
Antisemitismus – Wahrnehmen und Begegnen
Antisemitismusprävention
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ (International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)-Definition von Antisemitismus)
Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine menschenverachtende Haltung, die sich in rechtsextremen sowie linksextremen Kreisen oder unter Verschwörungsdenkern findet, aber auch auf Zustimmung teilweise aus der Mitte der Gesellschaft trifft. Antisemitismusprävention und –intervention in der Schule ist daher weitaus mehr als der wichtige Schutz der jüdischen Bevölkerung: Es ist zugleich Demokratieförderung und eine Antwort auf Angriffe auf die freiheitlich- demokratische Grundordnung.
Deswegen gilt es bei Antisemitismus frühzeitig hinzusehen und zu handeln.
Anregungen und Hilfen im Umgang mit dem Thema Nahostkonflikt
Um sich inhaltlich auf das Thema Nahostkonflikt vorzubereiten, empfehlen sich verschiedene Websites.
Kurze Einführungen zum aktuellen Geschehen:
- https://www.rnd.de/politik/nahostkonflikt-israel-palaestina-hamas- siedlungen-hintergruende-erklaert-SUCHVU2EYBCG5LRLNWP4WPE3JM.html
- https://www.rnd.de/politik/nahostkonflikt-die-eskalation-zwischen-israel-und-palaestina-von-1947-bis-heute-2IAKL5F33CIVFDZGHXDCP33EZQ.html
Eine gute Sammlung an Materialien, die das Thema Israel und Palästina sowie die Lage im Nahen Osten beinhalten, findet sich unter:
Weitere Materialien finden sich unter folgenden Links:
- https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32921/nahost-konflikt/
- https://www.planet-schule.de/schwerpunkt/internationale-krisen/nahost-unterricht-100.html
- https://www.kmk-zentralratderjuden.de/
- https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2015/KMK_Brosch_DeIsrael_Web.pdf
- https://www.lpb-bw.de/nahostkonflikt
- https://schule-fuer-toleranz.com/erzieherlehrer/downloads/ .
- Handlung (friedensbildung-schule.de)
- Informationen zu Angeboten rund um die Bekämpfung von Antisemitismus bietet das Engagement-Portal des Landes NRW
Eine gute Übersicht zu Vorurteilen gegenüber jüdischen Menschen und wie diese entstanden sind, findet sich in folgender Handreichung:
Weitere Hinweise für Lehrkräfte zum Umgang mit Antisemitismus an Schulen finden Sie im Padlet von SABRA:
Sollte es im Zusammenhang von Kontroversen und Konflikten zu antisemitischen Äußerungen gekommen sein, ist es wichtig, dass Sie als Lehrkraft auf die Äußerungen reagieren. Hilfestellungen, wie mit antisemitischen Äußerungen in den Schulen umgegangen werden kann, finden Sie in den Handreichungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Arnsberg:
https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/antisemitismus_an_schulen_150dpi.pdf
Düsseldorf:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/presseanhang/1907/190703-Handreichung1.pdf
Münster:
Aus der Konfliktforschung wissen wir:
- Stress und Anspannung verengen den Blick – und führen zu schnellen Wertungen und Schubladendenken. Lösungen scheinen dann unmöglich
- Bestehende Konflikte können sich ausweiten oder neu aufflammen
- Durch Suche nach Bündnispartnern (Solidarisierungen) können zunehmend mehr Menschen an Konflikten beteiligt werden
- Oberflächlich geht es bei einem Streit um die Sache, Recht und Unrecht etc. – dahinterliegende Bedürfnisse z.B. nach Beziehung und Wertschätzung geraten in den Hintergrund
Was kann ich als Lehrkraft tun?
- Beziehungen halten! Gerade in einer Konfliktsituation bewährt sich die professionelle Kompetenz von Lehrerinnen und Lehrern, beziehungswahrend Grenzen zu setzen und gleichzeitig den Weg zurück in die Gruppe offen zu halten (Person und Verhalten trennen).
- Aktiv hinschauen und auch präventiv ansprechen.
- Zuhören und Bewertungen von Personen vermeiden.
- Gemeinsamkeiten herausarbeiten, um Gräben zu überwinden.
Nutzen Sie darüber hinaus die Möglichkeiten der kollegialen Fallberatung, wenn Sie dieses Instrument an Ihrer Schule bereits etabliert haben, um sich über Erfahrungen auszutauschen.
