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[21.09.2022] RdErRl.v.15.09.2022 Digitalisierungsbeauftragte (BASS 12-21)

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterin,

sehr geehrter Schulleiter,

die Gestaltung, Umsetzung und stetige Weiterentwicklung des Lernens in der digitalen Welt ist als Querschnittsaufgabe von Schul- und Unterrichtsentwicklung zu verstehen. Sie stellt sich damit als gemeinsame Aufgabe der gesamten Schule und somit aller am Schulleben Beteiligten dar. 

Mit Veröffentlichung des RdErl. "Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte" (BASS 12-21) steht allen öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen nun ein weiterer wichtiger Baustein für die Unterstützung schuleigener didaktisch-pädagogischer Entwicklungsprozesse zur Verfügung. Digitalisierungsbeauftragte werden künftig an jeder öffentlichen Schule die pädagogisch-didaktischen Prozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung in der digitalen Welt unterstützen. Mit Beginn diesen Schuljahres ist Ihrer Schule bereits bedarfserhöhend eine Stunde zugewiesen worden, die auf das Unterrichtsdeputat der Digitalisierungsbeauftragten angerechnet werden soll.

Der Erlass konkretisiert, in welchen Bereichen der oder die Digitalisierungsbeauftragte an der Schule Unterstützung leisten können. Da Digitalisierungsbeauftragte an allen Schulformen tätig werden, sind die Aufgaben im Erlass bewusst so gefasst, dass sie an den unterschiedlichen Schulen Geltung haben. Die individuelle schulbezogene Ausgestaltung der Tätigkeit des oder der Digitalisierungsbeauftragten erfolgt deshalb an der jeweiligen Schule vor Ort.

Die im Erlass genannten Aufgaben sind als Aufgabenportfolio zu verstehen. Bitte vereinbaren Sie als Schulleitung gemeinsam mit dem oder der Digitalisierungsbeauftragten Aufgabenschwerpunkte für die Entwicklungsarbeit an Ihrer Schule. Diese sollen regelmäßig an den Entwicklungsstand der Schule angepasst werden.

Um die Digitalisierungsbeauftragten auf ihre Tätigkeit vorzubereiten und fachlich zu unterstützen, qualifiziert das Land alle Digitalisierungsbeauftragten. Die Bezirksregierungen bieten dazu in Kürze die entsprechenden Kurse an. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 30 Zeitstunden, von denen 18 Stunden an drei Präsenztagen durchgeführt werden. 12 Stunden stehen für digitale asynchrone Selbstlernangebote zur Verfügung, um Themen zu vertiefen und Schwerpunkte zu setzen.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen im Bildungsportal NRW unter https://www.schulministerium.nrw/digitalisierungsbeauftragte weitere Materialien zur Verfügung, die Ihnen die Beauftragung einer geeigneten Lehrkraft erleichtern sollen. Das Erklärvideo ordnet die Aufgabe des oder der Digitalisierungsbeauftragten noch einmal in den Bereich Bildung in der digitalen Welt ein und gibt Ihnen als Schulleitung Hinweise, welche Lehrkraft grundsätzlich geeignet sein könnte. 

Um auch Ihr Kollegium über den Aufgabenbereich zu informieren, geht Ihnen in den nächsten Tagen im Postversand ein Flyer zum Aushang in der Schule zu. Dieser bietet Lehrkräften einen Überblick über die Tätigkeiten, um prüfen zu können, ob sie sich für die Übernahme der Aufgabe interessieren. 

Schulen für die Herausforderungen der digitalen Welt zu stärken und die digitalen Potenziale zu nutzen, ist eine kontinuierliche und gemeinsame Schulentwicklungsaufgabe.

Für diese wichtige Aufgabe wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau Stephanie Bräunig, stephanie.braeunig[at]msb.nrw.de (stephanie[dot]braeunig[at]msb[dot]nrw[dot]de).