Ganztag im Primarbereich
Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich stellt das Land Lehrerstellen und Personalkostenzuschüsse zur Verfügung.
Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich stellt das Land Lehrerstellen und Personalkostenzuschüsse zur Verfügung. Anträge werden von den Schulträgern zum 31. März eines Jahres für das kommende Schuljahr den Bezirksregierungen vorgestellt. Für Kinder, die zwar eine offene Ganztagsschule besuchen, aber nicht regelmäßig am Ganztag teilnehmen möchten, gibt es eine zusätzliche Betreuungspauschale, die vom Schulträger nach Bedarf eingesetzt werden kann, ggf. auch für zusätzliche Angebote vor 8 Uhr oder nach 16 Uhr oder in den Ferien.
Schulen, die nicht als offene Ganztagsschule arbeiten, können einen Personalkostenzuschuss über das Programm "Schule von acht bis eins", im ländlichen Raum bei zusätzlichen Nachmittagsangeboten über das Programm "Dreizehn Plus" erhalten. Die Anträge sind ebenfalls von den Schulträgern zum 31. März eines Jahres vorzulegen.
Das Landeskabinett hat am 2. Juli 2024 den gemeinsamen Erlass ‚Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich‘ gebilligt. Dieser tritt zum 1. August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der Offenen Ganztagsschule als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulter- jahrgangsstufenweise aufwachsend ab dem Jahr 2026.
Die Fachlichen Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 wurden am 5. März durch das Kabinett gebilligt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um frühzeitig Leitlinien der Umsetzung darzulegen.
Empfehlungen des Expertinnen- und Expertenbeirats zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter
Der Expertinnen- und Expertenbeirat zur beratenden Begleitung der landesrechtlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter hat seine Arbeit mit einer Übergabe seiner Empfehlungen an Schulministerin Dorothee Feller und Familienministerin Josefine Paul beendet. Die Übergabe des Empfehlungspapieres fand am 26. Oktober 2023 statt.
Der Expertinnen- und Expertenbeirat, der sich aus 14 Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Schule und Schulaufsicht, Jugendhilfe, Kommunalverwaltung, sowie von außerschulischen Kooperationspartnern und Eltern zusammensetzt, hat in insgesamt sechs Sitzungen zu zentralen Themen der Ganztagsbildung gearbeitet. Die Arbeit des Expertinnen- und Expertenbeirates war eingebettet in einen breit angelegten Dialogprozess mit den zentralen Akteuren des Ganztags in NRW.
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