Kinderschutz in der Schule
Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel täglich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahrgenommen.
Der Schutzauftrag der Schulen gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen erfährt durch das am 1. August 2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch das im Jahr 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) eine Konkretisierung. So heißt es im Paragrafen 42 Abs. 6 SchulG NRW: "Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen."
Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel täglich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahrgenommen. Nach den gesetzlichen Regelungen sollen Lehrkräfte sowie weitere Fachkräfte Hinweise auf Vernachlässigung und Misshandlung (zum Beispiel auffällige Fehlzeiten oder Verhaltensweisen) aufnehmen, angemessen hinterfragen und auf eine Klärung hinwirken. Hierzu gehört die Information des Jugendamtes und - je nach Fallkonstellation - auch die Einschaltung von Polizei, Gesundheitsamt oder anderen Institutionen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW haben gemeinsam mit der Serviceagentur Ganztägig Lernen und schulpsychologischen Fachkräften Fortbildungen konzipiert und Materialien zur Unterstützung der Schulen entwickelt. Schulen können sich damit über rechtliche Zusammenhänge, Handlungsmöglichkeiten in Schule und Jugendamt sowie Prozessabläufe bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung informieren. Die Materialien können auch für schulinterne Veranstaltungen zum Thema "Kinderschutz in der Schule" genutzt werden und stehen im Folgenden zum Download bereit:
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: