Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal
Ministerin Dorothee Feller spricht in der Landespressekonferenz (15. August 2024).

Ministerin Feller: Wir fördern das Lesen, Schreiben und Rechnen konsequent weiter

Mehr Unterricht für Deutsch und Mathematik an Grundschulen – Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI – neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung

15.08.2024

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte die Ministerin.

Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der Grundschule

In den Grundschulen des Landes soll künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden Mathematik pro Woche unterrichtet. Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von 3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr begonnen, die Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs- und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“ Zum Start des neuen Schuljahres wird das erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.

Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung

Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen und die Sprachstandsfeststellung weitgehend vereinheitlichen.“

Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das Schulministerium erprobt ein solches digitales Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen. Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und bietet passgenaue Übungen an. Schulministerin Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr. Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten Start in das Schulleben haben.“

Grundschulen werden von umfangreichen Dokumentationspflichten entlastet

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29) die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden heruntergebrochen wurden. Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge der Unterrichtsarbeit festgehalten werden. Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form von Arbeitsplänen.“ Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die Grundschulen bei der Erstellung der eigenen Unterrichtsvorgaben unterstützt.

Pilotprojekt zum Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an weiterführenden Schulen

Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt. Derzeit werden unter Federführung von Nordrhein-Westfalen in der Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine Million Euro zur Verfügung. Die Projektschulen veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.

Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an weiterführende Schulen richtet. Der Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift – eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über 660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am neuen Netzwerk unter https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/ bekunden. Schulministerin Feller: „Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“

Das Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch hier die Alphabetisierung.

Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden Schulen.“

Neben der Ausweitung von PIKAS werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I weiterentwickelt.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

 Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien