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Auf einer Holzplatte liegen fünf Buchstabenwürfel, die die englischen Worte "NEVER" und "AGAIN" bilden.

Intervention

Allgemeine Hinweise

Schulen sind keine rechtsfreien Räume. Antisemitische Vorfälle können Straftatbestände darstellen (s. auch „vertiefende Informationen“). Auch Lehrkräfte und andere Mitarbeitende können Verursacherinnen und Verursacher sein. Gehen Sie einem möglichen Konflikt nicht aus dem Weg. 

Bei antisemitischen Vorfällen an einer Schule sollten zeitnahe pädagogische Interventionen der erste Schritt sein. Da eine Strafanzeige für beschuldigte Jugendliche tiefgreifende Konsequenzen haben kann, sollte diese gut abgewogen werden. Wenn Sie wegen einzelner Äußerungen oder Handlungen unsicher sind, lassen Sie sich unter Einbeziehung Ihrer Schulleitung beraten (zum Beispiel durch SABRA, ADIRA oder SystEx-Kräfte der schulpsychologischen Beratungsstellen). Prüfen Sie, ob es sich bei dem antisemitischen Vorfall um eine mögliche Straftat handelt. 

Erhärtet sich der Anfangsverdacht einer Straftat, sollten Revier- oder speziell geschulte Kontaktbeamte der Polizei hinzugezogen werden, bevor die Schulleitung eine Strafanzeige stellt.

Beim Einschalten polizeilicher Kräfte müssen Schulen wissen, dass diese dem Strafverfolgungszwang unterliegen. Die Polizeibehörden müssen eine Anzeige stellen, wenn sie von einer Straftat erfahren.

Die Schulleitung muss im Fall von Straftatbeständen tätig werden und die Polizei einschalten. Dies gilt z.B. für das Zeigen (etwa Hitlergruß) sowie Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen (etwa Hakenkreuz) verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die bewusste Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB), Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) oder das Leugnen des Holocausts (§ 130, Abs. 3).

Nicht-jüdischer Schüler zu jüdischem Schüler: 

„Ey, hast du heute schon geduscht?“

Problem: 

Verhöhnende Anspielung auf die millionenfache Ermordung in den als Duschen getarnten Gaskammern der Vernichtungslager. Moderner Antisemitismus als nationalsozialistischer, rassistischer Antisemitismus und seine Konsequenz des millionenfachen Mordes an Jüdinnen und Juden werden bagatellisiert. Aussagen und Handlungen in diesem Zusammenhang haben re-traumatisierendes Potential und verletzen tief. 

Was kann ich als pädagogische Fachkraft tun?

Schreiten Sie unbedingt und sofort ein und stoppen Sie die Situation. Schützen Sie die Betroffenen und solidarisieren Sie sich mit ihnen. Weisen Sie die antisemitischen Aussagen zurück und verdeutlichen Sie den antisemitischen Gehalt. 

Suchen Sie das Gespräch mit allen Beteiligten. Beraten Sie sich mit der Schulleitung über das weitere Vorgehen und nehmen Sie Kontakt zu Beratungsstellen für die Einordnung des Vorfalls auf.

In einem solchen Vorfall sollte zudem beachtet werden, dass die Aussage, je nach Kontext, strafrechtlich relevant ist.

  • Stoppen Sie jeden Vorfall sofort! Das gilt auch für vermeintlich unbedeutende, unauffällige, „nicht so schlimme“ Vorfälle wie „Witze“ etc. Und das gilt ebenso unabhängig davon, ob Jüdinnen oder Juden anwesend sind oder nicht: Kein antisemitischer Vorfall darf bagatellisiert werden.
  • Unterscheiden Sie dabei zwischen der Person und deren Aussage beziehungsweise deren Handlung. D.h.: Benennen Sie das Verhalten der antisemitisch agierenden Person klar als Antisemitismus. Vermeiden Sie auf der anderen Seite, die Person als Antisemiten bzw. Antisemitin zu bezeichnen.
  • Machen Sie den Verursacherinnen und Verursachern unmissverständlich deutlich, dass Sie deren Verhalten auf keinen Fall dulden. 
  • Schützen Sie zunächst die Betroffenen – egal ob Schülerinnen oder Schüler oder Lehrkräfte – und machen Sie diesen Ihren Schutz deutlich. Beziehen Sie in diesem Sinne klar Stellung.
  • Holen Sie sich Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen.
  • Fragen Sie die Betroffenen, was diese jetzt in dieser Situation am meisten benötigen. Nehmen Sie die Wünsche der Betroffenen ernst.
  • Informieren Sie immer die Schulleitung. 
  • Holen Sie sich Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen.
  • Schaffen Sie Raum und Zeit für eine pädagogische Intervention.
  • Unterscheiden Sie dabei zwischen der Person und deren Aussage beziehungsweise deren Handlung. D.h.: Benennen Sie das Verhalten der antisemitisch agierenden Person klar als Antisemitismus. Vermeiden Sie auf der anderen Seite, die Person als Antisemiten bzw. Antisemitin zu bezeichnen.
  • Versuchen Sie, ein offenes Gespräch zu führen. Versuchen Sie dabei, den Motiven der handelnden Personen auf die Spur zu kommen. Bieten Sie dabei den Verursacherinnen und Verursachern die Gelegenheit, ihr Verhalten zu überdenken und zu korrigieren.
  • Dokumentieren Sie für sich möglichst sofort das Wichtigste.
  • Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention: Überlegen Sie durchdacht, aber konsequent, ob bzw. welche schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Schulgesetz NRW) erforderlich sind.
  • Besprechen Sie den Vorfall auch mit Kolleginnen und Kollegen und eventuellen weiteren pädagogischen Fachkräften (Klassenteams) der betroffenen Lerngruppen. 
  • Besprechen Sie den Vorfall in den Lerngruppen. Es ist wichtig, dass die Problematik des Vorfalls gemeinsam aufgearbeitet wird.
  • Beziehen Sie Eltern und Erziehungsberechtigte sowohl der Betroffenen wie der Verursacherinnen und Verursacher in die anschließende Beratung mit ein.
  • Überlegen Sie, ob Sie externe Beratung (zum Beispiel SABRA, ADIRA, Kontaktbeamtinnen/ -beamte der Polizei oder SystEx-Kräfte der schulpsychologischen Beratungsstellen) hinzuziehen wollen.
  • Melden Sie jeden antisemitischen Vorfall bei Rias NRW – unabhängig von der Strafbarkeit (www.rias-nrw.de) Das geht leicht, schnell und anonym. 

Sollten Sie konkrete Unterstützung im Umgang mit antisemitischen Äußerungen an Ihrer Schule benötigen, können Sie sich an die Fachkräfte der Systemischen Extremismusberatung (SystEx) in den schulpsychologischen Beratungsstellen vor Ort wenden, die in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden sind. Die Fachkräfte können im Rahmen der Extremismusberatung jederzeit von Schulen auch zum richtigen Umgang mit Antisemitismus angefragt werden.

Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) dokumentiert antisemitische Vorfälle und wertet diese empirisch aus, um das Dunkelfeld des Antisemitismus auszuleuchten.

SABRA ist eine zivilgesellschaftliche Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit des Landes NRW in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf.

ADIRA ist eine Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit mit dem Schwerpunkt Antisemitismus für Westfalen-Lippe. 

BackUp unterstützt Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Angehörige, Freundinnen/Freunde und Zeuginnen/Zeugen. 

Der Weiße Ring hilft, wenn Sie Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind.

Die Opferberatung Rheinland (OBR) berät und unterstützt Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Gewalt im Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf).