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Zwei Personen schütteln sich die Hände, weitere stehen lächelnd daneben.

Versetzung

Lehrkräfte können im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahrens (LTV) eine Versetzung nach Nordrhein-Westfalen beantragen.

Lehrkräfte können im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahrens (LTV) eine Versetzung nach Nordrhein-Westfalen beantragen:

  • Dafür müssen sie einen Antrag bei ihrer im anderen Bundesland für sie zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen.
  • Antragsfristen für das LTV sind der 31. Juli zum 1. Februar eines Jahres und der 31. Januar zum 1. August eines Jahres.
  • Eine Versetzung im Rahmen des Lehrkräfteaustausches dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung.
  • Die Freigabeentscheidung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde des anderen Bundeslandes und die Aufnahmeentscheidung durch die Schulaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen sind notwendig.

Lehrkräfte können weiterhin im Rahmen des Einstellungsverfahrens eine Versetzung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen:

  • Bewerbung im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens unter www.leo.nrw.de, über das Ausschreibungsverfahren oder das Listenverfahren.
  • Die Freigabeentscheidung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde des anderen Bundeslandes oder der Nachweis, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann, ist notwendig.

In beiden Verfahren ist die Anerkennung der Lehramtsbefähigung für den nordrhein-westfälischen Schuldienst erforderlich.