Digitalisierungsbeauftragte
Digitalisierungsbeauftragte unterstützen ihre Schule bei der Gestaltung und Entwicklung des Lernens und Lehrens in der digitalen Welt. Mit Veröffentlichung des Runderlasses „Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte“ steht allen öffentlichen Schulen in NRW nun ein weiterer wichtiger Baustein für die Unterstützung digitalisierungsbezogener Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse zur Verfügung.
Digitalisierungsbeauftragte werden im Rahmen einer „Qualifizierung Digitalisierungsbeauftragte“ einsatzbegleitend für ihre Tätigkeit qualifiziert (BASS 20-22 Nr. 69).
Die Teilnahme an der Qualifizierung ist verpflichtend. Am Ende der Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
Fragen und Antworten zu den Runderlassen „Lehren und Lernen in der digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte“ und „Lehren und Lernen in der digitalen Welt; Qualifizierung von Digitalisierungsbeauftragten“
Digitalisierungsbeauftragte unterstützen ihre Schule bei pädagogisch-didaktischen Prozessen der digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Der Runderlass „Lehren und Lernen in der digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte“ gibt detailliert Auskunft über die konkreten Aufgaben von Digitalisierungsbeauftragten. Aufgaben von Digitalisierungsbeauftragten sind zum Beispiel:
- sich aktiv in die Weiterentwicklung des schuleigenen Medienkonzeptes einzubringen,
- den Austausch in ihrem Kollegium über Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung mit digitalen Medien zu initiieren und über die diesbezüglichen Fortbildungsangebote zu informieren,
- an den regelmäßigen lokalen Vernetzungsveranstaltungen, die von den Medienberatenden angeboten werden, teilzunehmen und Vernetzungsprozesse aktiv voranzutreiben.
Dabei sind die aufgeführten Aufgaben als Portfolio zu verstehen. Orientiert an den schulischen Rahmenbedingungen vereinbart die Schulleitung zusammen mit dem oder der Digitalisierungsbeauftragten jährlich jeweils schulformspezifische Aufgabenschwerpunkte.
Die Schulleitung jeder öffentlichen Schule beauftragt eine geeignete Lehrkraft mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer bzw. eines Digitalisierungsbeauftragten. Die Beauftragung soll möglichst im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen. Der Lehrerrat wird gemäß § 69 Abs. 2 SchulG beteiligt.
Jede Lehrkraft einer öffentlichen Schule kann Digitalisierungsbeauftragte bzw. Digitalisierungsbeauftragter werden. Voraussetzung für die Übernahme der Aufgabe ist das Interesse und die Bereitschaft, die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung der Schule zu unterstützen. Die Schulleitung beauftragt eine Lehrkraft mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer bzw. eines Digitalisierungsbeauftragten.
Ja, die Schule erhält eine Anrechnungsstunde für diese Aufgabe, die auf das Unterrichtsdeputat der beauftragten Lehrkräfte anzurechnen ist.
Die Qualifizierungsmaßnahme wird von Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung an den fünf Bezirksregierungen durchgeführt. Digitalisierungsbeauftragte können sich – mit Einverständnis der Schulleitung – über die entsprechenden Fortbildungsseiten der Bezirksregierungen anmelden. Die Moderatorinnen und Moderatoren sind von der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule qualifiziert worden.
Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Bezirksregierungen mit dem zweiten Quartal des Schuljahres 2022/23 beginnen und dann fortlaufend angeboten, um sukzessive allen Digitalisierungsbeauftragten ein Qualifizierungsangebot machen zu können. Die Termine sind auf den entsprechenden Fortbildungsseiten der Bezirksregierungen zu finden.
In der Qualifizierung werden Handlungskompetenzen zur selbstständigen Wahrnehmung der Aufgaben als Digitalisierungsbeauftragter oder Digitalisierungsbeauftragte angeboten. Zudem werden diese dabei unterstützt, Rollenklarheit zu gewinnen. Daher wird eine frühzeitige Teilnahme empfohlen.
