Bildungskonferenz
Zusammen Schule machen für Nordrhein-Westfalen
Über 120 Vertreterinnen und Vertreter von rund 50 Verbänden, Institutionen und im Landtag vertretenen Parteien hatten Empfehlungen für die Landesregierung und den Landtag zur Weiterentwicklung des Schulsystems erarbeitet. Gemeinsame Ziele waren die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems sowie der Ermöglichung eines wohnortnahen Bildungsangebotes.
Im Rahmen der ersten Sitzung der Bildungskonferenz im September 2010 mit der damaligen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und der damaligen Schulministerin Sylvia Löhrmann wurden zu diesen Zielen die Themen bestimmt, Arbeitsgruppen gebildet und Empfehlungen erarbeitet, die im Rahmen der Bildungskonferenz zur Diskussion gestellt wurden.
Am 20. Mai 2011 sind die Empfehlungen der Bildungskonferenz verabschiedet und im Landtag Nordrhein-Westfalen an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und an Ministerin Sylvia Löhrmann überreicht worden.
Die Kurzfassung aller Empfehlungen finden Sie hier.
Die vorliegenden Empfehlungen sind Teil der Ergebnispapiere der Bildungskonferenz, die neben umfangreichen Analysen der Ausgangslage auch die daraus abgeleiteten Ziele und Herausforderungen in den folgenden fünf diskutierten Themenfeldern beschreiben:
2. Übergänge gestalten - Anschlussfähigkeit sichern
4. Eigenverantwortliche Schule in Regionalen Bildungsnetzwerken
5. Schulstruktur in Zeiten demografischen Wandels
Die Arbeit und die Empfehlungen der Bildungskonferenz sollen Sicherheit und Verlässlichkeit für bildungspolitische Reformen bieten. Sie haben zu einem Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen beigetragen.
In dem Koalitionsvertrag 2012 - 2017 wurde vereinbart, mit den Mitwirkenden der Bildungskonferenz in regelmäßigen Abständen das Erreichte zu bilanzieren und weitere Schritte zu beraten.
Die Arbeit der Bildungskonferenz stützt sich auf die Ergebnispapiere der Arbeitsgruppen, die Sie hier nachlesen können.
Die Pressemitteilung zum Abschluss der Bildungskonferenz "Zusammen Schule machen für NRW" finden Sie hier.
Beteiligte Verbände und Organisationen
Nach Paragraph 77, Absatz 3 des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen sind in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung die am Schulleben beteiligten Verbände und Organisationen zu beteiligen.
Alle beteiligten Verbände und Organisationen finden Sie hier.
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