Hochschulzugang
Hochschulreife
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten.
Fachhochschulreife
Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen. Die Prüfungsordnungen der Fachhochschulen können bestimmen, dass von den Zugangsvoraussetzungen ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn Studienbewerberinnen oder Studienbewerber eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung oder besondere künstlerisch-gestalterische Begabung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweisen.
Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden. Auskünfte erteilen die Schulen beziehungsweise Bildungseinrichtungen des Zweiten Bildungswegs und die Bezirksregierungen.
Feststellung der Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen
Geht es um die Feststellung der Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen mit der Hochschulreife, prüft die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf die Vorbildungsnachweise. Auch wenn nicht eindeutig erkennbar ist, ob eine Hochschulreife erworben wurde, ist eine Prüfung durch diese Behörde zu veranlassen.
Sollte es um Fragen zur Fachhochschulreife gehen, sind die Bildungsnachweise durch die jeweils zuständige Bezirksregierung zu prüfen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort beziehungsweise dem Ort, an dem der Abschluss erworben wurde.
Die Fachhochschulreife zur Studienaufnahme in Nordrhein-Westfalen aus
Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen
prüft die Bezirksregierung Arnsberg,
Niedersachsen, Berlin und Brandenburg
prüft die Bezirksregierung Detmold,
Bayern, Bremen und Sachsen
prüft die Bezirksregierung Düsseldorf;
Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt
prüft die Bezirksregierung Köln,
Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
prüft die Bezirksregierung Münster.
Die Kontaktdaten der Bezirksregierungen finden Sie hier.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber wenden sich mit ihren ausländischen Bildungsnachweisen an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der sie studieren möchten. Hier werden die Zeugnisse hinsichtlich einer Studienberechtigung geprüft.
Sollte aufgrund der ausländischen Zeugnisse kein direkter Hochschulzugang möglich sein, kann durch eine Feststellungsprüfung eine bundesweit anerkannte fachbezogene Studienberechtigung erworben werden. Nähere Informationen dazu, insbesondere zum Bewerbungsverfahren finden Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Weitere Zuständigkeiten für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie hier.
In der beruflichen Bildung Qualifizierte
Für in der beruflichen Bildung Qualifizierte sind weitere Zugangsmöglichkeiten zu einem Hochschulstudium ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife geschaffen worden.
Mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung - BBHZVO) vom 7. Oktober 2016 wurde der Hochschulzugang für diese Bewerbergruppe geregelt. Informationen finden Sie im Wissenschaftsportal.
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