Weitere hilfreiche Informationen bietet die Internetseite Stop Antisemitismus.
Antisemitische Vorfälle können gegenüber dem Strafgesetzbuch (StGB) Straftatbestände darstellen, u.a. etwa das Zeigen (Hitlergruß) sowie Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen (zum Beispiel: Hakenkreuz) verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB), Volksverhetzung (§ 130) oder das Leugnen des Holocausts (§ 130, Absatz 3) oder die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§104). Schulen sind keine rechtsfreien Räume, auch hier gelten die üblichen Gesetze, bei Verstoß muss gehandelt werden.
Da eine Strafanzeige für beschuldigte Jugendliche tiefgreifende Konsequenzen hat, sollten zeitnahe pädagogische Interventionen vorangehen. Es bietet sich an, speziell geschulte Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamte der örtlichen Polizei hinzuzuziehen und mit ihnen das Gespräch zu suchen, bevor die Schulleitung eine Strafanzeige stellt.
§ 2 des Schulgesetzes NRW konkretisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Erziehung im Geiste der Demokratie hinsichtlich des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Demnach sollen die Schülerinnen und Schüler unter anderem insbesondere lernen, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten, in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln sowie Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen (§ 2 Absatz 6 SchulG).
Darüber hinaus ist die Schule ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit. Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen (§ 2 Absatz 7 und 8 SchulG).
Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt wird. Ein Verhalten, das den zuvor genannten Bildungs- und Erziehungszielen zuwiderläuft, kann demnach eine Pflichtverletzung darstellen. Als Reaktion auf Pflichtverstöße sieht das Schulrecht in § 53 des Schulgesetzes NRW erzieherische Einwirkungen und – je nach Schwere der Pflichtverletzung – Ordnungsmaßnahmen vor.
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann (§ 53 Absatz 2 SchulG).
Ordnungsmaßnahmen sind der schriftliche Verweis, die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, die Androhung der Entlassung von der Schule, die Entlassung von der Schule, die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 53 Absatz 3 SchulG).
Die Schulen verfügen über umfassende Erfahrungen in der Anwendung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.
- Die „Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA) bietet interessierten Lehrkräften ein Webinar an, welches als Kurzvortrag Informationen zu Formen des Antisemitismus, zu jüdischen Perspektiven in Schulen, zur aktuellen Situation in Israel, zu Handlungsempfehlungen für Unterricht und Schulkultur sowie zu Interventionsmöglichkeiten beinhaltet. Interessierte Lehrkräfte können unter folgendem Link an dem Termin
Donnerstag, 16. November 2023 15:30 bis 18:30 Uhr
teilnehmen. - SABRA bietet zudem für Lehrkräfte immer montags in der Zeit von 15 bis 16 Uhr eine offene digitale Sprechstunde zum gemeinsamen Austausch an.
Interessierte Lehrkräfte finden auf folgender Website Informationen zur Veranstaltung und den Einwahllink: https://www.sabra-jgd.de/post/online-sprechstunde-f%C3%BCr-lehrkr%C3%A4fte-in-nrw- - Die „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) bietet interessierten Lehrkräften ein Webinar an, welches als Kurzvortrag Informationen für Lehrkräfte zur Konfliktbewältigung in Schulen und zur Kollegialen Fallberatung beinhaltet.
Interessierte Lehrkräfte können unter folgendem Link https://msb-nrw.webex.com/msb-nrw-de/j.php?MTID=m9f32856e0fafdd8438d11c680abe135b am 13. November in der Zeit von 14 bis 15 Uhr teilnehmen.
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Sollten Sie Probleme beim Starten der Webinare haben, finden Sie unter diesem Link Hilfestellungen: https://help.webex.com/de-de/article/nrbgeodb/Einem-Webex-Meeting-beitreten#id_135013
Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit antisemitischen Vorfällen in Schulen
Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums der Justiz vom 19. November 2019 „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ (BASS 18 -03 Nr.1) gibt vor, bei jeden Einzelfall zu prüfen, ob pädagogische, erzieherische oder schulpsychologische Unterstützungsmaßnahmen ausreichen, oder ob Ordnungsmaßnahmen angezeigt sind. Zu prüfen ist immer, ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Der Erlass listet auf, wann eine Benachrichtigung in der Regel zu erfolgen hat. Politisch motivierte Straftaten, unter die antisemitische Äußerungen und Delikte fallen, sind hier explizit genannt.
