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Antisemitismus – Wahrnehmen und Begegnen

Antisemitismusprävention

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ (International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)-Definition von Antisemitismus)

 

Übersicht: Hilfen und Materialien zu den Themen Jüdisches Leben, Antisemitismus, Nahostkonflikt

Zum Thema jüdisches Leben finden sich unter folgenden Links hilfreiche Informationen:

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat in einem Dossier unterschiedliche Aspekte jüdischen Lebens von der Vergangenheit bis in die Gegenwart zusammengestellt. Neben dem historischen Längsschnitt der jüdischen Geschichte wird vor allem für die Gegenwart die Pluralität der Erinnerungen und die Diversität des Judentums thematisiert. 

MALMAD:

Artikel zu MALMAD in Schule NRW

Für allgemeine Informationen zum jüdischen Leben in Deutschland sind im Rahmen des Festjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ acht Kurzfilme inklusive Begleitmaterial entstanden:

FILM+SCHULE NRW bietet ein Filmpaket aus zwei Kurzfilmen, einem Spielfilm und einem teils dokumentarischen Drama rund um das Thema jüdisches Leben in Deutschland inklusive Begleitmaterial an.

Schule NRW hat im Rahmen des Festjahres 1700 Jahre jüdisches Leben weitere Angebote zusammengestellt: 

Um Antisemitismus im Unterricht zu thematisieren, sind beispielsweise folgende Materialien geeignet:

Um sich inhaltlich auf das Thema Nahostkonflikt vorzubereiten, empfehlen sich verschiedene Websites.

Eine gute Sammlung an Materialien, die das Thema Israel und Palästina sowie die Lage im Nahen Osten beinhalten, findet sich unter:


Weitere Materialien finden sich unter folgenden Links:

 

Der Umgang mit Themen wie dem Nahostkonflikt im Unterricht erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, besonders wenn Schülerinnen und Schüler kritische Meinungen über Israel äußern. 

Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler zu einem offenen Dialog ermutigt werden, bei dem verschiedene Perspektiven respektvoll diskutiert werden. Eine Diskussion muss auf Fakten basieren und darf keine Stereotype oder Vorurteile verbreiten. Deswegen ist es wichtig, die Schülerinnen und Schüler zur Reflexion und Kritikfähigkeit anzuregen, wenn einfache Schwarz-Weiß Lösungen angeboten werden. Trotzdem kann es im Zusammenhang von Kontroversen zu Konflikten oder gar zu antisemitischen Äußerungen kommen. Dann ist es wichtig, dass Sie als Lehrkraft auf die Äußerungen reagieren. 

Wichtige Hinweise zur Moderation der schulischen Gespräche finden sich unter folgendem Link in Kapitel „Haltung zeigen! – Tipps zum pädagogischen Umgang mit dem Konflikt und seinen Folgen“:

Eine weitere Hilfe findet sich bei den Gesprächsankern für den Umgang mit potentiell demokratiefeindlichen Äußerungen:

Aus der Konfliktforschung wissen wir:

  • Stress und Anspannung verengen den Blick – und führen zu schnellen Wertungen und Schubladendenken. Lösungen scheinen dann unmöglich
  • Bestehende Konflikte können sich ausweiten oder neu aufflammen
  • Durch Suche nach Bündnispartnern (Solidarisierungen) können zunehmend mehr Menschen an Konflikten beteiligt werden
  • Oberflächlich geht es bei einem Streit um die Sache, Recht und Unrecht etc.  – dahinterliegende Bedürfnisse z.B. nach Beziehung und Wertschätzung geraten in den Hintergrund

Was kann ich als Lehrkraft tun?

  • Beziehungen halten! Gerade in einer Konfliktsituation bewährt sich die professionelle Kompetenz von Lehrerinnen und Lehrern, beziehungswahrend Grenzen zu setzen und gleichzeitig den Weg zurück in die Gruppe offen zu halten (Person und Verhalten trennen).
  • Aktiv hinschauen und auch präventiv ansprechen.
  • Zuhören und Bewertungen von Personen vermeiden.
  • Gemeinsamkeiten herausarbeiten, um Gräben zu überwinden.

Nutzen Sie darüber hinaus die Möglichkeiten der kollegialen Fallberatung, wenn Sie dieses Instrument an Ihrer Schule bereits etabliert haben, um sich über Erfahrungen auszutauschen.

Hilfestellungen, wie mit antisemitischen Äußerungen in den Schulen umgegangen werden kann, finden Sie in den Handreichungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.

