Islamischer Religionsunterricht
In NRW leben über 470.400 muslimische Schülerinnen und Schüler. Diese Kinder haben wie auch Kinder mit anderen Religionszugehörigkeiten ein Recht auf einen staatlichen Religionsunterricht. Deshalb bietet das Land seit dem Schuljahr 2012/13 islamischen Religionsunterricht an und baut dieses Angebot kontinuierlich aus.
Etwa 470.400 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sind muslimischen Glaubens. Diese Kinder haben ein Recht auf einen staatlich verantworteten Religionsunterricht – deshalb hat der Landtag fraktionsübergreifend im Jahr 2011 die gesetzliche Grundlage geschaffen, um islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen anzubieten.
Schulen, die die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen und die über die entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer verfügen, können den islamischen Religionsunterricht anbieten.
Mittlerweile ist dies für die Primarstufe, die Sekundarstufen I und II und das Berufskolleg möglich.
Das Studienfach "Islamische Religionslehre" zur Ausbildung der Lehrkräfte wird seit dem Wintersemester 2012/2013 von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angeboten. Seit dem Wintersemester 2022/23 wird das Studienfach auch an der Universität Paderborn angeboten.
Die Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht mit den islamischen Organisationen beruht auf einem Vertrag, den das Land mit islamischen Organisationen abschließt. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass die jeweilige Organisation bei der Zusammenarbeit alle im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt (Eigenständigkeit, staatliche Unabhängigkeit, Verfassungstreue und eine verlässliche Organisationsstruktur).
Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Darüber berichtet das Ministerium für Schule und Bildung dem Landtag. Der Abschlussbericht der Evaluation von 2014 bis 2018 kann hier eingesehen werden.
Alle islamischen Organisationen, mit denen das Ministerium auf dieser vertraglichen Basis zusammenarbeitet, entsenden ein Mitglied in die Kommission für den islamischen Religionsunterricht. Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach und nimmt die einer Religionsgemeinschaft in den §§ 30 und 31 SchulG zugewiesenen Aufgaben wahr (z.B. Einvernehmen zu Unterrichtsvorgaben und zur Zulassung von Lernmitteln, Erteilung der Idschaza).
Fachstelle für islamische Religionspädagogik (FAIR)
„FAIR - Die Fachstelle für islamische Religionspädagogik" bietet Religionslehrkräften in Kooperation mit dem Pädagogischen Institut Villigst (PI Villigst) ein umfangreiches Programm zur Fort- und Weiterbildung für den islamischen Religionsunterricht und interreligiöses Lernen.
Weitergehende Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
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