Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal
Eine Gruppe Jugendlicher/junger Erwachsener sitzt an einem Tisch und blickt gemeinsam in Unterlagen.

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) regelt die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs), Förderschulen sowie Klinikschulen.