Schulformen
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schulformen in Nordrhein-Westfalen.
Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 und wird auch als Primarstufe bezeichnet. Sie wird von allen Kindern in Deutschland besucht und ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Nach der Grundschule können die Eltern für ihre Kinder aus einem Angebot verschiedener Schulformen der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) wählen, darunter in NRW auch die Sekundarschule. Die Sekundarstufe I umfasst an Sekundar-, Gesamt-, Real- und Hauptschulen die Klassen 5 bis 10, an Gymnasien als G8-Bildungsgang die Klassen 5 bis 9.
Haben die Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, dass sie an den Gymnasien und Gesamtschulen als allgemeinbildende Schulen den Weg zum Abitur (Sekundarstufe II) einschlagen und die gymnasiale Oberstufe besuchen. Das Abitur kann auch an berufsbildenden Schulen, wie dem Berufskolleg oder an einem Weiterbildungskolleg erworben werden.
Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist identisch und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Neben den Regelschulen gibt es für Kinder beruflich Reisender besondere schulische Unterstützungsangebote. Denn: Auch wenn sie ihre Eltern auf den Reisen begleiten sind sie schulpflichtig und müssen deshalb im Jahr bis zu 30 verschiedene Schulen besuchen.
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