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Sexualisierte Gewalt

Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte einer Schule sind dem Kindeswohl der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Dieser Schutzauftrag wird von den Schulen verantwortungsbewusst und konsequent umgesetzt, dennoch gibt es Einzelfälle von Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen.

Leitfaden Schutzkonzepte KMK

Deckblatt des Leitfadens der KMK "Schutzkonzept sexualisierte Gewalt" mit grafischer Darstellung einer Person, die abwehrend die linke Hand ausstreckt.
© KMK

Dem Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewalt kommt in der Schule eine besondere Bedeutung zu. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte werden in ihrem schulischen Alltag mit unterschiedlichen Formen sexueller Gewalt konfrontiert. Um Kinder wirksam schützen und unterstützen zu können, benötigen alle Beteiligten mehr Handlungssicherheit – eingebettet in n eine achtsame und respektvolle Schulkultur.

Schulen haben den gesetzlichen Auftrag Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. Schutzkonzepte an Schulen können helfen, Schülerinnen und Schüler besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Ein gelebtes Schutzkonzept ist mehr als die Summe seiner Bestandteile, denn es fördert ein respektvolles Miteinander, verändert Verhaltensweisen und bewirkt ein besseres Schulklima. Und: Keine Schule fängt bei null an.

Mit dem vorliegenden Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.

Leitfaden Bezirksregierung Arnsberg

Um Schulleitungen, aber auch Lehrerinnen und Lehrern Sicherheit im Umgang mit diesem schwierigen und sensiblen Thema zu vermitteln, hat die Bezirksregierung Arnsberg einen Leitfaden erstellt, der Informationen zu folgenden relevanten Aspekten enthält:

Erkennen und beobachten

  • Sexualisierte Gewalt in der Schule – eine Begriffsklärung
  • Täterstrategien

Handeln

  • Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht
  • Prävention von sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Schule

Gesetzliche Grundlagen, Verhaltenstipps für Lehrerinnen und Lehrer, Ansprechpartner

Die Erfahrung zeigt, dass es für Lehrkräfte sehr belastend ist, einen Kollegen bzw. eine Kollegin zu verdächtigen, sich gegenüber Schülerinnen und Schülern grenzverletzend oder übergriffig verhalten zu haben. Gleichwohl ist es im Interesse des Kindeswohls und des Schutzauftrags der Schule wichtig, jedem Verdacht unangemessenen Verhaltens nachzugehen.

Zum Leitfaden gelangen Sie hier.

Bundesweite Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, seelisch und körperlich gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Sie müssen vor Vernachlässigung, Misshandlungen und Missbrauch geschützt werden. Daher unterstützt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Kampagne "Kein Raum für Missbrauch".

Logo: Kein Raum für Missbrauch (© Un­ab­hän­gi­ger Be­auf­trag­ter für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs)
(© "Kein Raum für Missbrauch")

Die Kampagne geht auf die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, zurück und soll die Gesellschaft für das Thema "Sexueller Missbrauch" gegen Kinder und Jugendliche sensibilisieren und zum offenen Diskurs anregen. Nur durch Aufklärung und Information kann es gelingen, das Thema "Sexualisierte Gewalt" zu enttabuisieren und ein gesamtgesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein für diese Thematik zu entwickeln.

Weitere Informationen und Materialien zur Kampagne erhalten Sie unter kein-raum-fuer-missbrauch.de

Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz setzt sich für eine rückhaltlose Aufklärung und eine fundierte Prävention ein, um das Vertrauen in die Schule als geschütztem und sicherem Ort zu gewährleisten. Mit den "Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen" haben die Länder einen sofort umsetzbaren Maßnahmenkatalog entwickelt.

Mit den Empfehlungen nehmen die Länder ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung für die staatliche Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Schulwesen wahr.

Abgestimmtes, zielgerichtetes Handeln aller Verantwortlichen soll dabei auch pauschalen Urteilen oder Verdächtigungen entgegenwirken.

Das vollständige Dokument finden sie hier.