Arnsberg:

Düsseldorf:

Münster:

 

Weitere Materialien:

Die Broschüre „Kritische Auseinandersetzung mit Antisemitismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung enthält elf erprobte Methoden für die Antisemitismusprävention.

Die Handreichung „Antisemitismus – Geschichte und Aktualität“ unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Umgang mit Antisemitismus in ihrer täglichen Arbeit, zeigt Handlungsstrategien anhand von Fallbeispielen auf und erklärt Präventionsmaßnahmen.

 

Weitere hilfreiche Informationen bietet die Internetseite Stop Antisemitismus

Antisemitische Vorfälle können gegenüber dem Strafgesetzbuch (StGB) Straftatbestände darstellen, u.a. etwa das Zeigen (Hitlergruß) sowie Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen (zum Beispiel: Hakenkreuz) verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB), Volksverhetzung (§ 130) oder das Leugnen des Holocausts (§ 130, Absatz 3) oder die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§104). Schulen sind keine rechtsfreien Räume, auch hier gelten die üblichen Gesetze, bei Verstoß muss gehandelt werden.

Da eine Strafanzeige für beschuldigte Jugendliche tiefgreifende Konsequenzen hat, sollten zeitnahe pädagogische Interventionen vorangehen. Es bietet sich an, speziell geschulte Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamte der örtlichen Polizei hinzuzuziehen und mit ihnen das Gespräch zu suchen, bevor die Schulleitung eine Strafanzeige stellt.

§ 2 des Schulgesetzes NRW konkretisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Erziehung im Geiste der Demokratie hinsichtlich des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Demnach sollen die Schülerinnen und Schüler unter anderem insbesondere lernen, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten, in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln sowie Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen (§ 2 Absatz 6 SchulG).

Darüber hinaus ist die Schule ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit. Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen (§ 2 Absatz 7 und 8 SchulG).

Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt wird. Ein Verhalten, das den zuvor genannten Bildungs- und Erziehungszielen zuwiderläuft, kann demnach eine Pflichtverletzung darstellen. Als Reaktion auf Pflichtverstöße sieht das Schulrecht in § 53 des Schulgesetzes NRW erzieherische Einwirkungen und – je nach Schwere der Pflichtverletzung – Ordnungsmaßnahmen vor.

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann (§ 53 Absatz 2 SchulG).

Ordnungsmaßnahmen sind der schriftliche Verweis, die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, die Androhung der Entlassung von der Schule, die Entlassung von der Schule, die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 53 Absatz 3 SchulG).

Die Schulen verfügen über umfassende Erfahrungen in der Anwendung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.

Durch die schnelle und ungefilterte Möglichkeit, Statements an eine größere community zu schicken, haben die Sozialen Medien eine hohe Bedeutung für die aktive Verbreitung von Hass, Rassismus und Verschwörungstheorien. Neben der aktiven Nutzung von Sozialen Medien besteht gleichzeitig auch im passiven Konsum eine hohe Gefahr, da Bilder extremer Gewalt und Brutalität auf privaten Endgeräten landen. Präventive Maßnahmen setzen hier im Bereich der Medienerziehung an, der Stärkung des Umgangs mit sozialen Medien und der (Weiter-)Entwicklung der Medienkompetenzen – und dies nicht nur auf Seiten der Kinder und Jugendlichen sondern auch auf Seiten der Erziehungsberechtigten und des pädagogischen Personals.

Hilfreiche Links sind u.a.:

Weiterführende Hinweise:

Gebündelte Informationen zur Medienerziehung mit u.a. auch Hinweisen zu Beratungsstellen finden Sie hier:

  • Für Schulen besteht die Möglichkeit bei SABRA einen mobilen Escape Room kostenlos für zwei Wochen zu leihen. Weitere Informationen finden sich hier: ESCAPE ROOM
  • Meet a Jew ist ein Begegnungsprojekt des Zentralrats der Juden in Deutschland, bei dem Kinder und Jugendliche Jüdinnen und Juden begegnen und ihnen Fragen stellen dürfen. Das Projekt dient dem Abbau von Vorurteilen: Meet a Jew - Nice to meet Jew!
  • Die Ausstellung „We, the six million“ kann von Schulen kostenlos genutzt werden. Die Abholung der Roll-Ups erfolgt auf eigene Kosten, z.B. in einem Kombi. Die Ausstellung wird entweder durch fachgebundene Unterrichtsreihen oder fächerübergreifende Projektarbeit begleitet. Zudem unterstützen die Initiatoren des Projekts mit Unterstützung des Büro des Landes Nordrhein-Westfalen für Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Jugend und Kultur in Israel, Schulen bei der Suche nach Schulkooperationen mit israelischen Schulen. Die Ausstellung – We, the six million 
  • Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA): Fortbildungsreihe 

Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine menschenverachtende Haltung, die sich in rechtsextremen sowie linksextremen Kreisen oder unter Verschwörungsdenkern findet, aber auch auf Zustimmung teilweise aus der Mitte der Gesellschaft trifft. Antisemitismusprävention und –intervention in der Schule ist daher weitaus mehr als der wichtige Schutz der jüdischen Bevölkerung: Es ist zugleich Demokratieförderung und eine Antwort auf Angriffe auf die freiheitlich- demokratische Grundordnung.

