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meWiS Fachlehrkraft an Förderschulen

Mein Weg in den Schuldienst (meWiS)

Fachlehrkraft an Förderschulen Hinweise und zulässige Qualifikationen

Aufgabenbeschreibung

Die Tätigkeit erfolgt an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung und in der pädagogischen Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder.

 

Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses

Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der haushalts-, beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in der Regel im Beamtenverhältnis, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Auf die im Landesdienst tätigen Tarifbeschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung.

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung richtet sich nach der Schulform und beträgt an Förderschulen 27,5 Pflichtstunden. 

 

Besoldung/ Eingruppierung 

Die Eingangsbesoldung richtet sich im Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 9 Landesbesoldungsgesetz NRW. Die aktuellen Besoldungstabellen sind auf der Webseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung veröffentlicht.

Die Eingruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Danach ergibt sich für Fachlehrkräfte an Förderschulen mit Laufbahnbefähigung bei laufbahnentsprechendem Einsatz eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a. Die aktuellen Entgelttabellen sind auf der Webseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung veröffentlicht.

Als Fachlehrkraft an Förderschulen oder in der pädagogischen Frühförderung kann eingestellt werden, wer den Ausbildungsgang für Fachlehrkräfte an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat.