[25.03.2025] Handlungsempfehlung Handynutzung
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleitungen,
sehr geehrte Lehrkräfte,
Handys sind heute ein fester Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen und haben einen erheblichen Einfluss auf den Schulalltag. Daher bedarf es an Schulen klarer und verbindlicher Regeln, damit ein unregulierter Medienkonsum die Konzentration im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen nicht beeinträchtigt.
Viele Schulen haben bereits den Weg eingeschlagen und Nutzungsregelungen für Handys (Smartphones) und zunehmend auch Smartwatches etabliert. Das Schulministerium möchte die Schulen in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen und dazu ermutigen, klare Regeln als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses für die Handynutzung in den Schulen zu erarbeiten. Diese finden Eingang in die Schulordnung, über die die Schulkonferenz gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 25 SchulG beschließt.
Hierzu stellt das Ministerium den Schulen „Empfehlungen zum Umgang mit Handys“ und „exemplarische Handyregelungen“ zur Verfügung. Diese geben den Schulen eine Orientierung und sollen in einem internen Abstimmungs- und Gestaltungsprozess individuell an die Gegebenheiten jeder Schule angepasst werden. Ziel ist es, an den Schulen ein altersgerechtes, bewusstes und verantwortungsvolles Medienverhalten zu etablieren. Denn unterschiedliche Schulformen, Altersstufen und pädagogische Konzepte erfordern differenzierte Lösungsansätze. Während an Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen ein generelles Handyverbot sinnvoll ist, sollten Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen altersentsprechend an einen souveränen Umgang mit digitalen Medien herangeführt werden. Hierzu zählt auch, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit der eigenen Handynutzung und ihrem Medienverhalten auseinandersetzen und reflektieren, wann und warum es sinnvoll ist, digitale Geräte zu nutzen oder in der Schule bewusst darauf zu verzichten.
Jede Schule ist aufgerufen, in den nächsten Monaten eigene Handyregeln zu erarbeiten, die passgenau auf ihre Situation zugeschnitten sind und sich gezielt an den Bedürfnissen vor Ort orientieren; dieser Prozess sollte spätestens bis zu den Herbstferien 2025 abgeschlossen sein. Das Schulministerium empfiehlt, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen: In einer Arbeitsgruppe aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit sollen die aktuelle Praxis und Nutzung, bestehende Herausforderungen und bereits etablierte Regeln analysiert und kritisch hinterfragt werden.
Dabei halte ich es für besonders wichtig, dass sich alle Beteiligten kritisch mit der eigenen Handynutzung und ihrem Medienverhalten auseinandersetzen. Anschließend sollen klare und verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, die unter anderem folgende Aspekte regeln:
Handyverbot/eingeschränkte Nutzung auf dem Schulgelände, dem Schulhof, im Unterricht, in den Pausen und Freistunden,
- Festlegung von Handy- und handyfreien Zonen,
- Maßnahmen bei Regelverstößen und
- Kommunikationswege mit den Eltern für Notfälle.
Die geplanten Regeln sollen in Lehrerkonferenzen, Schüler- und Elternversammlungen vorgestellt und diskutiert werden, bevor sie durch die Schulkonferenz als Teil der Schulordnung beschlossen werden und klar und transparent in der Schule kommuniziert und durchgesetzt werden. Nach einer festgelegten Testphase sollten die Regeln zudem evaluiert und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass Sie mit dieser Orientierungshilfe für Ihre Schule das richtige Maß zwischen Handynutzung und Förderung der Medienkompetenz finden werden und wünsche Ihnen bei dem Gestaltungsprozess viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Feller
Weitere Informationen finden Sie im Bildungsportal unter:
https://www.schulministerium.nrw/handlungsempfehlung-handynutzung
https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an birte.gueting[at]msb.nrw.de (birte[dot]gueting[at]msb[dot]nrw[dot]de).
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