FAQ zur Lehrerausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 und der Lehramtszugangsverordnung vom 18. Juni 2009
Bachelor-/Masterstudiengänge
Die neuen Studiengänge haben für alle Lehrämter dieselbe Dauer, weisen jedoch entsprechend der Anforderungen an die einzelnen Lehrämter ein jeweils eigenes Profil auf.
Das Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang.
Die Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, die darauf aufbauenden Masterstudiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
Die Studiengänge gliedern sich in Module.
Während des ersten Studienjahres des Bachelorstudiums ist ein Orientierungspraktikum zu absolvieren. Daneben beinhaltet das Bachelorstudium ein außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum.
Das Masterstudium beinhaltet ein Praxissemester, welches im zweiten, spätestens im dritten Semester des Masterstudienganges absolviert werden soll.
Für jedes Lehramt sind 300 Leistungspunkte zu erbringen. Die vorgesehene Verteilung der Leistungspunkte finden Sie hier.
Nach erfolgreichem Bachelorstudiengang erwerben Sie den jeweiligen Bachelor (z. B. "Bachelor of Arts"); nach erfolgreichem Masterstudiengang erwerben Sie den "Master of Education".
Der Bachelor stellt im Allgemeinen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, der im Fall der neuen Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erworben werden kann. Der Bachelor wird in zwei Fächern abgelegt, enthält bereits bildungswissenschaftliche Elemente und befähigt zum Eintritt in einen darauf aufbauenden Masterstudiengang.
Der Master of Education ist ein vertiefender Studiengang und in vier Semestern zu absolvieren. In der neuen Lehrerausbildung wird der Bachelor an vielen Hochschulen stärker fachlich, der Master stärker fachdidaktisch und bildungswissenschaftlich ausgelegt werden.
Module sind Einheiten (Lernpakete), in denen Lehrveranstaltungen thematisch mit dem Ziel, den Erwerb bestimmter Kompetenzen zu ermöglichen, zusammengefasst sind.
Leistungspunkte beschreiben den angenommenen Arbeitsaufwand (workload) von Studierenden. Ein Leistungspunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden und umfasst dabei auch die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen. Was Leistungspunkte umfassen, ist in einer europaweit einheitlichen Weise im European Credit Transfer System (ECTS) festgelegt. Es macht die Leistungen der Studierenden vergleichbarer und leichter anrechenbar. Ein Semester wird danach üblicherweise mit 30 Leistungspunkten bewertet. Ein sechssemestriger Bachelor umfasst danach 180 und ein zweijähriger Master 120 Leistungspunkte.
Die Akkreditierung ist eine vorauslaufende Qualitätsüberprüfung durch Experten. Die Studiengänge der Hochschulen werden durch eine staatliche, unabhängige Akkreditierungsagentur überprüft. Im Falle der neuen Lehrerausbildung ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung an der Bachelor-Akkreditierung als zentraler Arbeitgeber beteiligt. Bei der Master-Akkreditierung ist die Zustimmung des Ministeriums für Schule und Bildung erforderlich. Die Akkreditierung bescheinigt den lehrerausbildenden Hochschulen, dass die Studiengänge den Qualitätsanforderungen der Fachdisziplinen und den gesetzlichen Erfordernissen beim Zugang zum Vorbereitungsdienst (= Referendariat) entsprechen.
Dies entscheidet - wie bei allen übrigen Studiengängen auch - die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den ´anderen´ Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.
Im Zusammenhang mit einem Studiengang bedeutet Polyvalenz, dass der durch den Studiengang erworbene Abschluss vielseitig verwendbar ist. In der neuen Lehrerausbildung soll der Bachelorstudiengang so ausgestaltet sein, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern Kompetenzen vermittelt, die auch für andere Berufsfelder der Wissensvermittlung außerhalb der Schule eine Grundlage bieten.
Das Portfolio ist (in der Regel) eine Mappe, in der Leistungsbelege, Zeugnisse und Dokumentationen gesammelt werden. Das Portfolio dokumentiert die einzelnen Stationen der mit dem Studium zusammenhängenden Praxisphasen und des Vorbereitungsdienstes. Ziel ist eine Ausbildung, die einen zusammenhängenden Kompetenzaufbau gewährleistet.
