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Nordrhein-Westfalen will die Schwimmfähigkeit von Kindern deutlich verbessern

Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“

Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“

24.06.2019

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die Landesregierung die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen verbessern. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in der Staatskanzlei, und Mathias Richter, Staatssekretär im Schulministerium, haben in Düsseldorf den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ vorgestellt.

Staatssekretär Mathias Richter wies bei der Vorstellung darauf hin, dass Schwimmen zu können mittlerweile für viele Kinder, wenn sie in die Schule kommen, keine Selbstverständlichkeit mehr sei und erklärte: „Unser Ziel ist deshalb, die Schwimmfähigkeit der Kinder in Nordrhein-Westfalen deutlich zu stärken. Schwimmen ist nicht nur ein sportliches oder ein gesundheitliches Thema, sondern auch eine Frage der Sicherheit: Denn Schwimmen können ist lebenswichtig.“

Staatssekretärin Andrea Milz unterstrich, dass der Aktionsplan gemeinsam mit Kommunen, Schwimmsport treibenden Verbänden und weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt werden soll: „Mit dem Aktionsplan machen wir den ersten wichtigen Schritt auf einem längeren Weg. Wir setzen bereits erfolgreiche Programme fort, bauen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung aus und starten Kampagnen für die Sensibilisierung von Eltern, Kitas, Schulen und Vereinen. Denn eines ist klar: Wir sind alle gemeinsam gefordert, die Schwimmfähigkeit unserer Kinder zu verbessern.“

Der Aktionsplan beschreibt verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Schwimmfähigkeit, die an unterschiedlichen Stellen ansetzen. So ist zum Beispiel vorgesehen, die Lehrpläne für den Schwimmunterricht in der Grundschule zu überarbeiten, sodass alle Kinder nach Möglichkeit am Ende der Grundschulzeit, spätestens jedoch am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“, das Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Ferienschwimmkursen ermöglicht. Das Programm wird in den kommenden Jahren stark ausgeweitet und ausgebaut werden. Außerdem will das Land den Austausch mit den Badbetreibern zum Erhalt und zur Nutzung von Wasserflächen fortführen. Dabei geht es u.a. um die Frage, wie vorhandene Wasserflächen erhalten und für das Schulschwimmen besser genutzt werden können.

Der Aktionsplan steht im Einklang mit den gemeinsamen Empfehlungen, die von der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und vom Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule im September 2017 verabschiedet wurden.

Staatssekretärin Milz und Staatssekretär Richter erklärten abschließend, dass der Aktionsplan das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und den Schwimmsport treibenden Verbänden sei: „In den kommenden Wochen und Monaten wird es nun darum gehen, die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans Schritt für Schritt in die Tat umzusetzen.“

Nähere Informationen zum Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ finden Sie hier.

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