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Auf einen dunkelblauen Hintergrund projiziertes stilisiertes digitales Netzwerk (weiße Kreise, die mit Linien miteinander verbunden sind).

DigitalPakt

Mit dem DigitalPakt Schule steht über eine Milliarde Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen. Im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive investiert das Land NRW zusätzlich massiv in den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen.

Die Landesregierung ist fest entschlossen, bei der Digitalisierung der Schulen in NRW den begonnenen und umfassenden Aufholprozess konsequent fortzusetzen. Sie ist angetreten, um den bis 2017 entstandenen Nachholbedarf schnellstens zu beseitigen und die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen entscheidend voranzutreiben. Für modernen Unterricht sind eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung, ein leistungsfähiger Breitbandanschluss ebenso notwendig wie Lehrerinnen und Lehrer, die mit dienstlichen Endgeräte ausgestattet und im Umgang mit digitalen Medien qualifiziert sind. Hierzu hat das Schulministerium eine umfassende Digitalstrategie veröffentlicht, die Handlungsfelder beschreibt und die Planungen des Landes für die Gestaltung der Bildung in der digitalen Welt aufzeigt. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder benannt: pädagogische Konzepte, die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus- und -fortbildung.

Die Landesregierung investiert massiv in die Schullandschaft des Landes. Allein über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt das Land den Kommunen insgesamt zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Hinzu kommen rund 1,2 Milliarden Euro aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes sowie jährlich rund 683 Millionen Euro aus der Schul- und Bildungspauschale. Alle Programme können auch für die Digitalisierung der Schulen in NRW genutzt werden. Insgesamt stehen damit in den Jahren 2017 bis 2021 Mittel von über sechs Milliarden Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus steht mit dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen DigitalPakt Schule und den damit verbundenen Zusatzvereinbarungen dem Land Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen. 

Davon sind im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 1,054 Milliarden Euro für die Ertüchtigung und Schaffung digitaler Infrastruktur in Schulen vorgesehen. Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf haben Bund und Länder die Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ auf den Weg gebracht, das die Landesregierung um 55 Millionen Euro aufgestockt hat. Insgesamt stellen damit Bund, Land und Schulträger insgesamt 178 Millionen Euro für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte zur Verfügung.

Darüber hinaus investierte das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2020 als erstes Bundesland die Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen Endgeräten. Im Zusammenhang mit der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ in die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 105 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist die Unterstützung der Schulen insbesondere in der Zeit der Pandemie bei der Ausgestaltung des Unterrichts sowie bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten. Dafür stehen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen rund 105 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Bund und das Land unterstützen die Schulträger außerdem bei dem Auf- und Ausbau professioneller Administrationsstrukturen der digitalen Infrastruktur in Schulen mit der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „IT-Administration“ zum DigitalPakt Schule. Insgesamt stellt der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung, hiervon entfallen auf das Land Nordrhein-Westfalen rund 105 Millionen Euro.

Die Landesregierung setzt ihre Ausstattungsoffensive für Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter fort. Sie stellt im Rahmen der Digitalstrategie gemeinsam mit dem Programm der EU „REACT-EU“ weitere 184 Millionen Euro für die Ausstattung von Schulen zur Verfügung. Durch dieses weitere Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Grundlage sozialer Faktoren besonders belastete allgemeinbildende Schulen sowie Förderschulen, Weiterbildungskollegs und bestimmte Bildungsgänge an den Berufskollegs eine digitale Vollausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten in Anlehnung an den Schulsozialindex. Rund 370.000 Schülerinnen und Schüler werden profitieren von diesem Programm.

Wichtige Informationen zum Digitalpakt Schule

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für den DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt werden muss. Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können. Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik pädagogisch qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK sowie Hilfestellungen zur Erstellung des TPEK finden Sie hier.

Für das Sofortausstattungsprogramm sowie das Ausstattungsprogramm für die Lehrkräfte ist ebenfalls der Schulträger der Antragsteller und Zuwendungsempfänger. Ein technisch- pädagogisches Einsatzkonzept ist hierbei jedoch nicht notwendig. Die über dieses zusätzliche ​Programm beschafften schulgebundenen digitalen Endgeräte müssen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit zum Distanzunterricht sofort eingesetzt werden.

 

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für alle Schulen sind die jeweiligen Schulträger. Zusammen mit dem Förderantrag zum Förderprogramm DigitalPakt Schule muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) vorgelegt werden, welches in Abstimmung mit den einzelnen Schulen getragen und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Für die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sowie Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte ist kein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorzulegen.

Auch schulübergreifende Investitionen (regionale Maßnahmen) sind förderfähig.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK sowie Hilfestellungen zur Erstellung des TPEK finden Sie hier

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für das Förderprogramm DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt bzw. getragen werden muss. Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können. Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.

Für die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm ist kein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorzulegen. Die über dieses zusätzliche Programm beschafften schulgebundenen digitalen Endgeräte müssen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit zum Distanzunterricht sofort eingesetzt werden.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie hier.

Für weitergehende Fragen der Pflege- und Gesundheitsschulen ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Ansprechpartner.

Wo bekommen Sie Hilfe?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur technischen Beratung und zur Förderung finden Sie bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW Ihrer zuständigen Bezirksregierung:

Die Medienberaterinnen und Medienberater in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung von Medienkonzepten sowie im Hinblick auf das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK).

Gemeinsame Bekanntmachung für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen

Die gemeinsame Förderbekanntmachung zu Finanzhilfen für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 finden Sie hier.

Kurz und knapp: Fragen und Antworten zu den Ausstattungsprogrammen

Die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler aus dem Sofortausstattungsprogramm erfolgt über die jeweiligen Schulträger. Bund, Land und Schulträger stellen hierfür bis  zum 31.07.2021 insgesamt 178 Mio. EUR zur Verfügung. Die Schulen entscheiden vor Ort welche Schülerinnen und Schüler ein Endgerät benötigen, eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://digitapakt-nrw.de

Mittel aus den Ausstattungsprogrammen können die Schulträger bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragen. Die Förderrichtlinien und die jeweiligen Budgets können unter https://digitalpakt-nrw.de abgerufen werden.

Die dienstlichen Endgeräte sind für die üblichen Tätigkeiten von Lehrkräften vorgesehen, also in der Regel für rein pädagogische Tätigkeiten, aber auch für die pädagogischen Dokumentationstätigkeiten. Auch sind sie für die schulinterne Verwaltung zugelassen. Sie können grundsätzlich sowohl in alle schulinternen als auch externen Netzwerke eingebunden werden, sofern den Belangen des Datenschutzes durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen wird.

Berechnungsgrundlage der Förderrichtlinie sind alle mit den Amtlichen Schuldaten zum Erhebungsstichtag 15.10.2019 von ihren (Stamm-)Schulen gemeldeten Lehrkräfte einschließlich Lehramtsanwärter, aber auch weiteren Personen, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind. Die Angaben aus den Amtlichen Schuldaten sind dabei als kalkulatorische Größe zur Budgetermittlung zu verstehen. Die Schulträger sind gehalten, die ihnen zustehende Förderung so einzusetzen, dass möglichst alle Lehrkräfte im vorgenannten Sinne ausgestattet werden können. Es ist zu empfehlen, möglichst eine Reserve zu bilden, um etwa Schwankungen auszugleichen und bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder Studierende bei Bedarf auszustatten.