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Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen

Die Zulassung von Lernmitteln erfolgt auf einem von drei Wegen:

Lernmittel können

  • pauschal zugelassen werden,
  • im vereinfachten Verfahren zugelassen werden,
  • im Gutachterverfahren zugelassen werden.
 

pauschal zugelassen

vereinfachtes Verfahren

Gutachterverfahren

Digitales Lernmittel, das auf einem

aktuell zugelassenen Lernmittel aufbaut:

 

X

 

Diese Übersicht legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest:

  pauschal
zugelassen
vereinfachtes
Verfahren
Gutachter-
verfahren
Deutsch     X
Englisch     X
Sachunterricht     X
Mathematik     X
Musik, Kunst X    
Evangelische Religionslehre   X *  
Katholische Religionslehre   X *  
Islamischer Religionsunterricht    X *  

 (*geprüft durch Glaubensgemeinschaft)

Sonderpädagogische Förderung findet gemäß § 20 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen an unterschiedlichen Orten statt:

  1. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen)
  2. Förderschulen
  3. Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs
  4. Schule für Kranke

Bei sonderpädagogischer Förderung sind im Grundsatz alle Lernmittel zugelassen, die auch für allgemeine Schulen zugelassen sind.

Speziell konzipierte Lernmittel für sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation sowie Geistige Entwicklung sind pauschal zugelassen.

Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen:

Die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln für den Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen richten sich nach denen der Grundschule und der Hauptschule (vgl. § 26 Abs. 1 der ASO-SF). Es gelten daher die Zulassungswege für die entsprechenden Fächer der Grundschule und der Hauptschule.

Die Fachkonferenz einer Schule ist berechtigt, auch ein Lernmittel auszuwählen, das für eine andere Schulform der Sekundarstufe I zugelassen ist, wenn dies besser geeignet erscheint. Für die Schulform Gesamtschule wird auf den Erlass des Ministeriums vom 3. Dezember 2003, Punkt 5, verwiesen.

 pauschal
zugelassen
vereinfachtes
Verfahren
Gutachter-
verfahren
Deutsch  X
Fremdsprachen  X
Mathematik  X
Erdkunde  X
Geschichte  X
Gesellschaftslehre  X
Hauswirtschaft  X
Wahlpflichtfach Hauswirtschaft  X
Informatik  X
Wahlpflichtfach Informatik  X
Politik  X
Politik und Sozialwissenschaften  X
Wahlpflichtfach Wirtschaft  X
Wirtschaft  X
Wirtschaft-Politik  X
Wirtschaft und Arbeitswelt  X
Wahlpflichtfach Wirtschaft und Arbeitswelt  X
Physik, Chemie, Biologie  X
Wahlpflichtfächer
Physik, Chemie, Biologie
  X
Naturwissenschaften  X
Wahlpflichtfach Naturwissenschaften  X
Technik X 
Wahlpflichtfach Technik  X
Praktische Philosophie  X
Islamischer Religionsunterricht X * 
Evangelische Religionslehre X * 
Katholische Religionslehre X * 
alle anderen Fächer (z. B. Musik)X  

(*geprüft durch Glaubensgemeinschaft)

Alle Lernmittel, die für die Gesamtschule zugelassen sind, können auch in der integrierten und teilintegrierten Form der Sekundarschule verwendet werden.

Alle Lernmittel, die für die Hauptschule oder Realschule oder Gymnasium (verkürzter Bildungsgang) zugelassen sind, können auch in den entsprechenden schulformbezogenen Klassen der kooperativen Form der Sekundarschule verwendet werden.

  pauschal
zugelassen
vereinfachtes
Verfahren
Gutachter-
verfahren
Geschichte     X
Sozialwissenschaften     X
Evangelische Religionslehre   X *  
Katholische Religionslehre   X *  
alle anderen Fächer X    

  (*geprüft durch Glaubensgemeinschaft)

Für alle Bildungsgänge des Berufskollegs (Anlagen A - E)

Alle Lernmittel in allen Fachbereichen für alle Bildungsgänge des Berufskollegs sind im Sinne der Nr. 4.1 des RdErl vom 03.12.2003 pauschal zugelassen.

(für Schülerinnen und Schüler mit einer Zuwanderungsgeschichte)

 

pauschal 
zugelassen

Hier finden Sie Lernmittel, die von einem Landesinstitut der Bundesländer entwickelt oder die bereits durch das Hessische Kultusministerium genehmigt wurden. (Bitte scrollen Sie auf der Seite ganz nach unten, dort erfolgt die Verlinkung zum Schulbücherkatalog einschließlich zum Unterpunkt „Unterricht in der Herkunftssprache in Verantwortung des Landes Hessen“. Die Listen sind nach Sprachen sortiert und können als PDF heruntergeladen werden.)   X
Für die übrigen Sprachen   X