Der Diplomzusatz ergänzt die offiziellen Dokumente über die Hochschulabschlüsse. Es ist ein Dokument, welches einheitliche Angaben zur Beschreibung der Hochschulabschlüsse enthält, z. B. Zugangsvoraussetzungen, Kompetenzziele, Studieninhalte. Dadurch soll die Einstufung und Bewertung der Abschlüsse in anderen Bundesländern und auch außerhalb von Deutschland erleichtert werden.
Im Diplomzusatz der Lehramtsstudiengänge werden insbesondere auch das lehramtsrelevante Profil des Studiums und die Praxiselemente dokumentiert.
Um in den Master-Studiengang zu kommen, müssen Sie sich an der Hochschule, die den entsprechenden Master-Studiengang anbietet, bewerben.
Das hängt von den vorhandenen Kapazitäten und der Ausgestaltung der Bachelor-Studiengänge und -abschlüsse (einschließlich ihres berufsqualifizierenden Charakters) an den einzelnen Hochschulen ab. Hochschulen können ihre Bachelor-Studiengänge so gestalten, dass sie für Master-Studiengänge für verschiedene Lehrämter geeignet sind; das erhöht die Anschlussfähigkeit für die Absolventinnen und Absolventen. Unter Umständen müssen aber auch Wartezeiten oder Hochschulwechsel in Kauf genommen werden.
Dies entscheidet die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.
Ein Wechsel ist aufgrund der polyvalenten Elemente des Bachelorstudienganges grundsätzlich möglich. Letztendlich hängt die Entscheidung jedoch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt.
Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt auch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz berücksichtigen (z. B. den sog. Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.6.2005), ist davon auszugehen, dass ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich sein wird.
Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt.
Generell ist dies nicht möglich; im Spezialfall für das Lehramt an Berufskollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen kann die Hochschule den Zugang von FH-Bachelor-Absolventen zum Lehramts-Master aber ermöglichen. Ein Zugang zum Vorbereitungsdienst ist dann möglich, sofern der Master-Abschluss ausschließlich an einer Universität oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln erworben wird.
Anderen Absolventinnen und Absolventen eines FH-Bachelors bleibt die Möglichkeit, Ihre Leistungen im Rahmen eines universitären Bachelorstudienganges anrechnen zu lassen, wobei Voraussetzung ist, dass das Lehramtsstudium insgesamt überwiegend an der Universität absolviert wird.
Eine weitere Lehramtsbefähigung können Sie wie bisher durch den Erwerb des für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben.
Eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach können Sie durch weitere Studien- und Prüfungsleistungen an einer Hochschule erwerben.
Das Praxissemester findet im zweiten oder dritten Semester der Masterphase des Studiums statt. Es orientiert sich am Schulhalbjahr und der zentrale Lernort ist die Praktikumsschule. Verantwortet wird es von den Hochschulen; ausbildungsfachlich wird es von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (bisherige Studienseminare) begleitet. Zugleich sollen Lehrforschungsprojekte der Lehrer ausbildenden Universitäten (vor allem aus der Schulpädagogik und der allgemeinen Didaktik) damit verbunden werden. Das Praxissemester soll erste berufliche Handlungskompetenzen als Lehrerin/Lehrer vermitteln sowie in den nachfolgenden Studienteilen ein gezielteres Studium ermöglichen.
Dieses wird den Lehramtsstudierenden der Studiengänge nach dem Lehrerausbildungsgesetz an den jeweiligen Lehrer ausbildenden Hochschulen bekannt gemacht werden. Die Praktikumsvergabe erfolgt durch das Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester. Dort können Praktikumsschulen entsprechend dem Lehramt und den studierten Fächern ausgewählt werden.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst wurde zum 1. November 2011 eingeführt. Er dauert 18 Monate.
Ja. Dies gilt auch für den Master of Education der Studiengänge des Bachelor-Master-Modellversuches.
Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden.
Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden. (www.sevon.nrw.de)
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Mit dem sogenannten Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.03.2013 haben sich die einzelnen Bundesländer verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der KMK absolviert haben, unabhängig von dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde, gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den Ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Abschluss zwei Fächer umfasst, die für das entsprechende nordrhein-westfälische Lehramt zugelassenen Fächern inhaltlich zugeordnet werden können. Weiter Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier.
- „Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen / Lehramt an Berufskollegs“:
www.brd.nrw.de/schule/lehrereinstellung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen11262.html - „Lehramt an Grundschulen / Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen / Lehramt für sonderpädagogische Förderung“:
www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/anerkennung_lehramtsbefaehigung/index.html
Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden. (www.sevon.nrw.de)
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst schließt inhaltlich an die im Laufe des Lehramtsstudiums (Praxiselemente, Praxissemester) bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen an und hat die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Kerncurriculums und orientiert sich konsequent an den Kompetenzen und Standards für die Lehrerbildung, wie sie die Kultusministerkonferenz festgelegt hat.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen wird in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) geleistet. Alle öffentlichen nordrhein-westfälischen Schulen beteiligen sich an der Ausbildung junger Lehrkräfte.
Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildung
Ihre in einem anderen Bundesland erworbene Lehramtsbefähigung wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel als Befähigung zu einem entsprechenden Lehramt anerkannt.
Dies hängt zunächst von den einzelnen Regelungen in den anderen Bundesländern ab. Die Vorschriften zur nordrhein-westfälischen Lehrerausbildung erfüllen jedoch die gemeinsamen Vorgaben der Länder in der Kultusministerkonferenz, so dass mit einer Anerkennung in den anderen Bundesländern im Regelfall zu rechnen ist.
Die Lehramtsbefähigung kann nach Einzelfallprüfung für ein entsprechendes Lehramt anerkannt werden.
Für Lehramtsbefähigungen aus dem EU-Ausland und dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten dabei die großzügigeren Vorschriften der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich vom 22. Oktober 2007" (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt).
Weitere Informationen und Hinweise zur zuständigen Behörde finden Sie im Bildungsportal unter den Stichworten Lehrerausbildung und Anerkennungsverfahren.
Seiteneinstieg
Nein. Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.
Nein.
Eine bereits ausgesprochene Anerkennung behält, im Rahmen der im Anerkennungsbescheid genannten Bedingungen, ihre Gültigkeit. Sofern Ihr Studienabschluss als erste Staatsprüfung anerkannt wurde, steht Ihnen damit der Zugang zum regulären Vorbereitungsdienst offen.
Seit 2009 gibt es eine reformierte berufsbegleitende Ausbildung, die mit einer Staatsprüfung abschließt und zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung führt.
An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer:
- einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
- die für die Unterrichts- und Erziehungsfähigkeiten erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
- im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.
Nein. Nach Beendigung der berufsbegleitenden Ausbildung ist eine Verbeamtung bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Ansonsten wird die Beschäftigung im Tarifbeschäftigungsverhältnis fortgesetzt.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst umfasst in der Regel 24 Monate. Eine individuelle Verkürzung um sechs Monate ist im Einzelfall unter Anrechnung von Vordienstzeiten möglich. Eine einmalige Verlängerung um maximal sechs Monate kann bei nachgewiesenen Krankheitszeiten oder nach nicht bestandener Staatsprüfung erfolgen.
Sie werden im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst grundsätzlich in zwei Fächern ausgebildet. Die Fächer werden im Rahmen der Einstellung in Orientierung an Ihrem Hochschulabschluss festgelegt. Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle von zwei Fächern das Fach Kunst oder das Fach Musik treten.
Im Rahmen Ihres Pflichtstundendeputates werden Sie in einem Umfang von sieben Wochenstunden ausgebildet. Davon werden durchschnittlich sechs Wochenstunden vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und eine Wochenstunde von der Ausbildungsschule durchgeführt.
Zunächst müssen Sie vor Ende des ersten Ausbildungsjahres eine besondere Prüfung in Bildungswissenschaften ablegen, um zur Staatsprüfung zugelassen zu werden. Im Rahmen der Staatsprüfung werden Sie dann die Prüfungsleistungen erbringen müssen, die auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des grundständigen Vorbereitungsdienstes erbringen müssen.
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