungen zum Schuljahr 2018/19 hat das Schulministerium präzisierende Hinweise für Zurückstellungen vom Schulbesuch herausgegeben. Schulministerin Gebauer ist der bestmögliche Schulstart aller Kinder ein besonderes Anliegen. "Die Einschulung ist für jedes Kind eine besonders prägende Zeit. Mir kommt es darauf an, dass der Schulstart gelingt und eine gute Entwicklung ermöglicht. Es gibt jedoch Kinder, für die kommt der erste Schultag zu früh. Deshalb geben wir den Grundschulen genauere Hinweise zur Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch", so Ministerin Gebauer.
"Die aktuelle Diskussion im politischen Raum und neue Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern geben Anlass, die Steuerungswirkung des schulärztlichen Gutachtens für die Entscheidung der Schulleitung im bevorstehenden Anmeldeverfahren präziser zu fassen", heißt es in einem Erlass an die Bezirksregierungen. Schulleitungen sollen die Entscheidung über eine Zurückstellung vom Besuch der Grundschule nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens treffen, sondern auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen berücksichtigen können, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Bislang wurde diese Rechtslage so verstanden, dass Grundlage der Entscheidung der Schulleitung allein das schulärztliche Gutachten war.
Stand: 1. November 2017
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