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Materialien für Startchancen-Schulen

Informationen zur Programmumsetzung

Person sitzt vor einem Laptop und notiert etwas in ein geöffnetes Notizheft.

Das Startchancen-Programm (SCP) unterstützt Schulen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit Hilfe von guten pädagogischen und fachlichen Konzepten und zusätzlichen Ressourcen dabei, mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Basiskompetenzen und sozial-emotionalen Kompetenzen sowie in weiterführenden Schulen auch die Berufliche Orientierung.

Jede teilnehmende Schule nimmt eine Ausgangsanalyse vor und setzt sich konkrete Programmziele. Darauf aufbauend: Mit dem Investitionsbudget (Säule I), dem Chancenbudget (Säule II) und dem Personalbudget für Schulsozialarbeit im Landesdienst oder zusätzliches Personal in multiprofessionellen Teams (Säule III) bekommen alle Startchancen-Schulen auf ihre Ziele bezogen zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit der Schulaufsicht und – bei der Säule I – gemeinsam mit dem Schulträger entscheidet jede einzelne Startchancen-Schule, wie sie diese zusätzlichen Ressourcen am besten verwendet. Bei der Säule II sollen zwei Drittel der Mittel des Chancenbudgets für wissenschaftlich erwiesenermaßen wirksame Maßnahmen verwendet werden. Deshalb wird hier das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) entsprechende Maßnahmen und Materialien sowohl vorgeben als auch empfehlen. Das verbleibende Drittel der Mittel der Säule II steht den teilnehmenden Schulen in Form eines „Schulbudgets“ zur freien Verfügung, jedoch jeweils unter der Berücksichtigung der Programmziele. Hierzu stimmen sie sich auch mit dem Schulträger ab, der in der Regel die Mittelbewirtschaftung dieses Drittels unterstützen soll.

Grundlage für die Planung, Umsetzung und gegebenenfalls Anpassung schon bestehender Maßnahmen in Schulen stellen die Ausgangsanalyse und die Ziele der Schulen dar, die sie im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 erarbeiten und zur Grundlage einer Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht machen.

Das MSB strebt im Rahmen der Umsetzung des Startchancen-Programms das Paradigma einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung an. Die Startchancen-Schulen sollen Schritt für Schritt dahin geführt werden, datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse aufzubauen. Auf den Weg der datengestützten Schulentwicklung müssen sich die Startchancen-Schulen aber nicht alleine machen: Sie sollen von zusätzlicher Beratung und bestehenden, aber auch im Programm neu entstehenden Unterstützungsangeboten profitieren. Der Zielvereinbarungsprozess und seine Ausgestaltung werden vor Ort mit den Schulen abgestimmt. Vor Beginn dieser Abstimmung finden noch bereits laufende konzeptionelle Ausgestaltungen durch die Schulaufsicht statt. Das Startchancen-Programm ist auf zehn Jahre ausgelegt und die Programmstrukturen befinden sich im Aufbau. Die Informationen im Bildungsportal werden stetig aktualisiert und sukzessive ergänzt.

Fragen und Antworten (FAQ) zu den drei Finanzierungssäulen des Startchancen-Programms finden Sie hier.

Ausgangssituation der Schule

Welche konkreten Maßnahmen sind für eine Schule sinnvoll, um die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg des Erwerbs der Basiskompetenzen und zukünftig noch besser auf ihrem Lern- und Lebensweg begleiten zu können? Von welchen noch im Rahmen des Startchancen-Programms sich bildenden Netzwerken könnte eine Schule perspektivisch im Laufe der Programmzeit profitieren und über welche Netzwerke verfügt sie bereits? Um diese Fragen zu klären, bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit der individuellen Ausgangslage der unterrichtsfachlichen und pädagogischen Situation vor Ort. Die Schulaufsicht, Unterstützungsprogramme, Netzwerke und Beratungsangebote helfen Schulentwicklungsteams dabei, Bedarfe zu konkretisieren und festzuhalten. Diese Standortbestimmung bildet das Fundament für das gemeinsame Formulieren von konkreten Zielvereinbarungen der Schule mit der Schulaufsicht, um darauf aufbauend einen erfolgreichen Start ins Startchancen-Programm einzuleiten.

Ausgehend von der Standortbestimmung entwickelt jede Schule gemeinsam mit der Schulaufsicht im Laufe des ersten Startchancen-Schuljahres in einem iterativen Prozess Zielvereinbarungen zur Umsetzung des Programms. Die konkrete Ausgestaltung des Prozesses zur Festlegung der Zielvereinbarung obliegt der jeweils zuständigen Schulaufsicht, die diesbezüglich auf ihre Startchancen-Schulen zugeht. In jährlichen Kooperations- und Entwicklungsgesprächen zwischen Startchancen-Schule und zuständiger Schulaufsicht soll der Entwicklungsprozess der Schule erörtert und nachgesteuert werden.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes stellt den Schulen als Unterstützung konkrete Instrumente zur Standortbestimmung und zur Vereinbarung der Zielvereinbarungen zur Verfügung:

Die Durchführung einer ersten Standortbestimmung an SC-Schulen ist somit ab sofort möglich. Der Abschluss erster Zielvereinbarungen sollte zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 abgeschlossen sein.

Modell-Präsentation

Die Modell-Präsentation ist ein Angebot an alle Schulleiterinnen und Schulleiter, mit dem sie alle am Schulleben Beteiligte über das Programm informieren können. Die Präsentation liegt in einem bearbeitbaren Format vor, sodass Anpassungen vorgenommen werden können.

Die Rollen von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht

Eine erfolgreiche Umsetzung des Startchancen-Programms wird dadurch möglich, dass die am Schulleben beteiligten Akteurinnen und Akteure das gemeinsame Ziel der Stärkung der Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler und der Startchancen-Schulen verfolgen und dabei von allen Unterstützungssystemen und den Schulträgern bestmöglich unterstützt werden. Damit dies gelingen kann, muss ein Einvernehmen über grundlegende Zuständigkeiten im Programm bestehen. Die Schulaufsicht nimmt im Rahmen des Programms prioritär eine unterstützende und beratende Rolle bei der Qualitätssicherung und Umsetzung der Ziele der Schule ein.

To-Dos für Schulen und Schulträger

Der Start und die Umsetzung eines auf zehn Jahre angelegten Programms sind eine fachliche und organisatorische Herausforderung. Die konkrete Umsetzung vor Ort wird teilweise sehr unterschiedlich sein. Gleichzeitig werden Schulen, Schulträger und Schulaufsicht gemeinsam Programmphasen durchlaufen, die mit planbaren Aufgaben einhergehen. Um die Planung und Nachverfolgung dieser Aufgaben zu erleichtern, stellt das MSB eine Checkliste für den Programmstart zur Verfügung:

Zeitstrahl
Hinweise zu Meilensteinen und zur Prozessbegleitung im Schuljahr 2024/2025 für Schulleiterinnen und Schulleiter an Startchancen-Schulen

Zum Download

  • Ab Mai 2024 - Ausschreibung der Stellen und Einstellungsverfahren Säule III möglich (Personalbudget) 
    Die Startchancen-Schulen sollen personell verstärkt werden, insbesondere mit dem Ziel, die individuelle Beratung und Unterstützung der Lernenden zu fördern – auch zur Beruflichen Orientierung –, eine lernförderliche Elternarbeit zu unterstützen, die Entwicklung einer positiven, diversitäts- und ungleichheitssensiblen Schulkultur zu begleiten und Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu unterstützen. Startchancen-Schulen werden mit zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter oder zusätzlichem Personal für multiprofessionelle Teams (MPT) ausgestattet. Näheres regeln Zuweisungs- und Einstellungserlass. Hierdurch soll die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen.

 

  • Ab 1. August 2024 - Start der gemeinsamen Schulentwicklungsarbeit 
    Als Hilfestellung für die gemeinsame Schulentwicklungsarbeit im Rahmen des Programms stellt das Ministerium für Schule und Bildung der Schulaufsicht und den Schulen Leitfäden und Instrumente zur Verfügung. U.a. werden Vorgaben und Muster für die in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm verankerten Entwicklungs- und Kooperationsgespräche und für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen gemacht. Die Schulaufsicht wird aktiv auf die Schulen zukommen. Sie wird die Förderung der einzelnen Startchancen-Schule über alle drei Säulen hinweg im Blick behalten und die Schulen mithilfe von regelmäßigen Zielvereinbarungsgesprächen dabei unterstützen, ihre gesteckten Ziele zur Schul- und Unterrichtsentwicklung zu erreichen. 

