Durch die Förderalismusreform hat das Land die Zuständigkeit für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht erlangt. Der Bund hat mit seinem Beamtenstatusgesetz (in Kraft seit dem 1. April 2009) die sogenannten Statusrechte und -pflichten, das heißt die grundlegenden Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis, bereits geregelt. Das Land hat im Jahr 2009 die rechtlich notwendigen Folgerungen aus dem Inkrafttreten des Beamtenstat...
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