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Unterrichtssituation in einer Grundschule: Schülerinnen und Schüler arbeiten, eine Lehrerin blickt ihnen über die Schulter.

Alltagshelferinnen und Alltagshelfer

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen und Förderschulen sowie in den 5. und 6. Klassen an Hauptschulen und Realschulen ist durch eine Vielzahl von Tätigkeiten geprägt, die über die Kerntätigkeit Unterrichten hinausgehen. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen Lehrkräften eine spürbare Entlastung und Unterstützung anbieten, indem sie verschiedene Alltagsaufgaben übernehmen. Das kann zum Beispiel die Vorbereitung des Klassenzimmers, die Beaufsichtigung oder auch die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei der Herstellung der Arbeitsfähigkeit sein.

Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden zeitlich befristet eingestellt und müssen keine formelle Qualifikation nachweisen. Entscheidend ist vor allem die Eignung für diese Form von Unterstützung. Die Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung. Die Stellen werden an Schulen ohne gebundenen oder erweiterten Ganztagsbetrieb als Tarifstellen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden ausgeschrieben. An Schulen mit einem gebundenen oder erweiterten Ganztagsbetrieb kann zwischen der Alltagshelferin oder dem Alltagshelfer und der Schulleiterin oder dem Schulleiter abweichend davon eine Arbeitszeit von bis zu 39,83 Stunden in Abhängigkeit von den tatsächlichen Unterrichtszeiten der jeweiligen Schule vereinbart werden. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf unbesetzten Stellen eingestellt. Dies steht aber der Einstellung von Lehrkräften nicht im Wege.

Stellen für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen sowie in den 5. und 6. Klassen an Hauptschulen und Realschulen sind unter  www.verena.nrw.de ausgeschrieben.