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Italienisch

Vor dem Hintergrund intensiver Kultur- und Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Italien leistet der Italienischunterricht in Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung von Mehrsprachigkeit in einem zusammenwachsenden Europa.

Italienisch in der Sekundarstufe I (je nach Schulprogramm):

  • als 1./2. Fremdsprache ab Klasse 5/6
  • als 3. Fremdsprache ab Klasse 8 (G8), ab Klasse 9 (G9)
  • als Arbeitssprache im bilingualen Sachfachunterricht ab Klasse 7

Italienisch in der Sekundarstufe II (je nach Schulprogramm):

  • als neu einsetzende Fremdsprache ab Einführungsphase (Grundkurs)
  • als fortgeführte Fremdsprache (Grundkurs/Leistungskurs)
  • als Vertiefungskurs für Italienisch (f) in der Einführungsphase (zusätzlich zum Grundkurs)
  • als Referenzfach im Projektkurs in der Qualifikationsphase
  • als Arbeitssprache im bilingualen Sachfachunterricht ab Klasse 7

Unterrichtsinhalte:

  • richten sich nach den von den Fachkonferenzen beschlossenen schulinternen Curricula auf der Basis des vorgegebenen Kernlehrplans für die Sekundarstufe I und der Richtlinien und Lehrpläne der Sekundarstufe II.
  • zielen auf die Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Sprache, interkulturelles Lernen, Umgang mit Texten und Medien sowie Methoden und Formen des selbstständigen Arbeitens.

Leistungsmessung und -bewertung:

  • richtet sich nach den von der Fachkonferenz beschlossenen Grundsätzen auf der Grundlage des Kernlehrplans (Sekundarstufe I) und der Richtlinien und Lehrpläne (Sekundarstufe II).berücksichtigt zu gleichen Teilen schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen im Unterricht, wobei die produktive mündliche Sprachverwendung einen besonderen Stellenwert einnimmt.