Gesellschaftslehre
Die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie ihrer gesellschaftlich wirksamen Strukturen und Prozesse ermöglichen.
Die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie ihrer gesellschaftlich wirksamen Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen sollen. Gemeinschaftlich befassen sie sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen tragen sie in besonderer Weise zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens bei. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen sowie für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten. Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben tragen insbesondere auch die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven, zur Werteerziehung, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur nachhaltigen Entwicklung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur kulturellen Mitgestaltung, zum interkulturellen Verständnis sowie zur Vorbereitung auf Beruf und Arbeitswelt bei.
Informationen zur fachspezifischen Perspektive der einzelnen Fächer im Bereich Gesellschaftslehre
Die Perspektive des Faches Erdkunde zielt auf das Verständnis der naturgeographischen, ökologischen, politischen, wirtschaftlichen sowie sozialen Strukturen und Prozesse der räumlich geprägten Lebenswirklichkeit. Die Erfassung des Gefüges dieser Strukturen und Prozesse sichert das für den Einzelnen und die Gesellschaft notwendige Wissen über den Raum als Grundlage für eine zukunftsfähige Gestaltung der nah- und fernräumlichen Umwelt. Durch die Erschließung sowohl des Nahraumes als auch fremder Lebensräume wird Toleranz gegenüber dem Eigenwert fremder Kulturen angebahnt und auf ein Leben in einer international verflochtenen Welt vorbereitet. Der Aufbau eines topographischen Grundwissens über themenbezogene regionale bis globale Orientierungsraster ist Voraussetzung für ein differenziertes raumbezogenes Verflechtungsdenken. Diese Aspekte werden unter dem Begriff der raumbezogenen Handlungskompetenz im weiteren Sinne zusammengefasst.
Die Pädagogik hat als wesentliches Ziel die Aufklärung über Erziehungsprozesse, um Menschen zu einem verantwortlichen Leben in dieser Zivilisation zu befähigen. Da Erziehung und Bildung zu den wesentlichen Phänomenen und Erfordernissen unserer heutigen Gesellschaft gehören, ist die Erörterung pädagogischer Sachverhalte und Probleme auch in ihrer historischen Dimension in der Schule notwendig. Das Unterrichtsfach Erziehungswissenschaft ermöglicht als ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes in besonderer Weise, das Angewiesensein der Gesellschaft und des Einzelnen auf Erziehung und Bildung zu verdeutlichen und die gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen für erzieherisches Handeln aufzuzeigen.
Die Perspektive des Faches Geschichte lässt für die Schülerinnen und Schüler unter anderem erkennbar werden, wie menschliche Gesellschaften entstanden sind, wie diese sich in den Dimensionen Zeit und Raum entwickelt haben und welche Entwicklungsprozesse bis in die Gegenwart hinein wirken, gesellschaftliche Verhältnisse prägen und dadurch Urteilen und Handeln der Menschen sowie ihr Planen in die Zukunft beeinflussen. Das Fach trägt auch zur Orientierung bei, indem es bei der Beschäftigung mit vergangenen Zeiten oder anderen Kulturen Fremdes, ggf. auch Alternativen zum "Hier und Jetzt", aufzeigt. Die historische Gebundenheit des gegenwärtigen Standortes wird so erkennbar, die Möglichkeit zu dessen kritischer Würdigung eröffnet und die Ausbildung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins ermöglicht.
Zwar ist das Fach Philosophie in das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld eingebunden, aufgrund der Weite des philosophischen Frage- und Denkhorizonts überschreitet es jedoch die Grenzen eines einzelnen Aufgabenfeldes. Es steht ebenso in einer inhaltlichen wie auch methodischen Beziehung zu den Fächern des sprachlich-literarisch-künstlerischen und des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes.
Die Bezugsdisziplin des Philosophieunterrichts ist die Philosophie. Diese fragt nach den Prinzipien des Denkens, des Handelns und des Seienden. Dabei überprüft sie den Geltungsbereich von Wahrheitsbehauptungen, von wissenschaftlichen und kulturellen Systemen ebenso wie von politischen und rechtlichen Ordnungen, sie untersucht Grundsätze der Moral, die Regeln des logischen Denkens und die Grundlagen ästhetischer Wirklichkeitsentwürfe und Verfahrensweisen.
Die Perspektive des Faches Politik trägt dazu bei, dass die Lernenden politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen sowie relevante Probleme, aber auch das Handeln von Individuen und Gruppen unter Berücksichtigung der dahinterliegenden Wertvorstellungen verstehen sowie kompetent beurteilen können. Sie hilft dabei, dass Schülerinnen und Schüler ein möglichst dauerhaftes und belastbares politisch-demokratisches Bewusstsein ausbilden können. Sie lernen ihre Rolle als mündige Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen und politische, gesellschaftliche sowie ökonomische Prozesse aktiv mit zu gestalten. Die Rahmenvorgaben der Lehrpläne bieten Raum für fächerübergreifende Angebote.
