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Schüler verlassen ein Schulgebäude.

Häufig gestellte Fragen zur gymnasialen Oberstufe

Wie ist der Weg zum Abitur organisiert? Wie werden Schülerinnen und Schüler aufs Abitur vorbereitet? Und was ist bei der Wahl der Abiturfächer zu beachten? Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um die gymnasiale Oberstufe haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Struktur der gymnasialen Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe ist an allen Gymnasien und Gesamtschulen gleich gestaltet. Sie umfasst insgesamt drei Jahre und beginnt mit der einjährigen Einführungsphase (Gymnasium: Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Bildungsgang bzw. Jahrgangsstufe 11 im neunjährigen Bildungsgang; Gesamtschule: Jahrgangsstufe 11). Hieran schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase an. Die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre. Dies gilt entsprechend auch für die beruflichen Gymnasien.

In der Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen. Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Eine Versetzung gibt es nur von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase, nicht zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase. Mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase erwerben die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang des Gymnasiums den Mittleren Schulabschluss. Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen gehen in die Gesamtbewertung für das Abitur ein.

Kursformen / Belegverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe

In der Einführungsphase ist der Unterricht in Grundkursen organisiert, in den zwei Jahren der Qualifikationsphase in Grundkursen (grundlegendes Niveau) und in Leistungskursen (erhöhtes Anforderungsniveau). Daneben kann in allen Jahrgangsstufen zweistündiger Vertiefungsunterricht insbesondere in Deutsch, Mathematik, den fortgeführten Fremdsprachen und gegebenenfalls anderen Fächern belegt werden. In der Qualifikationsphase werden zudem zwei- oder dreistündige Projektkurse angeboten.
Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers hinsichtlich der verpflichtend und fakultativ zu belegenden Fächer findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt.

Umfangreiche Informationen finden Sie zudem hier im Bildungsportal des Schulministeriums:

  • in der Broschüre zur gymnasialen Oberstufe. (Die aktuelle Broschüre wird jeweils im Spätherbst an alle Schülerinnen und Schüler ausgehändigt, die im darauffolgenden Schuljahr in die gymnasiale Oberstufe eintreten.)
  • im § 11 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe
  • für den achtjährigen Bildungsgang in der Power-Point-Präsentation Bildungsgang G8

Die Schülerinnen und Schüler wählen ihre beiden Leistungskurse am Ende der Einführungsphase verbindlich für die zwei Jahre der Qualifikationsphase.

Das erste Leistungskursfach muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Das zweite Leistungskursfach ist im Rahmen der Vorgaben und der Möglichkeiten der Schule frei wählbar.

Für die Anzahl und Dauer von Klausuren in der Einführungsphase (Eph) gelten pro Halbjahr folgende Bedingungen:

Grundkurse

Anzahl

Dauer (in Minuten)

Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen

2

90

neu einsetzende Fremdsprachen

2

45 bis 90

In einer Fremdsprache unterrichtetes Sachfach

1 bis 2

90

ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach sowie weitere Fächer

1 bis 2

90

Für die Anzahl und Dauer von Klausuren in der Qualifikations­phase (Qph) gelten für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2020/21 die Abitur­prüfung ablegen, pro Halbjahr folgende Bedin­gungen:

 

1. Hj. der Qph

2. Hj. der Qph

3. Hj. der Qph

4. Hj. der Qph

 

 

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Leistungskurse

2

135 bis 180

2

135 bis 180

2

225

1

§ 32 Abs. 2 gilt ent­sprechend

Grundkurse 3. Abiturfach

2

90 bis 135

2

90 bis 135

2

135 bis 180

1

§ 32 Abs. 2 gilt ent­sprechend

Grundkurse 4. Abiturfach

2

90 bis 135

2

90 bis 135

2

135 bis 180

 

 

Grundkurse in der vom 1. Hj. der Eph an neu ein­setzenden Fremd­sprachen

 
2

 
90 bis 135

 
2

 
90 bis 135

 
2

 
135 bis 180

 
 

 
 

Grundkurse in Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremd­sprache und dem natur­wissen­schaftlichen oder fremd­sprachlichen Wahl­pflichtfach, sofern sie nicht Abitur­fach sind, sowie in weiteren Fächern

 

 2

 

 90 bis 135

 

 2

 

 90 bis 135

 

 2

 

 135 bis 180

 

 

Über die Zahl und Dauer der Klausuren entscheidet die Fachkon­ferenz im Rahmen der festgelegten Bandbreiten. Die Verpflichtung, Klausuren in Fächern nach Wahl zu schreiben, gilt mindestens für ein Halbjahr.

