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Nahaufnahme der Hände zweier Personen, die auf einem Tisch ruhen, bzw. Notizen auf Unterlagen machen; im Vordergrund ein Richterhammer sowie eine Messingwaage.

Hinweisgeberschutzgesetz, Interne und Externe Meldestellen

Hinweisgeberschutzgesetz

Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Interne Meldestellen

Interne Meldestelle Schule

Die interne Meldestelle für die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen sowie in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), im Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg und in den unteren Schulaufsichtsbehörden (Schulämtern) wurde im Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) eingerichtet. 

 

Interne Meldestelle MSB

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie für die im Folgenden genannten Personengruppen, ist eine weitere interne Meldestelle eingerichtet worden: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern sowie Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmern, die vom Ministerium beauftragt wurden.

  • Personen, die für das Ministerium als Dienststelle tätig sind und in einem beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben.  
  • Personen, die in einer arbeitsvertraglichen oder einem Arbeitsvertrag vergleichbaren Beziehung zum Ministerium stehen. 
  • Personen mit bereits beendetem Dienst- oder Arbeitsverhältnis und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Ministerium. 
  • Mitglieder des vorstehend genannten Personenkreises wenden sich mit ihren vertraulichen Hinweisen oder bei Beratungsbedarf bitte über die nachfolgend verlinkte Seite direkt an das Schulministerium: Zur Internen Meldestelle des MSB

Externe Meldestellen