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Eine Schülerin sitzt in einer Unterrichtssituation am Laptop und wendet sich dem Betrachter zu.

Sekundarschule

Die Sekundarschule ergänzt seit dem 20. Oktober 2011 als integrierte Schulform das Angebot der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Sie ist neben den bereits bestehenden Schulformen der Sekundarstufe I und II im Schulgesetz verankert. Die Sekundarschule trägt dazu bei, ein attraktives, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten und umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. Sie ist im Regelfall mindestens dreizügig und als Ganztagsschule angelegt.

Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet.

Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet. Dazu gehört der reflektierte Einsatz von Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung:

In der Doppeljahrgangsstufe 5 / 6 wird das gemeinsame Lernen der Grundschule in möglichst heterogenen Klassenverbänden mit Binnendifferenzierung fortgeführt. Ab der Klasse 7 gibt es unterschiedliche Organisationsformen.

Die integrierte und die teilintegrierte Sekundarschule führt den Unterricht ab Klasse 7 ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen ohne äußere Leistungsdifferenzierung bis Klasse 10 weiter.

In der integrierten Form wird durchgehend binnendifferenziert unterrichtet.

In der teilintegrierten Form erfolgt in bestimmten Fächern eine äußere Fachleistungsdifferenzierung (Einrichtung von Grund- und Erweiterungskursen) bzw. eine Wahl von Lernbereichen nach Neigung.

Die kooperative Sekundarschule bildet ab Klasse 7 entweder nach drei schulformbezogenen Bildungsgängen oder nach zwei unterschiedlichen Anforderungsebenen getrennte Klassen.

Bei Einrichtung von drei schulformbezogenen Bildungsgängen erfolgt die Klassenbildung nach den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium.

Bei Einrichtung von zwei Anforderungsebenen werden die Klassen auf einer Grundebene und einer Erweiterungsebene gebildet. Ein Wechsel der schulformbezogenen Bildungsgänge oder der Anforderungsebenen ist bei entsprechender Leistungsentwicklung möglich.

Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 7 gewählt werden. Wie im Gymnasium und in der Gesamtschule gibt es ab Klasse 9 ein weiteres Fremdsprachenangebot.

In der integrierten und teilintegrierten Form werden die gymnasialen Standards durch unterschiedliche Anforderungen gesichert.

In der kooperativen Form mit schulformbezogenen Bildungsgängen geschieht dies, indem die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 unter Fortführung der zweiten Fremdsprache einen gymnasialen Bildungsgang besuchen können. In der kooperativen Form mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in der Erweiterungsebene berücksichtigt.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur: Eltern und Schülerinnen und Schüler wissen somit bereits bei der Wahl der Sekundarschule, an welcher Schule – entsprechende Leistungen vorausgesetzt – die Hochschulreife (Abitur) erworben werden kann.

Der Unterricht wird in den folgenden Fächern und Lernbereichen sowie im Wahlpflichtunterricht und in Ergänzungsstunden erteilt. Es gelten die Kernlehrpläne der Gesamtschule.

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • ggf. zweite Fremdsprache
  • ggf. dritte Fremdsprache
  • Informatik1
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) auslaufend2
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik bzw. Wirtschaft-Politik)2
  • Technik2
  • Hauswirtschaft2
  • Kunst, Musik
  • Religionslehre
  • ggf. praktische Philosophie
  • Sport
  • Wahlpflichtunterricht
  • Ergänzungsstunden

1 Verbindliches Unterrichtsfach für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eintreten.

2 Der Lernbereich Arbeitslehre, bestehend aus den Fächern Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft, wird auslaufend aufgelöst. Das bedeutet: Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eingetreten sind, bleibt der Lernbereich Arbeitslehre Bestandteil der Stundentafel. Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eingetreten sind, gilt folgende Regelung: Die Fächer Technik und Hauswirtschaft werden als Einzelfächer unterrichtet; das Fach Wirtschaft wird dem Lernbereich Gesellschaftslehre zugeordnet und dort als Fach Wirtschaft-Politik geführt.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt ab Klasse 7. Das Angebot für den Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite Fremdsprache sowie mindestens ein Angebot aus den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt3, Naturwissenschaften oder Fächer / Fächerkombinationen mit gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftswissenschaftlichem, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem oder künstlerich-musischem Schwerpunkt.

Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eingetreten sind, begann der Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6, in den anderen Wahlpflichtfächern ab Klasse 6 oder 7.

3 Lernbereich Arbeitslehre für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eingetreten sind.

An der Sekundarschule sind Ergänzungsstunden fester Bestandteil des Unterrichtsangebots in den Klassen 5 bis 10. Sie dienen vor allem der Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen, den Naturwissenschaften, dem Fach des Wahlpflichtunterrichts und für berufsorientierende Angebote.

Ab Klasse 9 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 5 einer Sekundarschule eingetreten sind, wurde die weitere Fremdsprache ab Klasse 8 angeboten.

Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen und im Fach des Wahlpflichtunterrichts geschrieben.

Es können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • Erster Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen respektive bei bestimmten erbrachten Leistungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Diese Voraussetzungen sind je nach Organisationsform der Sekundarschule leicht different.