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Ministerin Feller: Mehr Bildungsgerechtigkeit für unsere Schülerinnen und Schüler – über 500 weitere Startchancen-Schulen

Schulen für die zweite Gruppe des Startchancen-Programms stehen fest / Land unterstützt bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung

18.02.2025

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Die Schulen für die zweite Gruppe des Startchancen-Programms stehen fest: Zum kommenden Schuljahr werden 516 weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen Teil des Bund-Länder-Programms, mit dem über zehn Jahre hinweg Schulen in herausfordernder Lage deutschlandweit mit insgesamt bis zu 20 Milliarden Euro gefördert werden.

Schulministerin Dorothee Feller: „Nun sind unsere nordrhein-westfälischen Startchancen-Schulen nahezu komplett. Auf die 400 ersten Schulen folgen nun 516 weitere Schulen, die wir nach den bekannten Kriterien ausgewählt haben. Die Startchancen-Schulen werden einen Unterschied machen: Mit dem Programm unterstützen wir sie dabei, ihre Schülerinnen und Schüler ganz gezielt zu fördern und so die Chancengerechtigkeit zu erhöhen.“

Um den Unterricht und das gesamte Schulleben auf die Herausforderungen vor Ort abzustimmen, erhalten Schulleitungen und Lehrkräfte über das Startchancen-Programm Beratung, Unterstützung und konkretes Unterrichtsmaterial. Zudem bekommen die Schulen zusätzliche Möglichkeiten, Personal aus ganz unterschiedlichen Berufsgruppen einzustellen, die das Unterrichten in sogenannten Multiprofessionellen Teams unterstützen. Darüber hinaus stellen Bund, Land und Schulträger Geld zur Verfügung, um die Startchancen-Schulen so auszustatten, dass das Lehren und Lernen dort gut gelingen kann.

Ministerin Feller: „Unsere Startchancen-Schulen sollen sich zu Vorbildern für langfristige Veränderungen auch an anderen Schulen entwickeln können. Ziel ist, die Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler und das soziale Miteinander an den Schulen nachhaltig zu stärken. Von den ersten Startchancen-Schulen, die im laufenden Schuljahr in das Programm gestartet sind, erhalten wir bereits positive Rückmeldungen.“

Eine Liste der 516 Startchancen-Schulen der zweiten Auswahlrunde ist ab sofort im Bildungsportal zu finden. Basierend auf der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung zum Startchancen-Programm erfolgte die Auswahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen erneut vor allem nach dem aktualisierten Schulsozialindex.

Einige Schulen, die ihren Schulbetrieb erst zum laufenden Schuljahr 2024/25 aufgenommen haben und für die deshalb zunächst noch kein Sozialindex vorlag, sind ebenfalls berechtigt, am Startchancen-Programm teilzunehmen. Sie werden in den kommenden Tagen nachträglich zur Teilnahme eingeladen.

Unterstützung vom Land geht an den Start

Um die Möglichkeiten des Startchancen-Programms bestmöglich für sich nutzen zu können, waren die Schulen zunächst zu einer Standortbestimmung aufgerufen: Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Auf dieser Grundlage haben die meisten der ersten 400 Startchancen-Schulen bereits konkrete Ziele definiert, wie sie die Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler gezielt verbessern wollen. Um diese Ziele zu erreichen, bietet das Schulministerium nun aus dem Chancenbudget geeignete Maßnahmen an, aus denen die Schulen die für sie passenden Angebote auswählen können.

Ministerin Feller: „Das Chancenbudget ist das Herzstück des Startchancen-Programms. Es liefert konkrete Angebote für den Unterricht und trägt maßgeblich dazu bei, die Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen. Die Angebote sind darauf ausgerichtet, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Unser Ziel ist, dass Schritt für Schritt deutlich mehr Schülerinnen und Schüler ihre Lernziele und die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch erreichen. Gleichzeitig ist uns wichtig, das Miteinander in den Schulen und die sozial-emotionalen Kompetenzen unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Deswegen wird es auch dafür eine Reihe von Angeboten geben. Zugleich wollen wir die Demokratiebildung, die Kulturelle Bildung sowie die motorischen Fähigkeiten stärken.“

Die ersten Angebote, die die Schulen über das Chancenbudget in Anspruch nehmen können, hat das Schulministerium nach festen Kriterien ausgewählt. Unter anderem war maßgebend, dass die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit der Angebote wissenschaftlich belegt ist.

In den Angeboten sind sowohl konkrete Unterrichtsvorhaben und -materialien enthalten als auch Maßnahmen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Es handelt sich zum einen um Maßnahmen, die auf bereits bekannten und bewährten Angeboten aufbauen und für das Startchancen-Programm weiterentwickelt werden. Zum anderen werden im weiteren Verlauf auch neue Angebote eigens für das Startchancen-Programm entwickelt, die passgenau auf weitere Bedürfnisse der Schulen abzielen.

Die erste Reihe von Angeboten ist ab sofort mit Kurzbeschreibungen auf der Homepage des Schulministeriums einsehbar.

Zum Hintergrund

Das Startchancen-Programm von Bund und Ländern hat das Ziel, den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler von ihrer sozialen Herkunft zu entkoppeln. Dafür stellt der Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Davon gehen alleine bis zu 2,3 Milliarden Euro nach Nordrhein-Westfalen, das Land stellt Mittel in der gleichen Höhe bereit. Die ersten 400 Startchancen-Schulen sind zum Schuljahr 2024/25 an den Start gegangen und können hier eingesehen werden.

Das Startchancen-Programm beruht auf drei Säulen:

  • Investitionsbudget für die lernförderliche Infrastruktur der Schulen 
  • Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung 
  • Personalbudget, um Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams oder für Schulsozialarbeit einzustellen.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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