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Nachgefragt - Der MSB Podcast - Lehrkräfteeinstellung

Nachgefragt - Der MSB Podcast - Lehrkräfteeinstellung

Grafische Darstellung eines Mikrofons, daneben der Schriftzug "Nachgefragt - Der MSB Podcast"
Audio
15:36 Minuten
07. Januar 2025

Wie finde ich als ausgebildete Lehrkraft eine passende Stelle? Und welche Bewerbungsschritte gilt es einzuhalten? Antworten und praktische Tipps dazu geben Gruppenleiter Jörg Packwitz und Heike Helbig, die für Einstellungsverfahren von Lehrkräften zuständig sind. 

Podcast Folge 8 "Einstellung als Lehrkraft in NRW"

Aufnahme vom 17. Dezember 2024 im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Moderator: Ralf Dolgner, Referatsleiter 126, Amtsblatt, Öffentlichkeitsarbeit

Interviewpartner: Jörg Packwitz, Gruppenleiter 21, Lehrkräfteeinstellung, Dienstrecht

Interviewpartnerin: Heike Helbig, Referentin in Referat 211, Einstellung Versetzungen von Lehrkräften

 

Dolgner: Herzlich Willkommen zu unserem heutigen Podcast, in dem wir über das Thema "Einstellung als Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen" sprechen. Mein Name ist Ralf Dolgner aus dem Referat für das Amtsblatt, die BASS und Öffentlichkeitsarbeit hier im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und ich freue mich, heute den Kollegen Herrn Jörg Packwitz, Leiter der Gruppe 21 und des Referats 211, und die Kollegin Frau Heike Helbig, Referentin in eben diesem Referat 211, begrüßen zu dürfen. 

Packwitz: Danke, ich freue mich, hier zu sein.

Helbig: Danke für die Einladung.

Dolgner:  Frau Helbig und Herr Packwitz sind unteranderem verantwortlich für Einstellungsverfahren von Lehrkräften, die bereits den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben. Ich sage das zu Beginn gleich mal so detailliert, weil es jetzt tatsächlich nur um jene geht, die nach dem Vorbereitungsdienst ihre Lehramtsbefähigung für eine oder mehrere Schulformen erworben haben.

Helbig: Genau. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind ein Ort, in der viele unterschiedliche Expertisen und Fähigkeiten benötigt werden, um den Schülerinnen und Schülern einen hochwertigen und zeitgemäßen Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Neben ausgebildeten Lehrkräften stellt das Land auch Seiteneinsteigende als Lehrkräfte ein. Also Personen, die einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss erworben haben. Nach der Einstellung werden diese für die Tätigkeit als Lehrkräfte qualifiziert und können mit ihrer Expertise und bisherigen Berufserfahrung die Schulen bereichern.

Packwitz: Das Land stellt zusätzlich auch Personen ein, die über eine sozialpädagogische oder verwaltungsfachliche Ausbildung verfügen. Aber auch Gebärdensprachdolmetschende, Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und Fachkräfte der Sozialarbeit und Schulpsychologie oder die Alltagshelferinnen und -helfer – für all diese gestalten sich der Bewerbungsprozesse teilweise etwas anders. 

Dolgner: Also - fangen wir direkt an. Was ist der erste Schritt im Bewerbungsprozess für eine ausgebildete Lehrkraft?

Packwitz: Ein erster Schritt für zukünftige Lehrkräfte kann sein, sich über die offenen Stellen zu informieren, die auf dem Einstellungsportal LEO veröffentlicht sind. LEO steht für „Lehrkräfte Einstellung Online“ und ist erreichbar über www.leo.nrw.de. Dort gibt es eine umfangreiche Übersicht über alle offenen Stellen an den verschiedenen Schulen und Schulformen in NRW. Dieses Einstellungsverfahren nennen wir Ausschreibungsverfahren.

