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[27.05.2021] „Lolli“-Testverfahren ab dem 31. Mai 2021

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„Lolli“-Testverfahren ab dem 31. Mai 2021

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ich Ihnen bereits mit der SchulMail vom 19. Mai 2021 mitgeteilt habe, ermöglicht die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens für die Schulen in vielen kreisfreien Städten und Kreisen die Rückkehr zum angepassten Regelbetrieb ab dem 31. Mai 2021.

Sie alle haben in den vergangenen Wochen mit viel Engagement und in Kooperation mit den vom Land beauftragten Laboren und den Schulträgern das neue „Lolli“-Testverfahren in Ihren Schulen etabliert. Dafür möchte ich mich noch einmal sehr herzlich bedanken. Der Anteil der Schulen aller Schulformen, an denen Testungen durchgeführt werden, liegt insgesamt bereits bei 99,9 %. Zusammen mit der steigenden Zahl geimpfter Personen sowie den in den Schulen mittlerweile mit großem Erfolg praktizierten Hygienekonzepten leisten die Schulen einen wichtigen Beitrag, dass eine verantwortungsvoll angepasste Normalität im Schulbetrieb wieder möglich ist. Gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler in den Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe ist es wichtig, nach dieser langen Zeit Schule wieder in der vertrauten Form erleben zu können und mit dieser Erfahrung ein schwieriges und für alle herausforderndes Schuljahr abschließen zu können.

Zu erwarten war angesichts des landesweiten Umfangs des „Lolli“-Testverfahrens, dass in einzelnen Fällen insbesondere in der Startphase ganz unterschiedliche Probleme auftreten, die es immer wieder zu lösen gilt.

Dies betrifft z. B. die Kommunikation mit den Laboren bei der Befundübermittlung. Hier werden wir im Zusammenwirken mit den Laboren und Schulträgern sicherstellen, dass diese immer wieder kurzfristig für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen finden werden.

Die Erfahrungen und ersten Auswertungen der letzten beiden Wochen haben bereits gezeigt, dass die flächendeckende PCR-Pooltestung ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Schulbetrieb schafft. In den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien sollen die „Lolli“-Tests neben der strikten Beachtung von Hygiene-Regeln weiterhin dazu beitragen, dass insbesondere für alle Schülerinnen und Schüler und für alle an unseren Schulen Beschäftigten ein gesichertes und größeres Maß an schulischer Normalität möglich wird.

Keine Veränderung beim Testrhythmus

Auch bei der in der SchulMail vom 19. Mai 2021 beschriebenen Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht werden alle Kinder in Grund- und Förderschulen sowie in den Schulen mit Primarstufe zweimal pro Woche getestet, entweder am Montag und Mittwoch oder am Dienstag und Donnerstag. Die Belieferung mit den Verbrauchsmaterialien durch die Labore und die Abholung der Proben durch die für die Routen Verantwortlichen erfolgen auch weiterhin unverändert und zu den vereinbarten Zeiten.

Es wird empfohlen, pro Testtag in etwa die gleiche Anzahl an Schülerinnen und Schülern zu testen. So kann es sich etwa anbieten, die Testtage bestimmten Jahrgangsstufen zuzuordnen, z. B. Schuleingangsphase Montag und Mittwoch, Klassen 3 und 4 Dienstag und Donnerstag. Eine grafische Darstellung zur Verdeutlichung dieses Testrhythmus finden Sie hier https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

Es wird sich direkt nach dem Wiedereinstieg in den angepassten Regelbetrieb ab dem 31. Mai 2021 bis zu den Sommerferien noch eine Woche anschließen, in der die regelmäßige zeitliche Abfolge der Testung unterbrochen ist. Um den Schulen größtmögliche Verfahrenssicherheit zu geben, werden so am Mittwoch vor dem Fronleichnamsfeiertag auch die Schülerinnen und Schüler getestet, die normalerweise die Testgruppe für den Donnerstag bilden würden. Auf diese Weise wird der zweimaligen Testpflicht nachgekommen.

Im Vorfeld der Einführung der „Lolli“-Tests wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests beliefert. Aus diesen Lieferungen haben sich auch aufgrund der Distanzlernphasen der letzten Wochen in den Schulen in unterschiedlichem Umfang Selbsttestbestände aufgebaut.

Dies bestätigen auch die Ergebnisse der an allen Schulen durchgeführten Umfrage zu den Beständen und Bedarfen an Antigen-Selbsttests. Die aufgrund dieser Ergebnisse neu berechneten Liefermengen an den jeweiligen Schulen berücksichtigen ebenfalls eine Reserve an Antigen-Selbsttests für Ausnahmesituationen. Diese verbliebenen Reserve-Testbestände bleiben auch weiterhin in den Schulen und müssen im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden, um der zweimaligen Testpflicht pro Woche auch dann nachkommen zu können, wenn vereinzelt aus besonderen und unvorhersehbaren Gründen oder im zeitlichen Umfeld von Feiertagen die „Lolli“-Testungen ausnahmsweise nicht gesichert zweimal pro Woche durchgeführt werden können.

