Planungssicherheit für Land und Kommunen
Förderrichtlinie Infrastrukturausbau Ganztag in Kraft getreten / Ministerin Feller: „Wir sind auf einem sehr guten Weg, haben einen klaren Zeitplan für die Vorbereitungen und werden die Rahmenbedingungen schaffen, damit ab 2026 alles gut läuft.“
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die Landesregierung hat eine wichtige Weichenstellung vorgenommen, damit Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2026 den jahrgangsweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) gewährleisten kann. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes hat die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Kraft gesetzt, die einen zentralen Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen setzt und Planungssicherheit schafft. „Wir sind auf einem guten Weg, haben einen klaren Zeitplan für die Vorbereitungen und werden die Rahmenbedingungen für den Start ab 2026 schaffen – im Sinne der ausführenden Kommunen sowie der Eltern und ihrer Kinder“, sagte Nordrhein-Westfalens Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.
Der Bund stellt für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Um die Grundlagen für den Rechtsanspruch zu legen, haben Bund, Land und Kommunen zunächst gemeinsam die sogenannten Beschleunigungsmittel bereitgestellt, also Gelder für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung in den Kommunen. Für Nordrhein-Westfalen standen in den Jahren 2021 und 2022 Beschleunigungsmittel im Umfang von insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 80 Prozent davon konnten bewilligt werden – vorrangig für Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden konnten, zum Beispiel für Ausstattungsinvestitionen, aber auch für bauvorbereitende Maßnahmen.
Auf die Beschleunigungsmittel folgen nun die sogenannten Basismittel zum investiven Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung. Auf Nordrhein-Westfallen entfallen Bundesmittel im Umfang von knapp 580 Millionen Euro, zuzüglich bundesweiter Rückflüsse aus den Beschleunigungsmitteln, die vom Bund neu verteilt werden. Nordrhein-Westfalen erhält auf diese Weise Rückflüsse in Höhe von rund 44,7 Millionen Euro, sodass sich das Gesamtvolumen der für Nordrhein-Westfalen verfügbaren Bundesmittel auf rund 624 Millionen Euro erhöht.
Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder und Kommunen) belaufen sich die Basismittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf rund 892 Millionen Euro. Die Mittel werden als Schulträgerbudgets ausgebracht und ermöglichen zum Beispiel Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Investitionsmittel, mit denen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt werden können, stellen einen wichtigen Meilenstein im weiteren Ausbau der Ganztags- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter dar.
Im Haushalt 2023 stehen bereits 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2024 ist ein weiterer Platzaufwuchs um 38.000 Plätze vorgesehen, sodass im Schuljahr 2024/25 insgesamt voraussichtlich 430.500 OGS-Plätze geschaffen werden. Es ist das Ziel, dass dieser dynamische Platzausbau fortgesetzt wird, um ab 2026 für den aufwachsenden Rechtsanspruch gut aufgestellt zu sein. In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die OGS-Ausgaben zur Finanzierung des Personals stetig und stark erhöht – von rund 454 Millionen Euro im Jahr 2017 auf rund 715 Millionen Euro im Landeshaushalt 2023. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor.
Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist im Trägermodell in der OGS in Nordrhein-Westfalen fest verankert und wird in den kommenden Jahren fortgesetzt. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern, zum Beispiel aus den Bereichen Kultur und Sport, ist darüber hinaus ein wichtiges Gestaltungsmerkmal des Offenen Ganztags. „Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist der umfangreiche Dialogprozess, den wir in den vergangenen Monaten mit allen Beteiligten geführt haben – so zum Beispiel mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, Eltern- und Lehrerverbänden, Partnern der Rahmenvereinbarungen im Ganztag, Beschäftigtenvertretungen oder Kinder- und Jugendvertretungen. Seit Jahresbeginn wurden allein mit externen Partnern in rund 40 Gesprächen die – teils sehr unterschiedlichen – Perspektiven, Interessen und Bedarfe herausgearbeitet“, erläuterte Ministerin Feller. „Gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung mit Hochdruck daran, den Rechtsanspruch 2026 umzusetzen.“
Weitere Informationen gibt es auf unserem Bildungsportal unter https://www.schulministerium.nrw/ganztag-im-primarbereich
Anträge auf Gewährung der Zuwendung können über die Seite www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de gestellt werden.
Die Förderrichtlinie finden Sie unter https://bass.schul-welt.de/19941.htm#menuheader
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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