Helbig: Ja und zusätzlich zum Ausschreibungsverfahren haben zukünftige Lehrkräfte die Möglichkeit, sich in eine Liste eintragen zu lassen. Durch den Eintrag in diese Liste erhalten sie per Mail Einstellungsangebote. Diese richten sich nach ihrer Lehramtsbefähigung, ihren Lehrbefähigungen, d.h. ihren Fächern, und ihren vier Ortswünschen nach Kreisen und kreisfreien Städten. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf Grund ihrer aus dem Ergebnis des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildeten Durchschnittsnote einer Ordnungsgruppe zugewiesen. Sie können nach der sich daraus ergebenden Reihenfolge unter Berücksichtigung des jeweiligen fächerspezifischen Bedarfs ein Einstellungsangebot erhalten. Zusammenfassend kann man sagen, dass Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen über ein kombiniertes Ausschreibungs- und Listenverfahren eine Stelle an einer Schule finden, wobei die meisten offenen Stellen über das Ausschreibungsverfahren, also die direkte Bewerbung an einer Schule, vergeben werden.

Dolgner:  Dann lassen Sie uns heute über das Ausschreibungsverfahren sprechen. Wie finde ich auf dem LEO-Portal eine für mich passende Stelle?

Packwitz: Zunächst müssen Sie auf dem Leo-Portal auf den Link „Stellen suchen“ klicken. Dann geht es weiter mit einem Klick auf den Link „Sucheingabe“ für Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung. Nachdem man sein Lehramt und seine Fächer und unter Umständen auch Ortswünsche und Regionen eingegeben hat, werden die passende Stellen untereinander angezeigt. Man bekommt somit schnell einen Überblick über die Stellen, auf die man sich aktuell bewerben kann. Mit einem weiteren Klick kann man sich die jeweilige Stellenausschreibung anzeigen lassen. Auch sind der zulässige Bewerberkreis sowie Informationen über die ausschreibende Schule schnell ersichtlich.
Ein Gesichtspunkt ist mir noch wichtig. Je weiter ich meine Bewerbung öffne, d. h. je weniger Filter ich benutze, desto mehr Stellen bekomme ich angezeigt. Wenn ich mich z. B. auf einen bestimmten Ort fixiere, schränke ich mich regional sehr ein und es werden weniger Stellenangebote ausgeworfen. 

Dolgner:  Was müssen Bewerbende tun, wenn sie eine passende Stelle gefunden haben?

Helbig: Ich sage es gleich vorweg - die Bewerbung muss online UND in Papierform abschickt werden. Online kann die Bewerbung mit wenigen Klicks im LEO-Portal erledigt werden. Über den Button „Angebot in Merkliste übernehmen“ übernimmt man das Stellenangebot in seine Merkliste. Aus der Merkliste heraus kann über den Button "Bewerbung online" die Online-Bewerbung abgeschickt werden. Schon ist die Online-Bewerbung abgeschlossen. Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes in NRW können sogar ein vereinfachtes Verfahren nutzen, wenn sie einwilligen, dass ihre Grunddaten aus dem Vorbereitungsdienst in die Einstellungsdatei übernommen werden dürfen. Das spart Aufwand und Zeit. 

Packwitz: Die Bewerbung in Papierform muss zusätzlich an die ausschreibende Schule versandt werden. Sie sollte einen Lebenslauf, unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse des Bachelor- und Masterzeugnisses und der Staatsprüfung nach dem Vorbereitungsdienst und ein Bewerbungsschreiben enthalten, das auf die spezifische Stelle und Schule zugeschnitten ist. Hilfreich hierfür sind die Informationen über die Schule aus der Ausschreibung, aber auch die Homepage der Schule. Sollten im Ausschreibungstext weitere Qualifikationen für die Stelle gefordert werden, legen die Bewerbenden zusätzlich unbeglaubigte Kopien der entsprechenden Nachweise bei. Das Ganze geht dann in Papierform an die Schule. Alle, die gerade nicht mitgeschrieben haben, finden eine ausführliche Liste über die benötigten Unterlagen im LEO-Portal unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen“. 

Packwitz: Umfangreichere Unterlagen müssen all diejenigen bei der Bezirksregierung einreichen, die während des Vorbereitungsdienstes ihr Einverständnis für das oben genannte vereinfachte Verfahren nicht erklärt haben, weil sie dies nicht wollten oder konnten. Z. B. diejenigen die sich aus einem anderen Bundesland bewerben. Eine Übersicht über die dann notwendigen Dokumente sind ebenfalls auf dem LEO-Portal unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen“ zu finden. 