Die Klausuren im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase werden hinsichtlich der Aufgabenformate, des kriteriengeleiteten Bewertungssystems, der Aufgabenauswahl sowie der zeitlichen Vorgaben unter Abiturbedingungen geschrieben. Inhaltlich beziehen sie sich auf den Unterricht des vorangegangenen Kursabschnitts.

In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In der Einführungsphase kann in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden; in der Qualifikationsphase muss in einem der ersten drei Halbjahre eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

Wochenstunden

Insgesamt müssen mindestens 102 Wochenstunden in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe als belegt nachgewiesen werden. Innerhalb der Einführungsphase und innerhalb der Qualifikationsphase müssen jeweils mindestens durchschnittlich 34 Wochenstunden als belegt nachgewiesen werden. Eine Verrechnung der Wochenstundenanzahl zwischen der Einführungs- und der Qualifikationsphase ist nicht zulässig, innerhalb der zwei Jahre der Qualifikationsphase aber möglich.

Über die Belegung der Pflichtfächer hinaus können weitere Wahlfächer sowie Vertiefungs- und Projektkurse belegt werden (vgl Nr. 3 in: Kursformen/Belegverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe).

In der Oberstufe wird eine Orientierung an den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes empfohlen (auch wenn es für den Schulbereich keine Geltung hat), d. h. bei mehr als sechs Zeitstunden Unterricht sollte eine Pause im Umfang von insgesamt einer Zeitstunde eingeräumt werden. Die Entscheidung über die Rhythmisierung des Schultags in der Oberstufe mit den entsprechenden Pausen liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule.

Nein, denn die Oberstufenschülerinnen und Schüler unterliegen nicht in demselben Maße der Aufsicht und Betreuung wie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Selbstverständlich stehen die im Rahmen der Ganztagsoffensive erstellten Einrichtungen, wie z.B. eine Cafeteria auch den Oberstufenschülerinnen und –schülern zur Verfügung. Die Verteilung des Unterrichts über den Vor- und Nachmittag ergibt sich aus den Notwendigkeiten des Kurssystems und kann aufgrund der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Schullaufbahn sehr unterschiedlich aussehen.

Vertiefungsfächer

Insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen kann Vertiefungsunterricht angeboten werden. Über das konkrete, ggf. über die genannten Fächer hinausgehende Kursangebot entscheidet die jeweilige Schule. Schülerinnen und Schüler sollen hier ihre individuellen Kompetenzen in den Kernbereichen der vertieften Allgemeinbildung weiter ausbauen. In der Einführungsphase können bis zu zwei Vertiefungsfächer pro Halbjahr und in der Qualifikationsphase zwei Halbjahreskurse je nach schulischem Angebot belegt werden. Vertiefungsfächer werden zweistündig unterrichtet und auf die Wochenstundenzahlen angerechnet. Da es um individuelle Lernfortschritte geht, erfolgt am Ende keine Benotung. Die Teilnahme wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Die Vertiefungsfächer sind als integraler Bestandteil des Unterrichtsangebotes einzurichten. Umfang und Ausgestaltung dieses Angebots orientiert sich an Möglichkeiten und Bedarfen der Schule.

An Vertiefungsfächern können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, wenn sie Kompetenzen individuell vertiefen wollen. Die Schule empfiehlt ggf. Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an einem Vertiefungsfach. Sie kann auch, wenn der Bedarf die Möglichkeiten der Schule übersteigt, Zugangsbedingungen festlegen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

Projektkurse

Auch Projektkurse sind - neben den Vertiefungskursen - auf Förderung der individuellen Kompetenzen angelegt. Der Schwerpunkt liegt in den Projektkursen auf Förderung der wissenschaftspropädeutischen Kompetenzen, sie sollen daher selbstständiges, strukturiertes und kooperatives Arbeiten sowie Darstellungskompetenz fördern. Der Unterricht soll projektorientiert angelegt sein und ggf. auch außerschulische Lernorte einbeziehen. Als Zugangsvoraussetzung wird ein Referenzfach festgelegt, das in der Qualifikationsphase als Grund- oder Leistungskurs belegt sein muss. Projektkurse werden im Umfang von zwei Grundkursen auf die Belegung angerechnet. Das Ergebnis des Projektkurses kann als ein Bestandteil der „Besonderen Lernleistung“ in das Abitur eingebracht werden. Über die damit zusammenhängenden besonderen Bedingungen berät die Schule (vgl. auch Merkblatt zur „Besonderen Lernleistung“).