Deswegen gilt es bei Antisemitismus frühzeitig hinzusehen und zu handeln.

Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit antisemitischen Vorfällen in Schulen

Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums der Justiz vom 19. November 2019 „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ (BASS 18 -03 Nr.1) gibt vor, bei jeden Einzelfall zu prüfen, ob pädagogische, erzieherische oder schulpsychologische Unterstützungsmaßnahmen ausreichen, oder ob Ordnungsmaßnahmen angezeigt sind. Zu prüfen ist immer, ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Der Erlass listet auf, wann eine Benachrichtigung in der Regel zu erfolgen hat. Politisch motivierte Straftaten, unter die antisemitische Äußerungen und Delikte fallen, sind hier explizit genannt.

Grundsätzlich ist bei antisemitischen Vorfällen festzuhalten, dass die Meldung bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) keine schulischen Maßnahmen ersetzt: Eine konkrete Bearbeitung schulischer Vorfälle obliegt in allen Fällen weiterhin den Schulaufsichtsbehörden und den Schulen selbst. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen ist immer die Polizei hinzuziehen, was im Erlass zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ geregelt ist.

Der Schriftzug RIAS Nordrhein-Westfahlen vor einem stilisiert angedeuteten Davidstern

Meldung antisemitischer Vorfälle – RIAS NRW

Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) eröffnet Schulen die Möglichkeit antisemitische Vorfälle in Schulen zu melden.

Betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern oder auch andere am Schulleben beteiligte Personen können über die folgende Website

Report Antisemitism (report-antisemitism.de)

Angaben zu antisemitischen Vorfällen, wie beispielsweise eine beiläufige Bemerkung im Gespräch, antisemitische Schmierereien oder einen tätlichen Angriff machen. Die Erfassung antisemitischer Vorfälle durch die Meldestelle erfolgt vollständig anonymisiert und dient dem Monitoring und der empirischen Erfassung von Antisemitismus an Schulen.

Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) erfasst zentral antisemitische Vorfälle, auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nimmt alle Fälle ernst und prüft eingehende Angaben auf ihre Plausibilität.

Betroffene entscheiden selbst, wie mit ihrer Meldung umgegangen werden soll und erhalten auf Wunsch professionelle Unterstützung. Die Meldestelle leitet eingehende Vorfälle an Beratungsstellen weiter, wenn die Melderin bzw. der Melder weitere Hilfestellungen wünscht.

 

Der Schriftzug SABRA Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit Beratung bei Rassismus und Antisemitismus neben bunten Farbflächen, die zu einer stilisierten Kaktusform arrangiert sind

Beratung bei antisemitischen Vorfällen - SABRA

Die „Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA) unterstützt Schulen beim Umgang mit Antisemitismus.

Das Aufgabenprofil der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit Beratung bei Rassismus und Antisemitismus (SABRA) umfasst neben u.a. der Erstberatung für alle, die Unterstützung bei akuter Diskriminierung sowie eine Interventionsunterstützung für Schulen in Nordrhein-Westfalen.

https://www.sabra-jgd.de/start

 

​​​​​​​Handreichungen der Bezirksregierungen und der Anne-Frank-Stiftung zur Unterstützung der Schulen

Die Handreichungen der Bezirksregierungen beinhalten neben Kurzbeschreibungen von Erscheinungsformen des Antisemitismus konkrete Hilfestellungen im Umgang mit antisemitischen Vorfällen an Schulen. Sie verweist darüber hinaus auf lokale Angebote der Antisemitismusprävention der einzelnen Bezirksregierungen.

Die Handreichung "Antisemitismus – Geschichte und Aktualität" unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Umgang mit Antisemitismus in ihrer täglichen Arbeit, zeigt Handlungsstrategien anhand von Fallbeispielen auf und erklärt Präventionsmaßnahmen.

Weitere Hilfen im Umgang mit Antisemitismus an Schulen finden Sie im Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ unter den Schlagwörtern „Extremismus/Verfassungsfeindliche Äußerungen“.