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Alle Entwicklungsvorhaben

Übersicht aller Entwicklungsvorhaben nach Schulform.

Die hier veröffentlichten Entwicklungsvorhaben sind durch das Schulministerium genehmigt. Beantragt eine andere Schule die Übernahme eines genehmigten Vorhabens, so bedarf es keiner nochmaligen inhaltlichen Prüfung seitens des Ministeriums und auch keiner vorherigen Befassung der Schulentwicklungskonferenz. Erforderlich ist jedoch eine Feststellung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, dass ein bereits genehmigtes Entwicklungsvorhaben unter den gleichen Bedingungen für die jeweilige Schulform übernommen werden kann. Die Schulaufsichtsbehörde zeigt dies dem Ministerium an.

Entwicklungsvorhaben begründen keinen zusätzlichen Bedarf an Lehrerstellen; das gilt auch für die Anrechnung von Überhangstellen. Bei einem Verstoß gegen diese Auflage kann die Genehmigung widerrufen werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRW).

Die Sortierung der nachfolgenden Übersicht erfolgt nach Schulform, Region und Themen sind im jeweiligen Titel angegeben.