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Deutschförderung
Zentrale Gelingensbedingung einer erfolgreichen Schulbiographie ist der Erwerb (bildungs-) sprachlicher Kompetenz. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler befinden sich in einer für sie neuen Lebenssituation und stehen vor der Herausforderung, in dieser Situation die deutsche Sprache lernen und gleichzeitig unmittelbar anwenden zu müssen. Hierbei bringen sie diverse Lernbiographien mit. Die Deutschförderung nimmt diese Voraussetzungen auf und unterstützt die Lernenden bestmöglich.
- Die in den Schulen für die neu ankommenden Schülerinnen und Schüler einzuleitenden Maßnahmen zur Förderung der deutschen Sprache regelt der Runderlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3)“.
- Als Ziel der Deutschförderung wird das Sprachniveau B1 – orientiert am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) definiert, mit diesem Sprachniveau verfügen die Schülerinnen und Schüler über ausreichend Deutschkenntnisse, um am Regelunterricht teilzunehmen. Hilfen zur Orientierung der Lehrkräfte bei der Einschätzung der sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bietet die Broschüre „Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“.
- Teil der Deutschförderung kann bei Schülerinnen und Schülern, die über keine grundlegenden Fähigkeiten im Lesen und Schreiben verfügen oder nicht in der lateinischen Schrift alphabetisiert sind, die Erstalphabetisierung darstellen. Informationen zum Alphabetisierungsprozess und Materialhinweise finden sich in der Broschüre „Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“. Weitere Unterstützungsangebote zum Prozess der Alphabetisierung bietet die Homepage „Alphabetisierung“ mit einer Einführung in den Prozess der Alphabetisierung, Informationen zur Anlage des Lernprozesses und Hinweise auf Methoden und Materialien.
- Die Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist eingebettet in ein umfassendes Konzept zur durchgängigen ganzheitlichen sprachlichen Bildung in der Schule. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie durch einen sensiblen Gebrauch von Sprache individuell zu unterstützen. Dabei kommt der deutschen Sprache ein ganz besonderer Stellenwert zu, da sie Unterrichtssprache und darüber hinaus wichtig für das Alltagsleben ist. Zugleich sind für alle die Förderung und der Einbezug weiterer Sprachen, wie die Herkunftssprachen mehrsprachig Aufwachsender sowie die erlernten Fremdsprachen, bedeutsam für einen ganzheitlichen Sprachbildungsprozess. Die Broschüre „Pädagogische Orientierung zur sprachlichen Bildung. Sprachbildung für ein- und mehrsprachige Kinder und Jugendliche in der Primarstufe und Sekundarstufe I in NRW“ gibt hierzu Hinweise und Unterstützung.
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