Ministerin Feller: Mit unseren bewährten Schutzmaßnahmen halten wir die Schulen offen
Handlungskonzept Corona gilt im Wesentlichen unverändert fort
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt auch nach den Herbstferien bis auf Weiteres die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hat das Schulministerium am Donnerstag die Schulen des Landes informiert.
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „In den vergangenen Wochen habe ich viele Schulen in unserem Land besucht, um mir vor Ort persönlich ein Bild davon zu machen, wie unser Handlungskonzept Corona umgesetzt wird. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen: Unser Konzept hat sich bewährt, die Schulen sind gut ins neue Schuljahr gestartet und verfügen nach über zweieinhalb Jahren Pandemie über viel Erfahrung im Umgang mit dem Virus. Diesen Eindruck bestätigt auch die Evaluation unseres Handlungskonzepts durch die Schulaufsicht. Vor diesem Hintergrund werden auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes zunächst keine schärferen Schutzmaßnahmen ergriffen. Es bleibt in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen daher erst einmal bei den derzeit geltenden und eingeübten Schutzmaßnahmen.“ Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 ermöglicht den Ländern, unter gewissen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen, um bei einer Intensivierung der Infektionslage reagieren zu können. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden frühzeitig über einen solchen möglichen Schritt informiert.
In den vergangenen Wochen hat die Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass das Handlungskonzept Corona von den Schulen gut angenommen und umgesetzt wird. Änderungswünsche bezogen sich lediglich auf einzelne Details. So wurden zum Beispiel die für vulnerable Personen unverändert geltenden Regelungen zur Vorlage von ärztlichen Attesten ausführlicher erläutert.
Gegenwärtig zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus. Die wöchentlich erhobenen COSMO-Zahlen zum Infektionsgeschehen waren an den Schulen in Nordrhein-Westfalen rückläufig. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion deutlich zugenommen hat.
Bis auf Weiteres gelten daher an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wie bisher folgende Regelungen:
- Es bleibt bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
- Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
- Schulen können, wenn dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich ist und kein Vertretungsunterricht möglich ist, wie bisher Distanzunterricht für einzelne Klassen und Lerngruppen einrichten.
- Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Infektionen.
Weitere Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2022/23 können dem geringfügig überarbeiteten Handlungskonzept Corona entnommen werden. Die Aktualisierungen des Handlungskonzepts können hier auf einen Blick eingesehen werden.
Um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen, hat das Land mit Unterstützung des Bundes im Rahmen des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“ umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt. Damit können die Schulen vor Ort individuelle Förderangebote auf- und ausbauen, befristet zusätzliches Personal einstellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisieren. Ministerin Feller: „Das Programm wird von den Schulen und Schulträgern engagiert umgesetzt. Es trägt dazu bei, das schulische Lernen und die soziale Kompetenzentwicklung zu stärken.“ Die Landesregierung hat deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis Ende 2022 befristeten Programms beschlossen. Unter der Voraussetzung, dass der Landtag zustimmt, sind dafür zusätzlich 100,6 Millionen Euro vorgesehen. Damit kann das Programm zunächst auch ohne weitere Unterstützung durch den Bund bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 fortgeführt werden
Schulministerin Feller: „Unser oberstes Ziel ist und bleibt, den Präsenzunterricht zu sichern und die Schulen offen zu halten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig dies für das Lernen und vor allem auch die psychosoziale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler ist. Deshalb werden wir weiterhin wachsam sein und das Infektionsgeschehen sogfältig beobachten. Sollte sich die Infektionslage verschärfen, werden wir die Schulen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium über weitere mögliche Schutzmaßnahmen frühzeitig informieren. Unsere Schulen sollen so gut und so sicher wie möglich durch die kalte Jahreszeit kommen.“
Das Ministerium für Schule und Bildung hat darüber hinaus auch ausführliche Informationen zur Energieversorgung der Schulen zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden vorsieht. Dazu gehört u.a. eine vorübergehende Absenkung der Mindestwerte für die Temperatur in öffentlichen Gebäuden um ein Grad Celsius. Schulen sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Ausführliche Informationen, Hinweise und Empfehlungen zum Thema Energie bietet die FAQ-Liste im Bildungsportal, die hier zu finden ist.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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