Demokratie gestalten - Didaktische Zugänge
Ziel der Demokratiepädagogik ist, Schülerinnen und Schüler zu motivieren, sich mit der Demokratie als Regierungs-, Gesellschafts- und Lebensform zu identifizieren und zu befähigen, sich aktiv an der Gestaltung der Demokratie zu beteiligen.
Demokratie erlernen ist nicht nur Aufgabe des Politik-Unterrichts, sondern Aufgabe der Schule als Ganzes. Eine zentrale Grundlage ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie vom Grundgesetz und der Landesverfassung festgelegt sind.
Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen im Wesentlichen Mehrheitsprinzip, Minderheitenrechte und die Wahrung der Menschenrechte. Im Einzelnen:
- das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
- die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
- das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
- die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
- die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Diese abstrakten Begriffe alltagsnah und zukunftsweisend für die Schülerinnen und Schüler mit Leben zu füllen, ist auch Aufgabe der Schule.
Wer von Schülerinnen und Schülern erwartet, dass sie demokratisch handeln, muss ihnen dies vorleben. Eine demokratische Schulkultur ist eine grundlegende Voraussetzung für eine gelingende Demokratiepädagogik.
In Nordrhein-Westfalen unterstützen wir mehrere Initiativen und Förderprogramme, in denen Schülerinnen und Schüler darüber hinaus demokratisches Handeln selbst erfahren und erproben können:
- Beim Wettbewerb „Jugend debattiert“ steht die Meinungsfreiheit und demokratische Debattenkultur im Vordergrund.
- Beim Förderprogramm „demokratisch handeln“ werden Projekte, Initiativen und Ideen unterstützt, in denen das Lernen für Demokratie und Politik um Erfahrungsmöglichkeiten erweitert wird sowie Themen und Aufgaben des Gemeinwesens in den Mittelpunkt eines verstehenden und handelnden Lernens kommen.
- Aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte setzen sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Projekten in den Netzwerken „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ ein.
- Für Kinderrechte engagieren sich Schülerinnen und Schüler in der Grundschule im Rahmen von „buddy“.
- Die soziale und ehrenamtliche Teilhabe an der Zivilgesellschaft unterstützt NRW das Programm „sozial genial“.
Demokratie ist mehr als nur eine Regierungsform. Wer Demokratie als Lebensform versteht, erwartet, dass die Schule dem Rechnung trägt.
Demokratisch leben bedeutet nicht nur, für sich allein alle freiheitlich-demokratischen Rechte einzufordern, sondern Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die freiheitlich-demokratischen Rechte der Mitmenschen gestärkt werden.
Wenn Schule auf das Leben vorbereiten soll, dann bedeutet die schrittweise Übernahme von Verantwortung in der Schule (für sich selbst und für andere) auch eine Vorbereitung auf die Partizipation in der Zivilgesellschaft – sei es nun in Form von politischer Mündigkeit oder ehrenamtlichen Engagement.
Demokratische Partizipation verlangt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an Entscheidungen, die ihr eigenes Lernen und Leben in der Schule und das der gesamten Schulgemeinde betreffen. Die Beteiligung an Entscheidungsprozessen bedeutet zugleich auch die Mitverantwortung für die Konsequenzen dieser Entscheidung. Partizipation und Verantwortung sind zwei Seiten einer Medaille. Dazu gehört auch die Förderung des demokratischen Engagements in Schul- und Wohnumfeld.
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