Einstellung
Wann kann man sich für den Schuldienst bewerben? Wie werden die freien Stellen ausgeschrieben? Wer entscheidet über die Auswahl?
Einstellungsverfahren
Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Zweiten Staatsprüfung wird eine Lehramtsbefähigung erworben, mit der man sich in Nordrhein-Westfalen und auch in anderen Bundesländern für den Schuldienst bewerben kann. Das Gleiche gilt für Bewerbende aus anderen Bundesländern, die eine Anstellung an einer Schule in Nordrhein-Westfalen suchen. Auswahlverfahren finden an den Schulen und den Schulämtern statt. Einstellende Behörden sind in der Regel die Bezirksregierungen. Bewerben können sich alle Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung besitzen. Die Einstellungen erfolgen zum 1. Februar, zum 1. Mai, zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien, zum 1. November eines Kalenderjahres oder während des laufenden Schuljahres, soweit in dieser Zeit Stellen frei werden. Die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis erfolgt über das Ausschreibungsverfahren oder über das Listenverfahren.
Ausschreibungsverfahren
Da der überwiegende Anteil der Stellen über das Ausschreibungsverfahren besetzt wird, müssen sich Bewerbende eigeninitiativ auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Die Schulen schreiben die freien Stellen mit einem entsprechenden Anforderungsprofil im Programm LEO – Lehrereinstellung Online.NRW (Einstellung in Dauerbeschäftigung) öffentlich aus und wählen ihr Personal eigenverantwortlich aus. Über die Einladung zu einem Gespräch und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet eine Auswahlkommission der einzelnen Schule.
Außerdem gibt es unter VERENA die Möglichkeit, sich für befristete Einstellungen zu bewerben.
Listenverfahren
Grundlage für das Listenverfahren ist die Bewerbungsdatei, in die sich alle Bewerbenden mit Lehramtsbefähigung ganzjährig eintragen können. Über das Listenverfahren sollen insbesondere Schulen in schwer zu versorgenden Regionen mit ausgebildeten Lehrkräften versorgt werden. Außerdem werden mit dem Listenverfahren Stellen besetzt, die im Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten.
LEO-Lehrereinstellung Online.NRW (Einstellung in Dauerbeschäftigung)
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