Ministerin Feller: Klare, verbindliche und altersgerechte Regeln für die private Handynutzung an unseren Schulen
Schulministerium unterstützt mit Leitlinien und erstmals mit exemplarischer Handyordnung / An den Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen soll das Handy grundsätzlich in der Schultasche bleiben
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen sich bis zum Herbst 2025 eigene altersgerechte Regeln für die private Handynutzung geben und diese verbindlich in die Schulordnung aufnehmen. Das Schulministerium hat die Schulen dazu aufgefordert, nun einen schulinternen Abstimmungsprozess zu starten, an dessen Ende klare und verbindliche Regeln für die Handynutzung stehen, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen sind. Bei diesem Prozess werden die Schulen durch das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt. Für die Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen gibt es seitens des Ministeriums die weitreichende Empfehlung, die private Nutzung von Handys und Smartwatches auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich nicht zu erlauben. Schulministerin Dorothee Feller: „Handys sind aus dem Leben junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass wir an unseren Schulen einen verantwortungsvollen und altersgerechten Umgang damit finden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben. Darauf können wir gut aufbauen. Denn eines ist klar: Ein zu hoher Medienkonsum beeinträchtigt die Konzentration im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen.“
Um die Schulen in diesem partizipativen Prozess zu unterstützen, stellt das Ministerium mögliche Regeln zum Umgang mit Handys sowie eine exemplarische Handyordnung zur Verfügung. Diese gibt den Schulen Orientierung bei dem Abstimmungsprozess mit den Beteiligten. Sie kann von den Schulen in einem internen Abstimmungs- und Gestaltungsprozess individuell an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen bereits über Regelungen für die Handynutzung und machen damit positive Erfahrungen.
Unterschiedliche Schulformen, Altersstufen und pädagogische Konzepte erfordern differenzierte Lösungsansätze. Für die Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen sollten wegen des Alters der Schülerinnen und Schüler restriktive Regeln zum Handygebrauch festgelegt werden. Das Schulministerium empfiehlt, die private Nutzung von Handys während des gesamten Schultags nicht zu erlauben. In Ausnahmefällen, etwa zur notwendigen Kommunikation mit Eltern oder aus medizinischen Gründen, bleiben jedoch Sonderregelungen möglich. Ministerin Feller: „Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler muss die Schule ein besonderer Schutzraum sein, in dem sie sich ohne Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander konzentrieren können. Die Nutzung eines Handys zu privaten Zwecken ist dafür nicht erforderlich.“
Das Schulministerium empfiehlt, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen: In einer Arbeitsgruppe aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit sollen die aktuelle Praxis und Nutzung, bestehende Herausforderungen und bereits etablierte Regeln analysiert und kritisch hinterfragt werden. Anschließend sollen klare und verbindliche Regeln unter anderem zu folgenden Aspekten getroffen werden:
- Handynutzung im Schulgebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht, in den Pausen und Freistunden,
- Festlegung von Handy- und handyfreien Zonen,
- Maßnahmen bei Regelverstößen und
- Kommunikationswege mit den Eltern für Notfälle
Die geplanten Regeln sollen in Lehrerkonferenzen, Schüler- und Elternversammlungen vorgestellt und diskutiert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulordnung trifft die Schulkonferenz.
Schulministerin Dorothee Feller betont: „Demokratie erlernt man nicht allein aus dem Schulbuch – sie muss gelebt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler aktiv an der Gestaltung der Handyregeln mitwirken, lernen sie, unterschiedliche Perspektiven abzuwägen, Kompromisse zu finden und Verantwortung für gemeinsame Entscheidungen zu übernehmen – essenzielle Fähigkeiten für ein demokratisches Miteinander.”
Zudem fördert dieser Prozess eine weitere zentrale Kompetenz: „Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der eigenen Handynutzung und ihrem Medienverhalten auseinander. Sie reflektieren, wann und warum es sinnvoll ist, digitale Geräte zu nutzen oder bewusst darauf zu verzichten. Medienkompetenz ist in der heutigen Zeit unerlässlich und gehört zu den grundlegenden Fähigkeiten, die den Schülerinnen und Schülern an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden. Das ist und bleibt weiterhin wichtig. Und ebenso können sich so auch Eltern mit ihren Erfahrungen zur Handynutzung ihrer Kinder austauschen.“
Abschließend betonte Schulministerin Feller: „Wir werden nun genau beobachten, wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden und Wirkung entfalten und ob wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin mit den Kolleginnen und Kollegen in der Bildungsministerkonferenz eng austauschen und den Dialog mit der Wissenschaft fortsetzen. Klar ist für mich, dass wir das Thema nicht auf die lange Bank schieben dürfen. Deswegen handeln wir jetzt.”
Die Empfehlungen sowie die exemplarische Handyordnung finden Sie hier: www.schulministerium.nrw/handlungsempfehlung-handynutzung.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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