Hauptschule
Alle Informationen zur Hauptschule von A wie Abschlüsse bis Z wie Zeugnisse finden Sie hier.
Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen. Der Unterricht wird im Klassenverband und in Kursen erteilt, die nach Leistung und Neigung gebildet werden. An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Viele Hauptschulen werden als Ganztagsschulen geführt.
Die Hauptschule von A bis Z
Erster Schulabschluss: Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss). Dort wird auch vermerkt, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt. Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben.
Erweiterter Erster Schulabschluss: Der Erweiterte Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A) wird nach einem Abschlussverfahren erworben.
Mittlerer Schulabschluss: Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird nach einem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 Typ B erworben.
Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk: Wenn in der Klasse 10 Typ B in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden, erhalten die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (s. auch Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).
Der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss werden in Klasse 10 nach einem Abschlussverfahren erworben. Die Noten im Zeugnis am Ende der Klasse 10 beruhen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf den schulischen Leistungen in der Klasse 10 sowie Prüfungen mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben. In den übrigen Fächern beruhen die Noten auf den schulischen Leistungen im zweiten Halbjahr der Klasse 10.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 nehmen an den Prüfungen teil.
Die Anmeldung an der Hauptschule erfolgt bei der Schulleiterin/ bei dem Schulleiter. Die Eltern erscheinen mit ihrem Kind und legen das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Jahrgangs der Grundschule mit der Schulformempfehlung der Grundschule sowie den Anmeldeschein der Stadt oder Gemeinde vor. Der genaue Zeitraum der Anmeldefristen aller weiterführenden Schulen vor Ort wird durch den Schulträger bekannt gegeben.
Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die Hauptschule finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I).
Überdurchschnittliche Leistungen beim Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) führen zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (am Gymnasium, an der Gesamtschule und an beruflichen Gymnasien). Sie wird vergeben, wenn die Leistungen am Ende der Klasse 10 Typ B in allen Fächern mindestens befriedigend sind.
Die Bereiche Lebensplanung und Berufliche Orientierung spielen eine wichtige Rolle im Schulalltag einer Hauptschule und finden sich als Aufgabe sämtlicher Fächer wieder. Wie alle anderen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen nimmt auch die Hauptschule an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) teil.
In einem Betriebspraktikum erleben die Schülerinnen und Schüler, wie in einem Unternehmen gearbeitet wird. Sie lernen verschiedene Abteilungen und unterschiedliche Arbeitsabläufe kennen. Oft dürfen sie bereits selbst mitarbeiten. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Laufe der Sekundarstufe I an mindestens einem Praktikum teil, es dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. In Hauptschulen gibt es auch die Möglichkeit, ein Langzeitpraktikum zu absolvieren. Dieses dauert bis zu einem Jahr und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Weitere Informationen zur Beruflichen Orientierung finden Sie hier.
Alle Eltern, deren Kinder die gleiche Klasse besuchen, treffen sich in jedem Schulhalbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft. In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler in gleicher Anzahl vertreten.
Weitere Informationen finden sich hier und im Informationsportal „ElternMitWirkung“.
In den Fächern Mathematik und Englisch findet der Unterricht in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen in Erweiterungskursen und Grundkursen statt. Die Inhalte des Erweiterungskurses orientieren sich an den Anforderungen des Mittleren Schulabschlusses. Über die Aufnahme in einen Grundkurs oder Erweiterungskurs entscheidet die Klassenkonferenz. Sie prüft am Schuljahresende, in Einzelfällen auch am Ende eines Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. Die Schule kann mit Zustimmung der Schulkonferenz eine andere Unterrichtsorganisation wählen, die individuelle Förderung ebenso ermöglicht.
Fachunterricht findet an der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Religionslehre, Geschichte, Erdkunde, Politik, Biologie, Chemie, Physik, Kunst, Musik, Textilgestaltung, Wirtschaft und Arbeitswelt, Technik, Hauswirtschaft, Informatik und Sport statt. Darüber hinaus machen die Schulen im Bereich des Wahlpflichtunterrichts zusätzliche Angebote.