Projektkurse werden in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase als zweistündige Kurse belegt. Sie können nach Beratung in der Schulkonferenz auch dreistündig angeboten werden. Erst am Ende des zweiten Halbjahres wird die Gesamtleistung beurteilt, die doppelt in die Berechnung der Gesamtqualifikation des Abiturs einfließt. Wird auf das Ergebnis des Projektkurses jedoch im Rahmen einer „Besonderen Lernleistung“ zurückgegriffen, so kann nur die Note der „Besonderen Lernleistung“ im Rahmen der Abiturprüfungsergebnisse für die Berechnung der Gesamtqualifikation Berücksichtigung finden, nicht jedoch die Note des Projektkurses.

Zentrale Prüfungen 10

 Schülerinnen und Schüler im neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums oder der Gesamtschule bzw. Schülerinnen und Schüler, die nach der Realschule, der Hauptschule, der Sekundarschule sowie der Primusschule in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind, haben schon in der 10. Klasse als der letzten Klasse der Sekundarstufe I an den zentralen Prüfungen zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses teilgenommen und bei entsprechendem Notenbild diesen Abschluss schon erworben.

Schülerinnen und Schüler im achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums wird mit der Versetzung nach Klasse 9 am Ende der Sekundarstufe I kein Mittlerer Schulabschluss vergeben, dort entfallen die entsprechenden Prüfungen (ZP10). Der Mittlere Schulabschluss wird in diesem Fall nach Absolvierung der Einführungsphase und bei Vorliegen eines entsprechenden Notenbildes erworben.

Jedoch nehmen alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen an zentralen Vergleichsklausuren am Ende der Einführungsphase teil (siehe nachfolgende Fragen und Antworten zum Thema "Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase).

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase

Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase wertvolle Rück-meldungen hinsichtlich des erreichten Kompetenzniveaus.
Alle Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebersicht/zentrale-klausuren-s-ii/

In den Fächern Deutsch und Mathematik. Alle Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebersicht/zentrale-klausuren-s-ii/

Diese Klausuren sind nicht vergleichbar mit den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, die sich auf den Mittleren Schulabschluss am Ende der Sekundarstufe I beziehen, sondern dienen der Vergewisserung über die erforderlichen Kompetenzen für einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase bis zum Abitur. Sie ersetzen die reguläre zweite Klausur im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und sind daher für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Kursformen

Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt. Ergänzend steht den Schulen das internetbasierte Beratungsprogramm "LuPO" (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe) zur Verfügung.

Latinum und Fremdsprachen

Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: Merkblatt zum Latinum

Mit dem Exzellenzlabel werden Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet, die mit dem Abitur besondere Qualifikationen in europäischer / internationaler Dimension nachgewiesen haben. Dazu gehören neben hoher Kompetenz in zwei modernen Fremdsprachen auch bilinguale Sachfachkompetenz sowie der Nachweis europäischer und internationaler Handlungsfähigkeit. Weitere Informationen auf den Seiten des CertiLingua-Exzellenzlabel.

Alle Schülerinnen und Schüler können bei entsprechender sprachlicher Vorbereitung und schulischem Angebot an bilingualem Sachfachunterricht in der Sekundarstufe II teilnehmen. Auch kann ein in der Sekundarstufe I begonnener bilingualer Bildungsgang fortgesetzt werden, sofern entsprechendes schulisches Angebot besteht.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals zum bilingualen Unterricht.

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalte können u.a. im Anschluss an die Sekundarstufe I absolviert werden. Die Entscheidung, ob nach Rückkehr der Eintritt in die Qualifikationsphase erfolgen kann oder die Einführungsphase durchlaufen werden muss, ist nach § 4 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung (APO-GOSt B) abhängig vom Leistungsbild vor dem Auslandsaufenthalt. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft im Rahmen dieser Vorgaben die Schulleitung.

Weitere Informationen auch zu möglichen Zeitpunkten des Auslandsaufenthaltes finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: Merkblatt zum Auslandsaufenthalt

Abschlüsse im Bildungsgang des Gymnasiums

Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang erwerben den Mittleren Schulabschluss am Ende der Klasse 10. Hierbei legen sie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine Zentrale Prüfung (ZP10) ab.

Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erwerben am Ende der Einführungsphase i.d.R. mit Versetzung in die Qualifikationsphase den Mittleren Schulabschluss. Wenn die Versetzung nicht erreicht wird, haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu einer Nachprüfung, wenn durch die Verbesserung um eine Notenstufe in einem Fach der Mittlere Schulabschluss erworben werden kann (siehe nachfolgende Fragen und Antworten zum Thema "Wiederholung/Nachprüfung".)

Merkblatt zum Erwerb des MSA.

Merkblatt zum Erwerb des EESA.

Sofern die Versetzungsbedingungen der Realschule erfüllt werden, wird der Mittlere Schulabschluss verliehen. Ist dies nicht möglich, wird überprüft, ob – nach Maßgabe der Bestimmungen für den Hauptschulabschluss Klasse 10 - ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss verliehen werden kann. Der einfache Hauptschulabschluss wurde schon mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erworben. Schülerinnen und Schüler haben darüber hinaus, auch im Fall einer Wiederholung der Einführungsphase, die Möglichkeit, über eine Nachprüfung den Mittleren Schulabschluss oder  den Erweiterten Ersten Schulabschluss zu erreichen (siehe Merkblätter zum MSA und EESA). Eine solche Nachprüfung berechtigt aber nicht zur nachträglichen Versetzung in die Qualifikationsphase.

Merkblatt zur Nachprüfung am Ende der Einführungsphase

Schülerinnen und Schüler im achtjährigen Bildungsgang, die nach Entscheidung der Schule ihre Schullaufbahn ohne vorherige Teilnahme am Unterricht der Einführungsphase nach dem Auslandsjahr unmittelbar in der Qualifikationsphase fortsetzen, erwerben nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase ihren Mittleren Schulabschluss.

An Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs wird der schulische Teil der Fachhochschulreife frühestens nach zwei aufsteigenden Halbjahren der Qualifikationsphase erworben. In Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer Berufsausbildung erreichen sie die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule.

Alle Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: Merkblatt zur Fachhochschulreife

Wiederholung / Nachprüfung/ Schulwechsel

Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Einführungsphase nicht versetzt sind, können, um die nachträgliche Versetzung zu erreichen, in einem Fach, in dem mangelhafte Leistungen erbracht wurden, eine Nachprüfung ablegen, wenn sie durch die Verbesserung dieser einen mangelhaften Leistung um eine Notenstufe die Versetzungsbedingungen erfüllen. Bei der Wiederholung der Einführungsphase entfällt die Möglichkeit der Nachprüfung zur nachträglichen Versetzung in die Qualifikationsphase.

Schülerinnen und Schüler können am Ende der Einführungsphase oder am Ende der Wiederholung der Einführungsphase auch zu einer Nachprüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses oder des Erweiterten Ersten Schulabschlusses zugelassen werden. Die Schule lässt Schülerinnen und Schüler zu solchen Nachprüfungen zu, wenn die Verbesserung um eine Note ausreicht, um den jeweiligen Abschluss zu erlangen (siehe Fragen und Antworten weiter oben unter "Abschlüsse im Bildungsgang des Gymnasiums").

Merkblattblatt zur Nachprüfung am Ende der Einführungsphase

 

Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung (vgl. Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe"). Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten, besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag in die darunter liegende Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die Entscheidung über eine Wiederholung trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Sollte aufgrund der bisherigen Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich sein, muss je nach Zeitpunkt das erste Jahr oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholt werden. Bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung muss das dritte und vierte Halbjahr wiederholt werden. Grundsatz: Die Höchstverweildauer von vier Jahren innerhalb der gymnasialen Oberstufe darf nicht überschritten werden (vgl. Höchstverweildauer in den Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe").

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe in der Qualifikationsphase wiederholen, gelten für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen die unterrichtlichen Vorgaben, die für die neue Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Sofern inhaltliche Vorgaben geändert wurden, kann sich für Wiederholerinnen und Wiederholer die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte nachzuholen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten deshalb in jedem Fall die Beratung durch die unterrichtenden Lehrkräfte suchen.

Ein Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase sollte nur aus zwingenden Gründen erfolgen, da die internen Curricula der Schulen eine unterschiedliche Abfolge der Lerninhalte vorsehen können. In jedem Fall sind eine entsprechende Beratung der Schülerin oder des Schülers und die Rücksprache mit der aufnehmenden Schule und ggf. der zuständigen Schulaufsicht erforderlich.