Die Qualifizierung erfolgt einsatzbegleitend, d.h. die Digitalisierungsbeauftragten können ihre Tätigkeit bereits mit Beginn ihrer Beauftragung ausführen.
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in der an der Bezirksregierung üblichen Weise und unter Mitbestimmung der Bezirkspersonalräte. Die Teilnehmenden werden schulformübergreifend in einer Gruppe von rd. 20 Teilnehmenden qualifiziert.
Die Qualifizierung der Digitalisierungsbeauftragten wird an drei Präsenztagen mit je sechs Zeitstunden im Rahmen der Unterrichtszeit durchgeführt. Zusätzlich werden allen Teilnehmenden Selbstlernangebote in Form von Kursen über eine LOGINEO LMS-Instanz zur Verfügung gestellt. Die eigenverantwortlichen Selbstlernphasen dienen zum einen der Vertiefung der an den Präsenztagen bearbeiteten Themen sowie zum anderen einer möglichen individuellen Schwerpunktsetzung innerhalb des Aufgabenportfolios der Digitalisierungsbeauftragten. Die Nutzung der angebotenen Selbstlernmodule ist im Umfang von zwölf Zeitstunden vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein asynchrones Angebot, das im Rahmen der Arbeitszeit, in der Regel aber außerhalb der Unterrichtszeit genutzt werden kann.
Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt schulformübergreifend. Mit der Qualifizierung werden den Digitalisierungsbeauftragten Grundlagen zu digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen vermittelt. Ziel ist es, dass sich die Digitalisierungsbeauftragten mit ihrer Rolle und ihren Aufgaben aktiv auseinandersetzen und durchgängig Bezüge zu ihrer eigenen Schule und Schulform herstellen können.
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und schulformspezifischen Entwicklungsstände erfolgt die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben an den Schulen vor Ort.
Die Medienberatenden unterstützen die Vernetzungsprozesse der Digitalisierungsbeauftragten, indem sie unter anderem lokale Vernetzungsveranstaltungen anbieten. Ziel dabei ist, nachhaltig Austausch und Vernetzung
- untereinander (zwischen Digitalisierungsbeauftragten),
- miteinander (zwischen Medienberatenden und Digitalisierungsbeauftragten),
- von Digitalisierungsbeauftragten mit relevanten lokalen und regionalen Akteuren
zu ermöglichen.
Darüber hinaus informieren die Medienberatenden über neue Entwicklungen in ihren Arbeits- und Aufgabenfeldern, die für die Tätigkeit der Digitalisierungsbeauftragten relevant sind, und stehen als Ansprechperson zur Verfügung.
Die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Qualifizierung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll. Die Schulleitung ist damit gehalten, teilzeitbeschäftigten Lehrkräften durch Entlastung bei anderen Aufgaben die Teilnahme an der gesamten Fortbildung zu ermöglichen. Eine anteilige, reduzierte Teilnahme an der Fortbildung ist nicht möglich.
Darüber hinaus wird auf die von den BPR mitbestimmten Teilzeitkonzepte an den Bezirksregierungen verwiesen.
Ersatzschulträger sind nicht verpflichtet, Digitalisierungsbeauftragte zu beauftragen. Soweit Ersatzschulen gegenüber den Bezirksregierungen anzeigen, entsprechend den Vorgaben des oben genannten Erlasses eine(n) Digitalisierungsbeauftragte(n) zu beauftragen, die/der die dort geregelten Aufgaben wahrnimmt, ist der jeweiligen Schule eine Anrechnungsstunde zum Zweck der entsprechenden Entlastung der benannten Lehrkraft zu gewähren.
Die Anmeldung zur Qualifizierung kann über die Seite der Fort- und Weiterbildungsangebote der zuständigen Bezirksregierung vorgenommen werden.
Die Regelung erfolgt rückwirkend zum 12. September 2022 (Veröffentlichung des Aufgaben- und Qualifizierungserlasses Digitalisierungsbeauftragte).
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