Grundsätzlich ist bei antisemitischen Vorfällen festzuhalten, dass die Meldung bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) keine schulischen Maßnahmen ersetzt: Eine konkrete Bearbeitung schulischer Vorfälle obliegt in allen Fällen weiterhin den Schulaufsichtsbehörden und den Schulen selbst. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen ist immer die Polizei hinzuziehen, was im Erlass zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ geregelt ist.
Meldung antisemitischer Vorfälle – RIAS NRWDie Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) eröffnet Schulen die Möglichkeit antisemitische Vorfälle in Schulen zu melden. Betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern oder auch andere am Schulleben beteiligte Personen können über die folgende Website Report Antisemitism (report-antisemitism.de) Angaben zu antisemitischen Vorfällen, wie beispielsweise eine beiläufige Bemerkung im Gespräch, antisemitische Schmierereien oder einen tätlichen Angriff machen. Die Erfassung antisemitischer Vorfälle durch die Meldestelle erfolgt vollständig anonymisiert und dient dem Monitoring und der empirischen Erfassung von Antisemitismus an Schulen. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) erfasst zentral antisemitische Vorfälle, auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nimmt alle Fälle ernst und prüft eingehende Angaben auf ihre Plausibilität. Betroffene entscheiden selbst, wie mit ihrer Meldung umgegangen werden soll und erhalten auf Wunsch professionelle Unterstützung. Die Meldestelle leitet eingehende Vorfälle an Beratungsstellen weiter, wenn die Melderin bzw. der Melder weitere Hilfestellungen wünscht. |
Handreichungen der Bezirksregierungen und der Anne-Frank-Stiftung zur Unterstützung der Schulen
Die Handreichungen der Bezirksregierungen beinhalten neben Kurzbeschreibungen von Erscheinungsformen des Antisemitismus konkrete Hilfestellungen im Umgang mit antisemitischen Vorfällen an Schulen. Sie verweist darüber hinaus auf lokale Angebote der Antisemitismusprävention der einzelnen Bezirksregierungen.
- Arnsberg: Antisemitismus darf keine Schule machen! Handreichung für Lehrkräfte und Schulleitungen
- Düsseldorf: Was tun bei Antisemitismus an Schulen – Handreichung für Düsseldorfer Schulleitungen und Lehrkräfte
- Münster: Antisemitismus an Schulen
Die Handreichung "Antisemitismus – Geschichte und Aktualität" unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Umgang mit Antisemitismus in ihrer täglichen Arbeit, zeigt Handlungsstrategien anhand von Fallbeispielen auf und erklärt Präventionsmaßnahmen.
Weitere Hilfen im Umgang mit Antisemitismus an Schulen finden Sie im Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ unter den Schlagwörtern „Extremismus/Verfassungsfeindliche Äußerungen“.
Unterrichtsmaterialien
- Virtueller Methodenkoffer gegen Antisemitismus
- Empfohlene Unterrichtsmaterialien der Kultusministerkonferenz und des Zentralrats der Juden
MALMAD:
Artikel zu MALMAD in Schule NRW:
Hilfreiche Hinweise bieten die Seiten der Amadeu-Antonio-Stiftung:
Empfehlenswerte Materialien und Filme finden sich unter folgenden Links:
FILM+SCHULE NRW bietet ein Filmpaket aus zwei Kurzfilmen, einem Spielfilm und einem teils dokumentarischen Drama rund um das Thema jüdisches Leben in Deutschland inklusive Begleitmaterial an.
Für allgemeine Informationen zum jüdischen Leben in Deutschland sind im Rahmen des Festjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ acht Kurzfilme inklusive Begleitmaterial entstanden:
Schule NRW hat im Rahmen des Festjahres 1700 Jahre jüdisches Leben weitere Angebote zusammengestellt:
- Landeszentrale politische Bildung NRW: Aktueller Antisemitismus in Deutschland: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (nrw.de)
- Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA): Fortbildungsreihe 2022
- https://www.schulministerium.nrw/israel-und-die-shoah-verstehen-lernen-zwischen-dem-holocaustgedenken-und-neuen-ideen-zur
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