Helbig: Man kann sich durch das Einverständnis zur Verwendung seiner Daten aus dem Vorbereitungsdienst im Lehrereinstellungsverfahren somit viel doppelten Aufwand ersparen.

Packwitz:Zusammenfassend kann man also festhalten: Man muss sich Online mit wenigen Klicks im LEO-Portal bewerben und in Papierform die oben genannten Unterlagen direkt an die ausschreibende Schule übersenden, um eine vollständige Bewerbung eingereicht zu haben. Dabei ist die in der Stellenausschreibung angegebene Bewerbungsfrist zu beachten, ansonsten wird unter Umständen die Bewerbung nicht mehr berücksichtigt werden können.

Dolgner:  In den Stellenausschreibungen erfährt man ja unter der Kategorie „Voraussetzungen/Erwartungen/Hinweise“ was eine Schule neben der Lehramtsbefähigung für das jeweilige Fach noch für Anforderungen verlangt. 

Helbig: Und hier sollten alle findigen Bewerbenden genau lesen. Durch diese Informationen hat man die Möglichkeit, seiner Bewerbung Unterlagen beizulegen, die einen gegenüber anderen Bewerbenden herausheben. Fangen wir mit dem Bereich „Voraussetzungen“ an. Die hier festgelegten Anforderungen müssen von den Bewerbenden zusätzlich zu den ausgeschriebenen Fächern erfüllt werden. Erfüllt man diese nicht, wird man nicht berücksichtigt. Diese Anforderungen sind also Ausschlusskriterien. Wir sprechen daher auch von sogenannten „harten“ Auswahlkriterien. Diese weiteren Anforderungen müssen von den Bewerbenden nachweisbar und für die Auswahlkommission überprüfbar sein. Grundsätzlich müssen diese daher innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich belegt werden, z. B. durch Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, Beurteilungen, Schreiben von Schulen und Vertretungsverträge. Für eine Einstellung im Fach Sport ist beispielsweise der Nachweis über eine Teilnahme an einem „Erste Hilfe“-Kurs und den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens z. B. der DLRG erforderlich.

Packwitz: Im Bereich „Bevorzugte Bewerbungen“ finden die Bewerbenden Kriterien, die diese möglichst erfüllen sollten, aber nicht müssen. Bewerbende die diese mit der Bewerbung schriftlich nachweisen, werden vorrangig zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Der Unterschied zum Bereich Voraussetzungen besteht darin, dass es sich nicht um Ausschlusskriterien handelt. Diese Kriterien werden nur bei der Einladung zum Bewerbungsgespräch berücksichtigt,. Auch hier gilt, dass Bewerbende diese schriftlich und überprüfbar belegen müssen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Anforderungen handeln, dass Lehrkräfte mit Erfahrungen an einer Ganztagsschule oder Zusatzqualifikationen im Bereich Schauspiel/Theater im Literaturunterricht, aber auch Bewerbende mit einem Zertifikat für Deutsch als Zweitsprache bevorzugt eingeladen werden. 

Helbig: Im Bereich „Hinweise/Erwartungen“ finden die Bewerbenden unverbindliche, wünschenswerte Hinweise und Erwartungen der Schule. Dies sind nützliche Informationen für die Bewerbenden, um z. B. im Bewerbungsanschreiben hierauf einzugehen. Ein Nachweis ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn Bescheinigungen vorliegen, können diese der Bewerbung beigelegt werden. 

Dolgner:  Sie sprachen gerade über das Bewerbungsanschreiben. Haben Sie Tipps für das Bewerbungsanschreiben?