Ab 1. August 2024

  • Maßnahmen nach Säule I planen, abstimmen und Förderantrag Säule I stellen (Investitionsprogramm) 
    Ausgehend von den Vorgaben der Förderrichtlinie werden die Schulträger in Absprache mit den Schulen den Bedarf für dem Verwendungszweck entsprechende Investitionsmaßnahmen an ihren Startchancen-Schulen erheben. Daraus werden sich Prioritäten für die Schulen auf der Zeitachse der zehn Jahre ergeben. Die notwendigen politischen Entscheidungen im Vorfeld der Antragstellungen werden vom Schulträger vorbereitet. Entsprechend der politischen Beschlusslage vor Ort wird der Schulträger Anträge an die zuständige Bezirksregierung richten. Die Antragsstellung durch den Schulträger soll online über das Portal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de abgewickelt werden.

 

  • Administrativen Rahmen für die Verwendung des Schuldrittels der Säule II festlegen (Chancenbudget) 
    Ausgehend von den Vorgaben des Ministerium für Schule und Bildung wird der Schulträger seinen Startchancen-Schulen ein Verfahren für die Bewirtschaftung der Mittel und deren Nachweis vorgeben. Die Umsetzung wird sich lokal stark unterscheiden, nicht alle Schulen verfügen z. B. über ein eigenes Bankkonto. Inhaltliche Informationen zum Schuldrittel der Säule II (Chancenbudget) s.u. bei "Umsetzung erster Maßnahmen in Säule II möglich (freies Chancenbudget, ein Drittel)“.
  • April bis 1. August 2024 - Willensbildung in der Schule
    Das Programm muss in seinen Zielen und im Zusammenspiel der drei Säulen in der Schule verstanden, akzeptiert und gelebt werden. Die Absichtserklärung der Schulleitung, dass eine Teilnahme am Startchancen-Programm erfolgt, sollte in der Schulkonferenz, in der Konferenz der Lehrkräfte, mit der Elternvertretung und (altersangemessen) mit der Schülervertretung ausführlich besprochen werden. Eine breite aktive Beteiligung in einem entsprechenden Startchancen-Team mit klar beschriebenen Aufgaben empfiehlt sich. Aus der Schulforschung ist bekannt, dass der Erfolg solcher Change-Programme auch zentral von der klaren Verantwortungsübernahme durch die jeweilige Schulleitung in Person abhängt.

     

  • Juni bis September 2024 - Team für Programmumsetzung aufstellen, schulinterne Strukturen bilden 
    Das Ministerium für Schule und Bildung hat auf Grundlage des Sozialindexes und erster Gespräche zwischen Schulaufsicht und Schulen eine Vorauswahl der Startchancen-Schulen für das Schuljahr 2024/2025 mit der Schulaufsicht abgestimmt. Am 17. April 2024 hat die Schulaufsicht Einladungen zur Programmteilnahme an die 400 Schulen versendet. Alle 400 vorausgewählten Schulen haben die Einladung angenommen. Ein erster Schritt für die Programmumsetzung ist, dass die Schulen Programmteams aufstellen und damit beginnen, interne Strukturen zu bilden.

 

  • Ab 1. August 2024 - Umsetzung erster Maßnahmen in Säule II möglich (freies Chancenbudget, ein Drittel) 
    Ein Drittel ihres Chancenbudgets steht den Startchancen-Schulen für Maßnahmen im Sinne des Startchancen-Programms zur freien Verfügung. Maßnahmen können auf die individuelle Ebene der Lernenden, auf die Ebene der Schulen oder auf die Ebene der systemischen Akteure abzielen. Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen erhalten die Schulen über ihren Schulträger.

 

  • Oktober 2024 - Umsetzung erster Maßnahmen in Säule II möglich (Maßnahmenkatalog, zwei Drittel) 
    Zwei Drittel des Chancenbudgets einer Startchancen-Schule sollen für die Umsetzung der vom Ministerium für Schule und Bildung vorgegebenen Maßnahmen genutzt werden. Das Ministerium wird zeitnah einen aufwachsenden Katalog bereitstellen, aus dem Startchancen-Schulen Maßnahmen auswählen und umsetzen können. Maßnahmen sollten jeweils klar den von der Schule formulierten konkreten Umsetzungszielen entsprechen.
  • 17. April 2024 - Einladung zur Programm-Teilnahme
    Das Ministerium für Schule und Bildung hat auf Grundlage des Sozialindexes und erster Gespräche zwischen Schulaufsicht und Schulen eine Vorauswahl der Startchancen-Schulen für das Schuljahr 2024/2025 mit der Schulaufsicht abgestimmt. Am 17. April 2024 hat die Schulaufsicht Einladungen zur Programmteilnahme an die 400 vorausgewählten Schulen versendet.

