Mein Weg in den Schuldienst (meWiS)
Informationen zum Bewerbungsverfahren für andere Berufsgruppen im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Schauen Sie sich die Anforderungen der Ausschreibung bitte genau an und bewerben Sie sich nur, wenn Sie das Anforderungsprofil erfüllen und noch nicht unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind.
Beachten Sie, dass die unter den „fachlichen Voraussetzungen“ genannten Anforderungen unbedingt erfüllt werden müssen (Ausschlusskriterien).
Im Textfeld „Bevorzugte Bewerbungen“ werden Kriterien formuliert, die Sie möglichst erfüllen sollen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Ausschlusskriterien. Sie werden – wenn Sie diese Kriterien erfüllen – bevorzugt zu den Auswahlgesprächen eingeladen.
Die in diesen beiden Feldern genannten Kriterien sind innerhalb der Bewerbungsfrist durch schriftliche Belege nachzuweisen.
Die im Textfeld „Hinweise/Erwartungen“ formulierten Kriterien und Anforderungen sind hingegen lediglich wünschenswert und unverbindlich. Erfüllen Sie diese Kriterien und/oder Anforderungen, sollten Sie jedoch - falls möglich - ebenfalls Nachweise darüber beifügen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist ausschließlich an die in der Ausschreibung genannte Stelle und fügen die folgenden Unterlagen in Papierform bei:
- Bewerbungsschreiben mit Stellungnahme zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext
- Tabellarischer Lebenslauf
- Unbeglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse und Qualifikationen
- Ggf. beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheides
- Unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
- Ggf. Nachweis der deutschen Sprachkompetenz (Hinweis: Unabhängig vom Vorliegen eines Nachweises werden im Rahmen des Auswahlgespräches die für die Tätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse beurteilt.)
- Ggf. Übersetzungen der zuvor genannten Unterlagen nach § 23 VwVfG
Eine Bewerbung in elektronischer Form ist unzulässig!
Hatte Ihre Bewerbung keinen Erfolg, können Sie nach Abschluss des Verfahrens Ihre Bewerbungsmappe zurückerhalten, wenn Sie ihr einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigefügt haben. Ansonsten ist eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht vorgesehen.
Das Auswahlverfahren und das Einstellungsangebot
Eine Auswahlkommission entscheidet insbesondere unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausschreibungstextes, welche Bewerbenden zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Die eingeladenen Bewerbenden sollen persönlich erscheinen, d.h. es ist grundsätzlich nicht möglich, über z.B. Video-/Telefonkonferenzen ein Auswahlgespräch abzuhalten.
Die Auswahlgespräche werden von der Auswahlkommission an der Schule durchgeführt. Anschließend berät sich die Auswahlkommission und schlägt der zuständigen Bezirksregierung die bestgeeignete Person zur Besetzung vor. Erst nach positiver Prüfung der Verfahrensunterlagen versendet die zuständige Bezirksregierung ein Einstellungsangebot.
Die Ihnen in Zusammenhang mit den Auswahlgesprächen entstehenden Reisekosten können nicht erstattet werden.
Die Annahme oder Ablehnung eines Einstellungsangebotes
Das schriftliche Einstellungsangebot ist innerhalb der darin genannten Frist gegenüber der zuständigen Bezirksregierung schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Wenn die Annahme des Einstellungsangebotes nicht innerhalb der Frist eingeht, wird dies wie eine Absage gewertet. Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes führt zu keiner Sperre.
Wer ein Einstellungsangebot angenommen hat, ist von weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Dies bedeutet: Die Teilnahme an weiteren Auswahlgesprächen, auch wenn Einladungen dazu vorliegen, ist nicht mehr möglich!
Schwerbehinderung / Gleichstellung
Nur mit dem Nachweis einer beglaubigten Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises bzw. des gültigen Bescheides des Versorgungsamtes oder des Gleichstellungsbescheides des Arbeitsamtes kann die Schwerbehindertenvertretung Sie im Verfahren begleiten und unterstützen.