Auswirkungen auf die Poolbildung

Bei Klassengrößen bis zu 25 Schülerinnen und Schüler ist vorzusehen, alle „Lolli“-Tupfer in ein Gefäß zu geben. Bei Klassengrößen von mehr als 25 Schülerinnen und Schülern ist eine gleichmäßige Aufteilung der Tupfer auf zwei Gefäße erforderlich. Unverändert bleibt, dass die Kinder einer Klasse trotz Aufteilung ihrer Tupfer auf zwei Gefäße immer einem Pool zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass in jedem Fall für alle Kinder einer Klasse eine Einzelnachtestung zu erfolgen hat, auch wenn nur bei einem von zwei Gefäßen ein positiver Befund vorliegt.

Bessere Information der Schulen über PCR-Einzelergebnisse

Im Rahmen der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung ist eine neue Regelung hinsichtlich der Übermittlung von Einzel-PCR-Ergebnissen an die Schulen getroffen worden. Im Rahmen der Verfahren der PCR-Pooltestungen sind die Schulen befugt, die für individuelle PCR-Nachtestungen erforderlichen personenbezogenen Daten der Betroffenen an die testenden Labore zu übermitteln. Die Labore sind befugt, die Einzel-PCR-Ergebnisse an die Betroffenen und an die jeweilige Schule zu übermitteln. Mit dieser Rechtsgrundlage wird insbesondere die Handlungssicherheit derjenigen Schulen gestärkt, die von einem positiven Poolergebnis betroffen sind.

Kein geändertes Verfahren bei positiven Pools

Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben und nicht nach einer Einzelfallprüfung vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert worden sind. Bei Auftreten eines positiven SARS-CoV-2-Falls (PCR-Nachweis) in einer Schule nimmt die zuständige untere Gesundheitsbehörde wie bisher eine differenzierte Risikobewertung und eine Einordnung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen vor und legt das notwendige weitere Vorgehen fest.

Teilnahme von genesenen Schülerinnen und Schülern am „Lolli“-Test

Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind genesene Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass ihre Infektion mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt, allen negativ getesteten Personen gleichgestellt. Sie müssen an den Testungen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz. Genesene Schülerinnen und Schüler, die nach der behördlich angeordneten Quarantäne früher als nach vier Wochen wieder in den Unterricht zurückkehren, können ebenfalls von den Testungen ausgenommen werden. Nach der vierten Woche gilt die oben beschriebene Regelung.

 

Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz durch umfassendes Testen

Um die Qualität des Verfahrens zu sichern und weiter zu verbessern, sind uns Ihre Rückmeldungen und Anregungen wichtig. Wir werden daher in den nächsten Tagen anhand einer kleinen Stichprobe die Schulleitungen bitten, an einer kurzen und webgestützten Umfrage teilzunehmen. Hierbei bitten wir um Ihre Einschätzung zum Verlauf, zur Logistik und zur Zufriedenheit mit dem Verfahren. Bei Nachfragen zur Stichproben-Abfrage richten Sie sich bitte an die Hotline-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter bei den Bezirksregierungen, die Ihnen auch weiterhin bei Fragen und Problemen zur Verfügung stehen. 

 

Sämtliche, laufend aktualisierte und ergänzte Informationen zum „Lolli“-Test finden Sie auch weiter unter: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

 

Wissenschaftliche Begleitung

Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das „Lolli“-Testverfahren wird das Ministerium für Schule und Bildung in Kooperation mit entsprechenden Experten wissenschaftlich begleiten. Davon erhoffen wir uns weitergehende Erkenntnisse, die wir für einen sicheren Schulbetrieb sowie für einen nochmals verbesserten Gesundheitsschutz landesweit und konkret für die einzelnen Schulen nutzen wollen. Eine solche wissenschaftliche Begleitung wird in Kürze einsetzen.

Zentrale Voraussetzung für dieses Vorhaben ist eine hinreichend detaillierte und aktuelle Datenerhebung. Daher werden wir die Firma „Medeora“ beauftragen, mithilfe einer speziellen Software an den teilnehmenden Laboren und Schulen geeignete Daten zu erheben. Allen am „Lolli“-Test-Verfahren teilnehmenden Schulen wird hierfür eine Webanwendung bereitgestellt, in der für jeden Pool der Schule die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einzugeben ist. Diese Daten, die Sie heute schon jeden Tag händisch erfassen, liegen den beauftragten Laboren nicht vor.

Zusammen mit den anonymen Daten, die den Laboren vorliegen, ist es möglich, das Infektionsgeschehen an den Schulen auf eine Art und Weise nachzuverfolgen, wie es bisher nicht möglich war. Genaue Hinweise, Bedienungsanleitungen und alle weiteren Informationen, die für diese Datenerhebung notwendig sind, werden wir Ihnen in den nächsten Tagen zur Verfügung stellen.

Ich danke Ihnen noch einmal sehr herzlich für Ihre engagierte Mitwirkung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter

 

 

 <<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihrer Bezirksregierung.

Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen (https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)

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