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Hausaufgaben

Nahaufnahme eines Kindes, das in ein Heft schreibt. Das Gesicht ist unscharf und nur halb zu erkennen.

Hausaufgaben

Noch so viel Lernstoff, aber nur noch wenig Unterricht: Dürfen Lehrkräfte in solchen Fällen Hausaufgaben über die Ferien aufgeben? Hier finden Sie Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um das Thema "Hausaufgaben".

An Schulen ohne gebundenen Ganztag sind Hausaufgaben so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

  • in der Primarstufe
    für die Klassen 1 und 2    in 30 Minuten
    für die Klassen 3 und 4    in 45 Minuten
  • in der Sekundarstufe I
    für die Klassen 5 bis 7     in 60 Minuten
    für die Klassen 8 bis 10   in 75 Minuten

Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.

Die Schulkonferenz beschließt für die Sekundarstufe I ein Konzept, das insbesondere Umfang und Verteilung der Hausaufgaben auf Grundlage der Vorgaben regelt.

In Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Hierzu beschließt die Schulkonferenz ein Konzept.

Für die gymnasiale Oberstufe ist keine Begrenzung festgelegt. Jedoch muss die Schulkonferenz ein Konzept für die Sekundarstufe II beschließen, dass Umfang und Verteilung der Hausaufgaben eine Balance zwischen den Anforderungen zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife und einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Es berücksichtigt in angemessener Weise die Belastbarkeit von Schülerinnen und Schülern.

Ferien dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler.

Hausaufgaben während der Schulferien sind daher nur in Ausnahmefällen und auf freiwilliger Basis möglich, zum Beispiel wenn im Schuljahr bei einer Schülerin oder einem Schüler große Fehlzeiten aus Krankheitsgründen vorliegen und die Aufgaben dazu dienen sollen, versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten, um so die weitere Mitarbeit sicherzustellen. Ansonsten sind Hausaufgaben während der Ferien unzulässig.

In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I gilt: Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.

An Schulen ohne gebundenen Ganztag stellen Schulen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.

In Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Hierzu beschließt die Schulkonferenz ein Konzept.

In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I werden Hausaufgaben regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet.

Bestimmungen des Schulgesetzes finden Sie in § 42 Abs. 3 und § 65 Abs. 2 Punkt 10 SchulG. Weitere Regelungen zu Hausaufgaben finden Sie unter Nr. 4 des Runderlasses des Schulministeriums vom 5. Mai 2015 „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ (BASS 12 – 63 Nr. 3).