Bei einem Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase ist in der Regel das selbstständige Nacharbeiten von Inhalten unter Anleitung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers erforderlich. Ein Schulwechsel ab der Q2 setzt u.U. Einzelfallregelungen zur Sicherung einer angemessenen Vorbereitung auf die zentral gestellten Prüfungsaufgaben voraus, für die die aufnehmende Schule die Verantwortung trägt. In der Regel ist im Interesse der Sicherung der Schullaufbahn die zuständige Schulaufsicht hinzuzuziehen.

Kann die Abiturprüfung wiederholt werden?

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann, unabhängig von der Höchstverweildauer, grundsätzlich einmal wiederholt werden. Jedoch ist zu beachten, dass das letzte Jahr der Qualifikationsphase erneut erfolgreich durchlaufen und die Zulassung zu den Abiturprüfungen erneut erlangt werden muss. Auch hier gilt: Sofern inhaltliche Vorgaben geändert wurden, kann sich für Wiederholerinnen und Wiederholer die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte nachzuholen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten deshalb in jedem Fall die Beratung durch die unterrichtenden Lehrkräfte suchen.

Übergänge in andere Schulformen

Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist einheitlich mit einjähriger Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase gestaltet. Nach dem Erwerb der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe treten Schülerinnen und Schüler aller Schulformen grundsätzlich in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ein. In besonderen Fällen und bei Vorliegen eines entsprechenden Notenbildes kann nach Entscheidung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule auch der Eintritt in die Qualifikationsphase ermöglicht werden.

Ja, sie können nach Versetzung am Ende der Klasse 10 (neunjähriger Bildungsgang) bzw. der Klasse 9 (achtjähriger Bildungsgang) in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe einer Gesamtschule eintreten. Ein Anspruch auf Schulwechsel ist grundsätzlich nicht gegeben, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme.

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium bei Versetzung am Ende der Sekundarstufe I verlassen möchten, können in einen Bildungsgang des Berufskollegs wechseln. Sollte die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht worden sein, so ist der Übergang in das Berufliche Gymnasium am Berufskolleg möglich. Sollte ein Ausbildungsvertrag vorliegen, so kann auch der duale Ausbildungsweg eingeschlagen werden.

Dies ist in der Regel nicht möglich. Im besonders begründeten Einzelfall kann eine Schülerin oder ein Schüler der Einführungsphase im achtjährigen Bildungsgang, die oder der in der Einführungsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres auf Antrag in die 10. Klasse einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule oder einer Sekundarschule aufgenommen werden, um den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Dies setzt voraus, dass nach der bisherigen Schullaufbahn eine Eingliederung in den jeweiligen Bildungsgang möglich ist. Die Entscheidung ist mit der oberen Schulaufsichtsbehörde abzustimmen. Die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe und die bereits erbrachten Fremdsprachenleistungen bleiben erhalten.

Facharbeit

In der Qualifikationsphase wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Die genaueren Modalitäten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. In diesem Fall kann eine zusätzliche, freiwillige Erstellung einer Facharbeit zugelassen werden, wenn die Schule dies vorsieht.

Abiturprüfung

Die Beratung zur individuellen Fächerwahl und zur Gestaltung der Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Wahrnehmung aller Beratungsangebote verpflichtet.

Es gilt:

  • Die vier Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken (sprachlich-literarisch-künstlerisches, gesellschaftswissenschaftliches, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld). Kunst und Musik decken das erste Aufgabenfeld nicht ab. Sport und Religion sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
  • Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Religion und Sport können nicht gleichzeitig als Abiturfächer gewählt werden.
  • Religion kann als Fach der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten.

Umfangreiche Informationen finden Sie zudem im Bildungsportal des Schulministeriums:

- in der Broschüre zur gymnasialen Oberstufe:

  • Die aktuelle Broschüre wird jeweils im Spätherbst an alle Schülerinnen und Schüler ausgehändigt, die im darauffolgenden Schuljahr in die gymnasiale Oberstufe eintreten.

