Pädagogische Einführung an Berufskollegs
Sofern die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht erfüllt sind, kann eine Einstellung in Verbindung mit der einjährigen Pädagogischen Einführung (PE) in Frage kommen.
Sofern die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht erfüllt sind, kann eine Einstellung in Verbindung mit der einjährigen Pädagogischen Einführung (PE) in Frage kommen.
Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der PE kommen Personen in Frage, aus deren Hochschulstudium sich lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ergibt oder die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nicht nachweisen können.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen bezogen auf die jeweilige Schulform finden Sie auf der Übersichtsseite Seiteneinstieg.
Nach Abschluss der PE kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden.
Eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist nur
- bei regelmäßiger Teilnahme an der PE (hierüber stellt das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eine Teilnahmebescheinigung aus)
- und festgestellter Bewährung während der gesamten Vertragsdauer
vorgesehen.
Die Bewährungsaussage erfolgt unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte; insbesondere hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung.
Die Handreichung „Pädagogische Einführung in den Schuldienst“ dient als Unterstützung für Schulleitungen und Lehrkräfte und leistet konkrete Hilfestellungen hinsichtlich der Gewährleistung unterstützender schulinterner Maßnahmen für diese Lehrkräfte.
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