Weitere Informationen sowie das neue Konzept "Erinnern für die Zukunft" zur Politischen Bildung finden Sie hier.
In der gymnasialen Oberstufe ist das Unterrichtsfach Psychologie dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet. Charakteristisch für das Unterrichtsfach wie auch für die Wissenschaft Psychologie ist, dass sie psychische Phänomene im Schnittbereich von Natur, Kultur und Gesellschaft untersuchen. Aus diesem Grund greift das Fach auch in vielen Aspekten sowohl natur- und gesellschaftswissenschaftliche als auch geisteswissenschaftliche und künstlerische Inhalte und Methoden auf.
Das Fach Psychologie ist orientiert an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler. Es greift alltagsnahe psychische Phänomene auf wie Wahrnehmung, Denken, Lernen, Verhalten in und von Gruppen, Angst oder Aggression, die in ihrem aktuellen oder zukünftigen Alltagsleben eine wichtige Rolle spielen. Das Fach beschreibt und erklärt psychologische Gesetzmäßigkeiten mit Hilfe wissenschaftlich psychologischer Theorien, wobei stets so vorgegangen wird, dass der Bezug zur konkreten (Lebens-) Erfahrung der Schülerinnen und Schüler erkennbar und deutlich wird.
Das Fach Recht leitet den Lernenden an zur Reflexion über rechtliche Gegebenheiten und über die Wandelbarkeit des Rechts in einem verfassungsgebundenen und Menschenrechten verpflichteten Rahmen. Es setzt die Erkenntnis von Recht als einem staatlichen Normengefüge und seiner Funktion voraus. Es fördert ein allgemeines Rechtsbewusstsein, das im Rahmen der Rechtsordnung Solidarität und Kooperation anstrebt, zur Akzeptanz von Regeln beiträgt, sich Konflikten stellt und sie mit rechtlichen Mitteln austrägt, für Innovationen offen ist und sie auch selbst initiiert.
Die Perspektive des Faches Sozialwissenschaften hat zwei Zielrichtungen: der sozialwissenschaftliche Unterricht will die Menschen als gesellschaftliche Produkte und zugleich als Gestalter der Gesellschaft verstehen und damit sowohl gegen eine verdinglichtes als auch gegen eine idealistisch überhöhtes Selbstverständnis anarbeiten. Kompetentes Handeln in gegebenen gesellschaftlichen Strukturen und kritisch-selbstreflexives Nachdenken über gesellschaftliche Formungen und die engagiert-verantwortliche Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme sollen gefördert werden. Beide Lernbewegungen (gesellschaftliche Kompetenz und gewissenhafte Selbstreflexion) sollen bei keinem Thema auseinander gerissen werden, nur in ihrer Verbindung sind sie bildend.
Sie erfordern nicht enzyklopädische Kenntnisse über alle gesellschaftlichen Entwicklungen, aber sozialwissenschaftliches Orientierungs-, Erschließungs- Erklärungs- und Handlungswissen in gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Handlungsfeldern.
Dabei können Schulen in der gymnasialen Oberstufe im Rahmen ihres Schulprogramms ihr Bildungsangebot deutlicher profilieren und fachliche Schwerpunkte z. B. im Bereich der Ökonomie setzen (Fachbezeichnung dann Sowi/Wirtschaft).
Zusammenwirken der Fächer
Das Zusammenwirken der Fächer auf der Basis der Rahmenvorgaben für die politische und für die ökonomische Bildung sowie auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbindender Unterrichtsvorhaben und schulinterner Lehrplangestaltung ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischen Teilwissens in übergreifende Sinnzusammenhänge befördert. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Kompetenzerwartungen im fächergetrennt sowie im integriert angebotenen Unterricht werden ein durchgehend integriertes, ein durchgehend fächergetrenntes sowie ein zwischen beiden Formen am Ende der Jahrgangsstufen 6 oder 8 wechselndes Unterrichtsangebot curricular besonders unterstützt. Die Entscheidung über die Angebotsform trifft gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) die Schulkonferenz. Den Fachkonferenzen Erdkunde, Geschichte und Politik bzw. der Fachkonferenz Gesellschaftslehre obliegt es, für den Lernbereich insgesamt Zuordnungsabsprachen über den gemeinsamen Aufbau von Kompetenzen zu treffen, sodass auch im Einzelfachunterricht Synergieeffekte sowie zusätzliche zeitliche Spielräume eröffnet werden.
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