Spanisch
Das Unterrichtsfach Spanisch ist in Nordrhein-Westfalen seit Jahren fester Bestandteil des Sprachenangebots vieler Schulen. Spanisch kann als zweite oder dritte Fremdsprache ab Klasse 7 oder 9 (G8: Klasse 6 oder 8) oder als neu einsetzende Fremdsprache ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe angeboten werden.Am Gymnasium kann Spanisch darüber hinaus auch als weitere Fremdsprache neben Englisch ab Klasse 5 angeboten werden.
Die Belegung eines Leistungskurses Spanisch setzt voraus, dass dieses Fach in der Sekundarstufe I begonnen wurde und in der Oberstufe als fortgeführter Kurs angeboten wird.
Schülerinnen und Schüler, die in der Oberstufe das Fach Spanisch erstmals belegen möchten und muttersprachliche Kenntnisse mitbringen oder eine Zeit im spanischsprachigen Ausland verbracht haben, nehmen am Kurs in der neu einsetzenden Fremdsprache teil. Um in einen fortgeführten Kurs zu Beginn der Oberstufe neu einzusteigen, ohne am Unterricht der Sekundarstufe I teilgenommen zu haben, ist es erforderlich, den herkunftssprachlichen Ergänzungsunterricht in der Sekundarstufe I besucht und eine Prüfung am Ende der Sekundarstufe I erfolgreich absolviert zu haben.
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I Unterricht in Spanisch besucht haben, sind von der Teilnahme am neu einsetzenden Kurs ausgeschlossen.
Informationen zu aktuellen Fortbildungen für Spanischlehrkräfte sowie Ansprechpartner und nützliche Hinweise für Spanischlernende finden sich auf der Seite des Lerntreffs "Spanisch" der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Seite richtet sich an Spanischinteressierte aller Landesteile.
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