In den Fächern Mathematik und Englisch findet der Unterricht in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen in Erweiterungskursen und Grundkursen statt. Die Inhalte des Grundkurses orientieren sich an den Anforderungen des Ersten Schulabschlusses. Über die Aufnahme in einen Grundkurs oder Erweiterungskurs entscheidet die Klassenkonferenz. Sie prüft am Schuljahresende, in Einzelfällen auch am Ende eines Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. Die Schule kann mit Zustimmung der Schulkonferenz eine andere Unterrichtsorganisation wählen, die individuelle Förderung ebenso ermöglicht.
Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte wird nach haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten auch Unterricht in der Herkunftssprache (§ 2 Absatz 10 SchulG, § 5 APO-S I) angeboten. Aufgabe des Unterrichts ist es, Fähigkeiten in der Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen. Am Ende des Bildungsgangs in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler verpflichtend eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ministerium stellt dazu einheitliche Prüfungsaufgaben. Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. Die Note wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) vorbereitet. (siehe auch Abschlüsse)
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) vorbereitet. (s. auch Abschlüsse)
Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch wird im letzten Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt. Informationen zu Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI (VV zu § 6).
Die Kernlehrpläne sind die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Fächern. Für jedes Fach gibt es einen eigenen Kernlehrplan, in dem die Kompetenzerwartungen an die Schülerinnen und Schüler dargestellt sind. Sie bilden die curriculare Grundlage für die Entwicklung schuleigener Unterrichtsvorgaben beziehungsweise schulinterner Lehrpläne. Eltern können sich auf der Homepage von QUA-LiS NRW über die Inhalte der Kernlehrpläne informieren.
Die Leistungsbewertung gibt über den Stand des Lernprozesses der Lernenden Aufschluss und ist Grundlage für die weitere Förderung. Zur Leistungsbewertung gehören die Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“. In der Regel werden Leistungen durch Noten bewertet.
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind mit ihrer wertvollen sozialpädagogischen Fachexpertise ein fester Bestandteil an Hauptschulen. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten eng mit den Lehrkräften, der Jugendhilfe und der Schulpsychologie zusammen. Insbesondere mit Blick auf belastende Herausforderungen bieten Fachkräfte der Schulsozialarbeit unter anderem sozialpädagogische Hilfe durch Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes als auch sozialpädagogische Gruppenarbeit an.
In der Jahrgangsstufe 8 werden zentrale Vergleichsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben. Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten Aufgaben für die jeweilige Schulform zugestellt und führen die Lernstandserhebungen durch. Die Ergebnisrückmeldung unterstützt die fachliche Weiterentwicklung des Unterrichts. Zentrale Vergleichsarbeiten werden nicht als Klassenarbeiten gewertet und nicht benotet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie in den Fächern Informatik, Kunst und Musik einrichten.
Jeweils nach dem ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5 überprüft die Schule, ob eine Schülerin oder ein Schüler an einer anderen Schulform besser gefördert werden kann und teilt dies den Eltern mit. Somit kann ein leistungsstarkes Kind von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium wechseln. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Notendurchschnitt von 2,0 erreicht hat.
Zentrale Prüfungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch am Ende der Klasse 10 durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben werden vom Ministerium entwickelt. In der Klasse 10 Typ A entsprechen die Anforderungen dem Niveau des Erweiterten Ersten Schulabschlusses, in der Klasse 10 Typ B liegen die Anforderungen auf dem Niveau des Mittleren Schulabschlusses. Die zentralen Prüfungen sind nur ein Teil des Schulabschlusses. Sie werden ergänzt durch die Vornoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und durch die Noten in den anderen Unterrichtsfächern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schulhalbjahres und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse. Die Fächer werden benotet. Auf den Zeugnissen ist vermerkt, auf welchem Kursniveau die Leistungen in Englisch und Mathematik in den Klassen 7 bis 9 erbracht wurden. Die Zeugnisse am Schuljahresende enthalten ab Klasse 6 einen Vermerk über die Versetzung oder die Nichtversetzung. Die Zeugnisse können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten enthalten. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht versetzungsrelevant.
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