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Islamkunde (Islamische Unterweisung) bis zum Schuljahr 2023/24

Islamkunde (Islamische Unterweisung) bis zum Schuljahr 2023/24

Mehr als 470.400 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sind muslimischen Glaubens. Die Landesregierung zählt ihre schulische religiöse Bildung zum Auftrag der öffentlichen Schulen. Das Land hatte ihnen deshalb einen religionskundlichen Islamunterricht (Islamkunde) angeboten.

Bereits seit 1986 wurde für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen "Islamische Unterweisung" im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts erteilt. An dem entsprechenden Unterricht in albanischer, arabischer, bosnischer und türkischer Sprache nahmen im Schuljahr 2009/2010 mehr als 63.500 Schülerinnen und Schüler teil. Wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich in diesem Rahmen auch eine religiöse Unterweisung erhielten, ist nicht bekannt.

Seit 1999 gab es in Nordrhein-Westfalen zudem den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als religionskundliches Angebot ohne Verkündungscharakter. 80 Lehrkräfte unterrichteten z. B. im Schuljahr 2009/2010 an 133 Schulen 10.541 Schülerinnen und Schüler. 

Der Unterricht wurde von muslimischen Lehrerinnen und Lehrern bzw. Islamwissenschaftlern erteilt. Die Lehrkräfte besaßen nach einer entsprechenden Fortbildung eine Unterrichtserlaubnis Islamkunde. Die an deutschen Universitäten ausgebildeten Islamwissenschaftler, die im Schulversuch unterrichteten, wurden pädagogisch qualifiziert.

Seit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts im Schuljahr 2012/2013 sind die Unterrichtsangebote für Islamkunde aufgrund sinkender Nachfrage stetig zurückgegangen. Da sich der islamische Religionsunterricht an den Schulen etabliert hat, besteht kein Bedarf mehr für das Fach Islamkunde und es wird somit seit dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr unterrichtet.

Lehrkräfte, die im Rahmen des Schulversuchs Islamkunde in den Landesdienst eingestellt wurden, konnten und können nach weiteren Qualifizierungsmaßnahmen sowie nach Erhalt der religiösen Unterrichtserlaubnis islamischen Religionsunterricht erteilen. Für die Erteilung der religiösen Unterrichtserlaubnis ist die Kommission für den islamischen Religionsunterricht zuständig.

Weitere Informationen zum islamischen Religionsunterricht.

Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es den Schulversuch "Alevitischer Religionsunterricht" an einigen Grundschulen. Der Versuch stieß bei den Eltern auf so gute Resonanz, dass er ausgeweitet und zum Schuljahr 2023/24 in ein reguläres Angebot umgewandelt wurde.