Kontakte Bei Rückfragen zum Einstellungsverfahren kontaktieren Sie bitte die zuständige Bezirksregierung:
Postanschrift
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 47.1.3
Postfach
59817 Arnsberg
Schulform: Hauptschule, Sekundarschule, Förderschule
Mail: andre.kemper[at]bra.nrw.de (andre[dot]kemper[at]bra[dot]nrw[dot]de) Telefon: 02931-82-3252
Schulform: Realschule, Berufskolleg
Mail: sabine.bargheer[at]bra.nrw.de (sabine[dot]bargheer[at]bra[dot]nrw[dot]de) Telefon: 02931-82-3336
Schulform: Grundschule, Weiterbildungskolleg
Mail: beate.hanemann[at]bra.nrw.de (beate[dot]hanemann[at]bra[dot]nrw[dot]de) Telefon: 02931-82-3132
Schulform: Gymnasium, Gesamtschule, Primusschule
Mail: julia.rickenbrock[at]bra.nrw.de (julia[dot]rickenbrock[at]bra[dot]nrw[dot]de) Telefon: 02931-82-3130
Postanschrift
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 47
Schulform (Zuständigkeit nach Schulform, deshalb bitte immer angeben.)
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Mail: post47[at]bezreg-detmold.nrw.de (post47[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) Telefon: 05231-71-0
Bei Grundschulen ist das jeweilige Schulamt zuständig.
Postanschrift
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 47.1.3
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
alle Schulformen
Ansprechpartnerin: Jennifer Thiebaud Mail: lev-sonstige[at]brd.nrw.de (lev-sonstige[at]brd[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0211-475-1564
Postanschrift
Bezirksregierung Köln
Dezernat 47.1.3
50606 Köln
alle Schulformen
Mail: ingrid.lamys[at]bezreg-koeln.nrw.de (ingrid[dot]lamys[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0221-147-2610
Mail: isabelle.weber[at]bezreg-koeln.nrw.de (isabelle[dot]weber[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0221-147-5233
Postanschrift
Bezirksregierung Münster
Dezernat 41.1 UV
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Schulform: Grundschule, Förderschule, Sekundarschule
Mail: Marc.chong[at]brms.nrw.de (Marc[dot]chong[at]brms[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0251-411-4424
Schulform: Gymnasium, Gesamtschule, Hauptschule, Primusschule, Weiterbildungskolleg
Mail: Burkard.knoepker[at]brms.nrw.de (Burkard[dot]knoepker[at]brms[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0251-411-4039
Schulform: Grundschule, Realschule, Berufskolleg
Mail: nadine.wahoff[at]brms.nrw.de (nadine[dot]wahoff[at]brms[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0251-411-1967
übergreifender Kontakt:
Mail: Ina.wolff[at]brms.nrw.de (Ina[dot]wolff[at]brms[dot]nrw[dot]de) Telefon: 0251-411-4372
Hinweise und zulässige Qualifikationen
- Andere Berufsgruppen an Talentschulen
- Fachkraft für Schulsozialarbeit
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Förderschulen
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen und weiterführenden Schulen
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams zur Integration durch Bildung
- Fachlehrkraft an Förderschulen
- Gebärdensprachdolmetschende an Förderschulen
- Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase
- Technische Lehrkraft
- Werkstattlehrkraft
Rechtsgrundlagen
- Andere Berufsgruppen an Talentschulen (PDF)
- Fachkraft für Schulsozialarbeit (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Förderschulen (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen und weiterführenden Schulen (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams zur Integration durch Bildung (BASS)
- Fachlehrkraft an Förderschulen (RECHT)
- Gebärdensprachdolmetschende an Förderschulen (PDF)
- Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (BASS)
- Technische Lehrkraft (RECHT)
- Werkstattlehrkraft (RECHT)
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