- im § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe

- für den achtjährigen Bildungsgang in der Power-Point-Präsentation

Schülerinnen und Schülern können in die Berechnung der Gesamtqualifikation des Abiturs eine „besondere Lernleistung“ einbringen, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Die Ergebnisse in den vier Abiturfächern werden in diesem Fall nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet. Die Schulen informieren über die Möglichkeiten, eine „besondere Lernleistung“ zu erbringen. Als „besondere Lernleistung“ können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten. Ebenso können die Ergebnisse eines belegten Projektkurses in eine besondere Lernleistung einfließen. Der Wunsch, eine „besondere Lernleistung“ einzubringen, muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase in der Schule angezeigt werden. Die Schulleitung entscheidet in Abstimmung mit der korrigierenden Lehrerin bzw. dem korrigierenden Lehrer, ob die vorgesehene Arbeit als „besondere Lernleistung“ zugelassen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt zur „besonderen Lernleistung“

Broschüre „Die besondere Lernleistung in der gymnasialen Oberstufe“

Als Gesamtqualifikation sind höchstens 900 Punkte erreichbar: in Block I (Leistungen aus den zwei Jahren der Qualifikationsphase) höchstens 600 Punkte und in Block II (Abiturprüfungen) höchstens 300 Punkte. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden und in Block II mindestens 100 Punkte.

Zur Berechnung der Punkte in Block I siehe „Merkblätter zur Berechnung der Gesamtqualifikation“:
Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation

 

Die beiden Leistungskursfächer und das dritte Abiturfach sind schriftliche und ggf. mündliche Prüfungsfächer, das vierte Abiturfach wird nur mündlich geprüft. Die ersten drei Abiturfächer werden zusätzlich zur zentralen schriftlichen Abiturprüfung auch mündlich geprüft, wenn

  • die Schülerin bzw. der Schüler durch die vier Abiturprüfungsfächer noch nicht die erforderlichen mindestens 100 Punkte im Abiturbereich erzielt hat und mit Prüfungen im ersten bis dritten Fach diese 100 Punkte erreichen kann.
  • eine Schülerin bzw. ein Schüler sich freiwillig für eine mündliche Prüfung entscheidet, um die Chance wahrzunehmen, den Abiturschnitt zu verbessern.

Wird im ersten bis dritten Abiturfach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft, wird das Endergebnis im Verhältnis von 2 (schriftlich) zu 1 (mündlich) aus den Ergebnissen der beiden Prüfungsteile gebildet.

Die zentralen Abiturprüfungen werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf die entsprechenden Unterrichtsvorgaben.

Grundlage der zentral gestellten Prüfungsaufgaben ist der Unterricht in der Qualifikationsphase.

Weitere Informationen zu den zentralen Abiturprüfungen:

Die geltenden Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen geben den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume zur eigenverantwortlichen Auswahl von Inhalten. Um dennoch gleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, ist es notwendig, für jeden Abiturjahrgang verbindliche Unterrichtsvorgaben für die Qualifikationsphase festzulegen, denn auf diese beziehen sich die Prüfungsaufgaben. Um die Bedingungen der schulischen Praxis angemessen zu berücksichtigen, knüpfen die Prüfungsaufgaben an die gängige Praxis der Klausuren in der Oberstufe an. Sie werden von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen entwickelt.

Fachliche Hinweise konkretisieren die Anforderungen vor allem im Hinblick auf die fachspezifischen Aufgabenformate. Das Ministerium für Schule und Bildung stellt allen Schulen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern im geschützten Bereich des Internetportals die Aufgaben der letzten drei Abiturjahrgänge zur Verfügung. Die Schulleitungen werden gebeten, die Zugangsdaten den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schülerinnen und Schülern bekannt zu machen, sodass diese sich mit den Aufgaben vertraut machen können.

Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die zentral gestellten schriftlichen Abiturprüfungen finden Sie hier:

Bei der Vorbereitung auf zentral gestellte Prüfungsaufgaben kommt den Klausuren im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase 2, die unter Abiturbedingungen geschrieben werden (§ 14 Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 APO-GOSt), eine besondere Bedeutung zu. „Unter Abiturbedingungen“ heißt:

  • Die Aufgabenformate entsprechen den Bestimmungen der Kernlehrpläne.
  • Inhaltlich beziehen sich die Aufgaben auf den Unterricht des vorangegangenen Quartals.
  • Falls im Abitur eine Auswahl von Aufgaben in dem jeweiligen Fach vorgesehen ist, so ist auch in der vorbereitenden Klausur eine Aufgabenauswahl vorgesehen. Die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten muss aber nicht der im Abitur vorgesehenen entsprechen.
  • Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben für die Abiturklausuren.
  • Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.

Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen im 4. sowie im 1.-3. Fach orientieren sich an den Unterrichtsinhalten des jeweiligen Kurses. Es ist zu beachten, dass in den mündlichen Prüfungen andere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden als bei den schriftlichen Prüfungen, die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung über die Vorgaben der schriftlichen Prüfungen hinausgehen können und der Umfang der gestellten Aufgabe den zeitlichen Rahmen sowohl der Vorbereitung als auch der Prüfung selbst berücksichtigt.

Hinweise zu erlaubten Hilfsmitteln in den Abiturprüfungen finden sich bei den Informationen zu den fachlichen Vorgaben, Hinweisen und Materialien der einzelnen Fächer.

Ja. Schülerinnen und Schüler, die Abiturprüfungen krankheitsbedingt versäumen und dies durch ein Attest nachweisen, holen die entsprechenden Prüfungen an einem vorgegebenen Termin unter sonst gleichen Bedingungen nach. Sie erhalten andere gleichwertige Prüfungsaufgaben.

Der Abiturbereich umfasst die vier Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern in fünffacher Wertung. Wird eine besondere Lernleistung erbracht, werden die Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern vierfach gewertet und das Ergebnis der besonderen Lernleistung in vierfacher Wertung hinzugezählt.

Die Abiturprüfung ohne „besondere Lernleistung“ ist bestanden, wenn 

  • mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 25 Punkte und insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht sind.

Die Abiturprüfung mit „besonderer Lernleistung“ ist bestanden, wenn

  • mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 20 Punkte und insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht sind.

Sonstige Fragen

Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers erfolgt in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer. Zusätzlich prüfen die Oberstufenkoordinatorin oder der Oberstufenkoordinator die Richtigkeit der Schullaufbahn. Die Gesamtverantwortung für die Bildungslaufbahn einer Schülerin/eines Schülers trägt die Schulleiterin / der Schulleiter.
Einzelfallentscheidungen außerhalb der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in besonders begründeten Fällen trifft die jeweils zuständige obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung nach Beratung mit der Schulleitung.

Anschrift

Tel. / Fax

Mail / Internet

Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Tel.: 02931-82-0

poststelle[at]bezreg-arnsberg.nrw.de

Fax: 02931-82-2520

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
postselle[at]brdt.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold

Tel.: 05231-71-0

poststelle[at]brdt.nrw.de

Fax:05231-71-1295
Fax: 05231-71-1297

http://www.brdt.nrw.de/

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Tel.: 0211-475-0

poststelle[at]bezreg-duesseldorf.nrw.de

Fax: 0211-475-2671

http://www.brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0221-147-0

poststelle[at]bezreg-koeln.nrw.de

Fax: 0221-147 3185

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0251-41-10

poststelle[at]bezreg-muenster.nrw.de

Fax: 0251-411-2525

http://www.bezreg-muenster.nrw.de/

Die Broschüre zur gymnasialen Oberstufe geben konkrete Erläuterungen und Laufbahnbeispiele:

  • Die aktuelle Broschüre wird jeweils im Spätherbst an alle Schülerinnen und Schüler ausgehändigt, die im darauffolgenden Schuljahr in die gymnasiale Oberstufe eintreten.

Den Schulen steht zudem das internetbasierte Beratungsprogramm „LuPO“ (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe) zur Verfügung. Es unterstützt die Oberstufenkoordinatorinnen und –koordinatoren sowie die Beratungslehrerinnen und ‑lehrer bei der Planung und Organisation der gymnasialen Oberstufe an ihrer Schule. Ggf. kann die Schule den Schülerinnen und Schülern das Planungstool zur Verfügung stellen, um ggf. mit den Eltern erste individuelle Planungsüberlegungen anzustellen. Darüber entscheidet die Schule. Dies ersetzt aber in keinem Fall die allgemeine und individuelle Beratung in der Schule, für die neben der Schulleitung die Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren zuständig sind.

Über www.studifinder.de – ein gemeinsames Angebot der Universitäten und Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) – können online anhand bestimmter Kriterien mögliche Studiengänge in NRW gefunden werden. Weitere Informationen zur Studienplatzwahl enthält das Online-Portal des MKW unter www.wissenschaft.nrw.de.

Informationen zum Thema Stipendium enthält das Stipendienportal http://www.mystipendium.de.