Helbig: Das Bewerbungsanschreiben ist Teil des ersten Eindrucks, den Bewerbende von sich an der neuen Schule vermitteln. Ich möchte hier nicht auf den allgemeinen Inhalt und Aufbau eingehen. Dieser unterscheidet sich für den Bereich Schule nicht von anderen Bereichen. Ausreichend Tipps stehen hierfür im Internet zur Verfügung. Ich möchte nur auf diesen einen Punkt eingehen: Ein Bewerbungsanschreiben hebt einen Bewerbenden heraus, wenn aus diesem erkennbar ist, dass man sich mit der ausschreibenden Schule beschäftigt hat. Helfen kann die Frage „Warum bin ich die richtige Lehrkraft für diese Schule?“ Um diese beantworten zu können, informieren Sie sich über die Schule: Wie präsentiert sich die Schule? Was sind Schwerpunkte des pädagogischen Handelns? Quellen sind z. B. die Internetpräsenz einer Schule oder das Schulprogramm. 

Dolgner:  Die Bewerbung ist fertig, ich habe mich online beworben und meine schriftlichen Bewerbungsunterlagen habe ich mit der Checkliste überprüft und alles in einen Briefumschlag gelegt. Bin ich nun fertig?

Packwitz: Gehen wir mal davon aus, dass Sie im Vorbereitungsdienst Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten im Lehrereinstellungsverfahren erklärt haben, dann sind Sie mit dem Eintreffen der Bewerbungsunterlagen in der Schule tatsächlich fertig.

Helbig: Beachten müssen Sie nur noch die oben bereits erwähnte Bewerbungsfrist, damit Ihre Unterlagen fristgemäß in der Schule eingehen. Diese finden Sie in der Ausschreibung im Bereich „Fristen und Termine“ Hier finden Sie zum Beispiel auch den für die Stelle vorgesehenen Einstellungstermin.  
Es steht Ihnen außerdem frei, sich auf mehrere ausgeschriebene Stellen zu bewerben. 

Packwitz: Um ihre allgemeinen Einstellungschancen weiter zu verbessern, können sich Bewerbende zudem noch in die anfangs angesprochene Liste eintragen. Dies ist unabhängig von der Bewerbung im Ausschreibungsverfahren möglich. Es kann ja sein, dass sie sich in dem Auswahlverfahren nicht durchsetzen. Ich empfehle unbedingt, beide Wege zu nutzen.

Dolgner: Es gibt ja Stellenausschreibungen, in denen steht dann etwas wie 1. Fach – Deutsch oder Englisch, aber… beim 2. Fach steht beliebig und darunter der Hinweis auf einen Zertifikatskurs. 

Helbig: Genau. Das ist eine besondere Ausnahme für die Bewerbenden. Voraussetzung ist, dass die Stelle für diese Möglichkeit geöffnet ist und man sich verpflichtet, nach der Einstellung an einem Zertifikatskurs teilzunehmen.

Packwitz: Ein Zertifikatskurs ist eine berufsbegleitende Qualifizierung. Die Teilnehmenden erteilen während des Zertifikatskurses weniger Unterricht und erwerben dafür parallel die Erlaubnis, z. B. Physik unterrichten zu dürfen. Sie werden also berufsbegleitend darauf vorbereitet das Fach Physik unterrichten zu können. 

Helbig: Aber: Mit der hierdurch erworbenen unbefristeten Unterrichtserlaubnis können von den Lehrkräften im Gegensatz zur Lehrbefähigung z. B. gewisse Prüfungen im Rahmen des Abiturs nicht abgenommen werden. Also ist die Unterrichtserlaubnis nicht so umfassend wie eine Lehrbefähigung. 

Packwitz: Diese Stellen findet man auch im Leo-Portal, wenn man auf Stellen suchen klickt und dann die Option „Stellenausschreibungen für Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung und der Bereitschaft einen Zertifikatskurs zu absolvieren“ nutzt.

Dolgner: Ich schaue in zwei Gesichter, die zum Bewerbungsprozess von Lehrkräften, die bereits den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben, alles gesagt haben, oder?

Helbig: Genau – dazu ist nun alles gesagt und ich sage Danke Herr Dolgner!

Packwitz: Einen Dank auch von mir…. und zum Bewerbungsverfahren für den Seiteneinstieg sprechen wir uns aber hier nochmal wieder. 

Dolgner: Das wird passieren. Sollten Sie sich aktuell im Bewerbungsprozess befinden, wünschen wir Ihnen viel Erfolg.