Schulwechsel nach Nordrhein-Westfalen
Damit der Schulwechsel möglichst reibungslos verläuft, haben wir wichtige Fragen und Antworten zum Thema "Umzug nach NRW" und "Schulwechsel" hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie nach Nordrhein-Westfalen umziehen und schulpflichtige Kinder haben, stellen sich Ihnen sicher viele Fragen: Welche Schulformen gibt es? Welchen Abschluss kann mein Kind wo erlangen?
Antworten finden sich in dem Flyer "Schulsystem NRW - einfach und schnell erklärt", der auch in Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch kostenlos verfügbar ist.
Damit der Schulwechsel möglichst reibungslos verläuft, haben wir wichtige Fragen und Antworten zum Thema "Umzug nach NRW" und "Schulwechsel" im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Fragen und Antworten zum Thema "Umzug nach NRW" und "Schulwechsel"
Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist in verschiedene Schulformen aufgeteilt. Nach dem Kindergarten gehen alle Kinder zunächst in die Grundschule. Dort lernen sie von der Klasse 1 bis zur Klasse 4 zusammen. Nach der Grundschule besuchen die Kinder eine weiterführende Schule. Dafür gibt es verschiedene Schulformen, die unterschiedliche Abschlüsse anbieten, zum Beispiel die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium, die Sekundarschule oder die Gesamtschule. Alle weiterführenden Schulen beginnen mit der Klasse 5, aber sie umfassen je nach Bildungsgang und angestrebtem Abschluss die Klassen 9, 10, 12 oder 13.
Weitere Informationen zu den Schulformen finden Sie hier.
In unserer Schuldatenbank können Sie Schulen in Nordrhein-Westfalen nach zahlreichen Kriterien suchen.
Bei Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen sind die 53 Schulämter (je eines für einen Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt) zuständig.
Bei den übrigen weiterführenden Schulen, Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung (KME) und Sinnesschädigungen sowie Berufskollegs sind die fünf Bezirksregierungen zuständig.
In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung. Sie umfasst entweder eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Sie kann darüber hinaus aber auch eine Empfehlung mit Einschränkungen enthalten. Die Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule sind immer zu nennen.
Mit diesem Zeugnis melden sich die Eltern bei der Schule ihrer Wahl an. Weicht der Elternwunsch von der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an. Letztlich entscheidet aber im Rahmen vorhandener Aufnahmekapazitäten der Elternwille.
Das heißt, auch wenn Ihr Kind bisher eine verbindliche Schulformempfehlung hatte, so gilt in NRW dennoch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Elternwille.
1. Übergang aus einem G8-System (analog zu Schülerinnen und Schüler aus NRW):
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 wird die Schülerin/der Schüler in die Klasse 10 (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe) aufgenommen, mit der Versetzung am Ende der Klasse 10 (Einführungsphase) in die Klasse 11 (Qualifikationsphase I).
2. Übergang aus einem G9-System (analog zu Schülerinnen und Schüler aus zehnjährigen Bildungsgängen in SI, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln)
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 wird die Schülerin/der Schüler nicht in die Klasse 10 (Einführungsphase) aufgenommen, da sie/er in dem Bildungsgang, aus dem sie/er kommt, noch nicht die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat. Daher muss sie/er in NRW an einem G8 Gymnasium die Jahrgangsstufe 9 wiederholen bzw. an einer Gesamtschule die Jahrgangsstufe 10 besuchen. Einzelfallregelungen nach § 2 Absatz 3 APO-GOSt B bleiben von dieser Regelung unberührt.
Schülerinnen und Schüler aus G9 Bildungsgängen, die am Ende der Klasse 10 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, werden in NRW in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums (Einführungsphase) aufgenommen.
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