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Medienkompetenzrahmen NRW

Standard für die Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Förderung von Medienkompetenz in der Primarstufe und der Sekundarstufe I sowie zur Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen am Berufskolleg

 

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(c) Medienberatung NRW

Bildung ist der entscheidende Schlüssel, um alle Heranwachsenden an den Chancen des digitalen Wandels teilhaben zu lassen. Allen Kindern und Jugendlichen sollen die erforderlichen Schlüsselqualifikationen und eine erfolgreiche berufliche Orientierung bis zum Ende ihrer Schullaufbahn vermittelt und so eine gesellschaftliche Partizipation sowie ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
Ziel ist es u.a., sie in einer Gesellschaft, die sich im digitalen Wandel befindet, zu einem sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu befähigen und neben einer umfassenden Medienkompetenz auch eine informatische Grundbildung zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ beschlossen, in der sich alle Länder auf einen gemeinsamen Kompetenzrahmen im Umgang mit Medien verständigt haben. Die Länder haben sich dabei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können.

Der „Medienkompetenzrahmen NRW“ ist auch verbindliche Grundlage für die sukzessive Überarbeitung aller Lehrpläne aller Schulformen der Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Ziel, dass das Lernen und Leben mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht aller Fächer werden kann und alle Fächer ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der geforderten Kompetenzen beitragen werden. Erstmals geschehen ist dies bei der Erarbeitung der Lehrpläne für die Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums und der neuen Lehrpläne der Primarstufe. Letztere treten zum 01.08.2021 in Kraft. Diese Lehrpläne stehen im Einklang mit dem „Medienkompetenzrahmen NRW".

Mit dem an die KMK-Strategie angepassten Medienkompetenzrahmen NRW wurden auch verbindliche Grundlagen für die Medienkonzeptentwicklung in der Schule in NRW übermittelt (BASS 16-13 Nr. 4 „Unterstützung für das Lernen mit Medien“). Die Medienkonzepte der Schulen wurden bis zum Schuljahresende 2019/2020 dahingehend überarbeitet. Die Medienkonzepte sind wesentliche Grundlage für die Antragstellungen der Schulträger für IT-Investitionen sowohl aus dem Programm „Gute Schule 2020" als auch aus dem „DigitalPakt Schule" der Bundesregierung. Aufgrund der Überarbeitungen der Lehrpläne in Bezug auf den Medienkompetenzrahmen NRW bedarf es einer kontinuierlichen Anpassung der schulischen Medienkonzepte. Hierbei können die Medienberaterinnen und Medienberater vor Ort Unterstützung leisten.