 

  • 10. Mai 2024 - Absichtserklärung Teilnahme 
    Alle 400 vorausgewählten Schulen haben gemeinsam mit ihren Schulträgern die Einladung zur Programmteilnahme angenommen.

 

  • 1. August 2024 - Bundesweiter Programmstart

 

  • Voraussichtlicher Start zum 1. Oktober 2024 - Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation 
    Die wissenschaftliche Begleitung adressiert vor allem das Personal im Unterstützungssystem der Länder. Die Startchancen-Schulen werden dadurch mittelbar unterstützt. Anlassbezogen findet eine direkte Zusammenarbeit auch mit den Startchancen-Schulen statt. Die Evaluation dient insbesondere der Überprüfung und Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes des Startchancen-Programms. Für die Evaluation sind insbesondere drei Erhebungen zentral: eine Erhebung der Ausgangslage („Linie-Null-Messung“), eine Zwischenevaluation im Jahr 2028, die vor allem auf die Etablierung funktionierender Programmstrukturen abhebt, sowie eine bilanzierende Abschlussevaluation. Die wissenschaftliche Begleitung und die Evaluation wurden jeweils vom Bund ausgeschrieben und werden eng miteinander kooperieren. Schulen und Schulträger werden zu gegebener Zeit über Details informiert werden.
  • 18. Juni 2024 - Landesauftaktkonferenz Startchancen NRW

 

  • 12. September 2024 - Start bundesweiter Lenkungsausschuss Bund – Länder
  • 17. Mai 2024 - Veröffentlichung von FAQ im Bildungsportal 
    Erste FAQ und weitere Informationen zum Startchancen-Programm werden im Bildungsportal bereitgestellt unter: www.schulministerium.nrw/faq-startchancen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.

 

  • Juni 2024 - Versand der Erlasse zur Umsetzung von Säule III (Personalbudget) 
    Der Rahmenerlass zu den Einstellungsmöglichkeiten sowie den arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen wurde am 13. Juni 2024 an die Bezirksregierungen versandt. Den Startchancen-Schulen soll vorrangig die Möglichkeit eingeräumt werden, bedarfsgerecht zusätzliche Fachkräfte für Schulsozialarbeit oder auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen zur Verstärkung multiprofessioneller Teams für das Kollegium zu gewinnen. Nach den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung ist in der Bewirtschaftung sicherzustellen, dass jede Startchancen-Schule von der personellen Unterstützung in der Säule III profitiert. Vor diesem Hintergrund erhält jede Startchancen-Schule eine Sockelausstattung von 0,5 Stellenanteilen. Die Zuweisung auf Einzelschulebene erfolgt über die zuständige Schulaufsicht (gemäß Zuweisungserlass vom 11. Juni 2024).

 

  • Juni 2024 - Veröffentlichung der Förderrichtlinie zu Säule I (Investitionsprogramm) 
    Über Säule I wird ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung gefördert. Ziel dieses Investitionsprogramms sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Es geht nicht darum, ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen. Näheres regelt die Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Startchancen“, die durch eine Förderrichtlinie mit dem Adressat Schulträger ergänzt wird. Die Förderrichtlinie wird rechtzeitig vor dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 veröffentlicht.

 

  • Datum wird noch bekannt gegeben - Veröffentlichung verbindlicher Maßnahmenkatalog zwei Drittel Chancenbudget Säule II 
    Das Ministerium für Bildung und Schule wird zeitnah einen aufwachsenden Katalog bereitstellen, aus dem Startchancen-Schulen Maßnahmen auswählen und umsetzen können. Maßnahmen sollten jeweils klar den von der Schule formulierten konkreten Umsetzungszielen entsprechen. Der Maßnahmenkatalog wird aktuell zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und der Schulaufsicht abgestimmt. Die Startchancen-Schulen werden informiert, sobald der Maßnahmenkatalog vorliegt.